Work & Travel
Work & Travel in Brasilien - VITEM VI
Wichtiger Hinweis:
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Basierend auf dem zwischen Brasilien und Deutschland 2015 unterzeichneten Memorandum of Understanding für das “Working-Holiday Programm” kann deutschen Staatsbürgern/innen ein Visum VITEM VI (“Programa Férias-Trabalho”) erteilt werden.
Das VITEM VI soll zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses beitragen und jungen Menschen ein umfassenderes Reiseerlebnis, Einblicke in die Kultur und das Alltagsleben Brasiliens sowie das Sammeln von Arbeitserfahrungen ermöglichen, jedoch nicht die Chance bieten, in Brasilien eine dauerhafte Beschäftigung zu finden.
Die primäre Absicht des/der Antragstellers/in, Brasilien besuchen bzw. bereisen zu wollen, muss Tourismus sein. Arbeit oder Studium/Weiterbildung dürfen nicht der Hauptgrund des Aufenthalts in Brasilien, sondern nur zweitrangiges Vorhaben sein.
Eine zeitweilige Erwerbstätigkeit darf ausschließlich dem Zweck dienen, die finanziellen Reisemittel zu ergänzen.
Im Rahmen des Working-Holiday-Programms können jährlich 1.000 VITEM VI für deutsche Staatsbürger erteilt werden.
Das Visum VITEM VI:
- kann mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr ausgestellt werden;
- erlaubt ab dem Einreisedatum eine Aufenthaltsdauer von maximal 365 Tagen;
- ist nicht verlängerbar.
Sobald ein VITEM VI erteilt wurde, muss die Einreise nach Brasilien ab Ausstellungsdatum innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Erfolgt keine Einreise innerhalb dieser Frist, verfällt das Visum und kann nicht noch einmal beantragt werden.
Das VITEM VI für deutsche Staatsbürger wird ausschließlich durch die Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin und den brasilianischen Generalkonsulaten in Frankfurt/Main und München ausgestellt. Das Visum kann weder in Brasilien noch in einer anderen brasilianischen konsularischen Vertretung beantragen.
Achtung! Inhabern des VITEM VI ist es strikt untersagt, in Brasilien ehrenamtlich tätig zu sein; zur Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten muss das Visum -> VITEM VIII beantragt werden.
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Um sich für das VITEM VI zu bewerben, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Inhaber/in eines gültigen deutschen Reisepasses sein;
- zum Zeitpunkt der Visa-Antragstellung (bei Abgabe der vollständigen Unterlagen in der Konsularabteilung) mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt sein;
- sich nicht in Begleitung von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern in Brasilien aufhalten (ausgenommen sind unterhaltsberechtigte Familienmitglieder mit eigenem Brasilien-Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien);
- primäre Absicht des Aufenthalts in Brasilien ist Urlaub/Reisen, nicht Arbeit/Erwerbstätigkeit oder Studium/Weiterbildung;
- nicht länger als sechs (6) Monate für denselben Arbeitgeber in Brasilien zu arbeiten;
- keine dauerhafte bezahlte Anstellung in Brasilien anzunehmen;
- nicht länger als sechs (6) Monate an einem oder mehreren Aus- oder Weiterbildungskursen in Brasilien teilzunehmen;
- sich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden;
- noch nie zuvor ein VITEM VI beantragt bzw. genehmigt bekommen zu haben, oder sich im Rahmen des Working-Holiday-Programms in Brasilien aufgehalten zu haben;
- gemäß brasilianischer Gesetzgebung kein anderer Grund vorliegt, das Visum zu verweigern.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
1. Gültiger deutscher Reisepass;
2. Aktuelles, biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE, CRNM oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Absichtserklärung;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!)
- Im Online-Antrag muss die Wohnanschrift des Antragstellers in Deutschland sowie der Beruf oder die aktuell ausgeübte Tätigkeit angegeben werden;
- Im Online-Antrag muss ebenso die vollständige Adresse der Unterkunft in Brasilien und - falls bereits bekannt - des Arbeitgebers in Brasilien unter „Kontakte“ eingetragen werden;
5. Absichtserklärung zur Teilnahme am Working-Holiday-Programm (Original + Kopie): vollständig ausgefülltes und unterschriebenes
- -> FORMULAR;
6. Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt (Original mit Unterschrift und Stempel):
- Ärztliches Attest zur Vorlage bei der Botschaft, in dem bestätigt wird, dass:
- der Antragsteller/die Antragstellerin gesundheitlich in der Lage ist, die in Brasilien angestrebten Arbeiten zu leisten,
- keine infektiösen Krankheiten, keine Suchtkrankheiten und keine den Aufenthalt in Brasilien beeinträchtigenden chronischen Krankheiten vorliegen;
7. Nachweis über ausreichend finanzielle Ressourcen für die ersten 3 Monate bei einem Gesamtaufenthalt von 6 Monaten, bzw. für die ersten 6 Monate bei einem Gesamtaufenthalt von einem Jahr (mind. 600 Euro pro Monat);
- Damit der Finanzierungsnachweis akzeptiert wird, muss mindestens EINS der folgenden Dokumente eingereicht werden:
a) Offizielles Schreiben der Hausbank (Original mit Unterschrift und Stempel der Bank), in dem bestätigt wird, "… dass der/die Visa-Antragsteller/in über ein aktuelles Bankguthaben in Höhe von ........ EURO verfügt“;
- eine einfache ausgedruckte Finanz- oder Saldenübersicht wird NICHT akzeptiert;
ODER:
