Visa für Journalisten
Journalisten - Maximal 90 Tage
Um journalistische Tätigkeiten auszuüben, sind Staatsbürger der Europäischen Union für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen von der Visumspflicht befreit, solange die Tätigkeit nicht von einer brasilianischen Quelle bezahlt wird, wobei die folgenden Bestimmungen einzuhalten sind:
Selbst wenn kein Visum erforderlich ist, müssen alle Kamerateams, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, bei der Einreise der brasilianischen Bundespolizei die Genehmigung der brasilianischen Filmagentur ANCINE (Agência Nacional de Cinema) vorlegen, wenn Dreharbeiten /Filmaufnahmen zu kommerziellen oder Werbezwecken durchgeführt werden solle.
Link zur Homepage von ANCINE: -> https://www.gov.br/ancine/pt-br/assuntos/atribuicoes-ancine/internacional/filmar-brasil/filming-in-brazil-english
Demnach muss die Genehmigung von ANCINE nicht vorgelegt werden, wenn es sich um hauptsächlich journalistische, audiovisuelle Werke handelt, wie z. Bsp.: Fernsehnachrichten, TV-Debatten, Interviews, Berichte, Reportagen sowie Programme, die darauf abzielen, Ereignisse zu melden oder zu kommentieren.
Journalisten - Mehr als 90 Tage
Für Aufenthalte über 90 Tage müssen alle Nationalitäten ein Arbeitsvisum Vitem V für Korrespondenten - basierend auf der RN 17/2017 - beantragen.
Informationen zur Beantragung eines Korrespondentenvisums und den erforderlichen Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der Botschaft unter folgendem Link zur Verfügung: Korrespondenten .