b) Bestätigung eines Kreditkarteninstituts (oder Ausdruck bei Nutzung von Online-Banking) über den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, sowie die Kopie der dazugehörigen Kreditkarte des/der Antragstellers/in;
- Aus der Bestätigung/dem Ausdruck muss der Name des Karteninhabers (Antragsteller/in), der zur Verfügung stehende Kreditrahmen und die Kreditkartennummer ersichtlich sein;
ODER:
c) Vom NOTAR beglaubigte -> Verpflichtungserklärung (Original) eines leiblichen Elternteils zu Gunsten des/der Antragstellers/in, zusammen mit EINEM der folgenden Belege des sich verpflichtenden Elternteils:
- Giro-Kontoauszüge der letzten 3 Monate (die Konsularabteilung behält sich vor, ein entsprechendes Konto-Guthaben zu verlangen);
- Sparguthaben (Sichteinlagen oder Tagesgeldkonto);
- gültiger Arbeitsvertrag, in dem der monatliche Netto-Verdienst in Ziffern angegeben ist;
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate;
8. Rückflugticket in das Herkunftsland oder Nachweis über ausreichend finanzielle Ressourcen, um dieses zu erwerben (ca. 500 bis 600 Euro zusätzlich zum Finanzierungsnachweis);
9. Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer in Brasilien, die einen umfassenden Unfall- und Krankenversicherungsschutz umfasst, sowie Krankenhausbehandlung und Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall abdeckt;
10. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat (Original und einfache Kopie);
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
11. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis (Original und einfache Kopie) aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat (ggf. übersetzt);
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei Monate sein und dürfen NICHT durch die ausstellende Behörde zugeschickt, sondern nur zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden;
12. Überweisungsbeleg (falls die -> Visagebühr nicht per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
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Wichtige Hinweise:
I. Die erforderlichen Kopien gehören mit zur VOLLSTÄNDIGKEIT der Antragsunterlagen.
II. Sollten Sie KOPIEN von eingereichten ORIGINALDOKUMENTEN benötigen, müssen diese VOR ABGABE der Unterlagen angefertigt werden, da eingereichte Originale im Nachhinein NICHT zurückgegeben werden können.
III. E-Mail-Anhänge, eingescannte Dokumente oder (Farb-)Kopien sind KEINE ORIGINALE.
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Bearbeitungszeit: 15 Werktage
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.
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Wichtige Informationen zur Vorbereitung des Aufenthalts und Ankunft in Brasilien
Registrierung bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal):
Inhaber eines VITEM VI müssen sich nach ihrer Einreise in Brasilien innerhalb von 90 Tagen bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) anmelden. Die Bundespolizei stellt bei dieser Gelegenheit ein Anmeldeprotokoll aus, das vorübergehend als provisorischer brasilianischer Ausweis für Ausländer gilt, bis die endgültige Ausweiskarte (CRNM - Carteira de Registro Nacional Migratório) ausgestellt und vom VITEM VI-Inhaber bei der Bundespolizei innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgeholt wird.
Arbeits- und Sozialversicherungsheft (CTPS):
Nach der Registrierung bei der brasilianischen Bundespolizei, müssen Inhaber eines VITEM VI beim brasilianischen Wirtschaftsministerium (ehemals Arbeitsministerium) in der Abteilung für Arbeit und Beschäftigung (Secretaria de Trabalho do Ministério de Economia) ein Arbeits- und Sozialversicherungsheft (Carteira de Trabalho e Previdência Social - CTPS) beantragen.
Das Arbeitsheft CTPS ist zwingend erforderlich, um in Brasilien eine Beschäftigung aufnehmen. In dem Arbeitsheft wird die Beschäftigungshistorie des Inhabers vermerkt, indem jeder Arbeitgeber detaillierte Angaben zum jeweiligen Arbeitsvertrag einträgt.
Die Ausstellung des Arbeitsheftes CTPS ist kostenlos.
Das Arbeitsheft CTPS gilt für 180 Tage und kann um weitere 180 Tage verlängert werden.
Um das Arbeitsheft CTPS zu beantragen, muss Folgendes vorgelegt werden:
- deutscher Reisepass mit gültigen VITEM VI,
- Anmeldeprotokoll der Bundespolizei
- zwei identische Fotos (Format 3 x 4 cm, in Farbe, weißer Hintergrund).
Bitte beachten Sie, dass die ausstellende Behörde möglicherweise weitere Unterlagen anfordert.
Das Arbeitsheft CTPS kann bei den regionalen Agenturen des Wirtschaftsministeriums (Delegacia Regional da Economia), deren Zweigstellen oder anderen vertretenden Außenstellen beantragt werden.
Weitere Informationen auf Portugiesisch stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
-> http://portalfat.mte.gov.br/programas-e-acoes-2/carteira-de-trabalho-e-previdencia-social-ctps/
Brasilianische Steuernummer (CPF):
Eine CPF-Nummer (Cadastro de Pessoa Física) entspricht einer brasilianischen Steuernummer und ist unabdingbar, wenn man in Brasilien u.a. arbeiten, ein Bankkonto eröffnen, eine Wohnung mieten oder eine Sim-Karte kaufen möchte.
Die CPF-Nummer kann vor der Abreise in der Konsularabteilung der Botschaft (empfohlen) oder bei Ankunft in Brasilien direkt beim Wirtschaftsministerium (Receita Federal) beantragt werden.
Informationen zur Beantragung einer CPF-Nummer in der Konsularabteilung finden Sie -> HIER
Informationen zur Beantragung der CPF in Brasilien stehen auf Portugiesisch unter folgendem Link zur Verfügung: