Wissenschaftler, Postdoktoranden, Sprachassistenten, Hochschullehrer, hochqualifizierte Fachleute
Visum für Wissenschaftler, Postdoktoranden, Sprachassistenten, Hochschullehrer und hochqualifizierte Fachleute (Vitem I)
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ohne arbeitsvertragliches Verhältnis zu brasilianischer Institution: RN 20/2017 und RN 27/2018.
Dieses zeitlich begrenzte Visum kann Wissenschaftlern, Forschern, Postdoktoranden, Hochschullehrern und Sprachassistenten erteilt werden, die sich einer der folgenden Kategorien zuordnen lassen:
I. Wissenschaftler oder Forscher - einschließlich Post-Doc-Tätigkeiten - zwecks wissenschaftlicher Studien im Bereich der Wissenschaften, Technologie und Innovation im Rahmen von internationalen Kooperationsprogrammen zwischen Wissenschafts- oder Bildungseinrichtungen;
II. Hochschullehrer / Sprachassistenten, die KEIN Beschäftigungsverhältnis mit einer brasilianischen Institution eingehen und ausschließlich durch die Institution/Einrichtung ihres Ursprungslandes oder Herkunftsortes finanziert werden, zu den jeweiligen Bedingungen der interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen der interessierten brasilianischen Hochschule und der ausländischen Bildungs- oder Forschungseinrichtung;
III. Stipendiaten, die zu Forschungszwecken und/oder Studien ein Stipendium von einer öffentlichen oder privaten brasilianischen Hochschule (anerkannt vom MEC-Ministério da Educação) erhalten;
IV. Stipendiaten, die zwecks Durchführung von Forschungsarbeiten an einer öffentlichen oder privaten brasilianischen Hochschule (anerkannt vom MEC) oder an einer durch das Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation (Ministério de Estado da Ciência, Tecnologia e Inovação - MCTI) anerkannten Forschungseinrichtung ein Stipendium von einer öffentlichen oder privaten Stiftung erhalten;
V. Stipendiaten, die ein Stipendium vom CNPq- Conselho Nacional de Desenvolvimento Científico e Tecnológico, von CAPES - Coordenação de Aperfeiçoamento de Pessoal de Nível Superior, FINEP - Financiadora de Estudos e Projetos, oder von brasilianischen Einrichtungen / Institutionen der Forschungsförderung des Bundes, der Länder oder Kommunen erhalten;
VI. Wissenschaftler und Forscher zwecks Durchführung wissenschaftlicher Forschungen, die nicht durch das Dekret Nr. 98.830/1990 geregelt sind.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Unterlagen:
1. Reisepass;
2. Ein aktuelles biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE, CRNM oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular/Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung);
- Einladungsschreiben der Institution in Brasilien;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Einladungsschreiben der brasilianischen Institution/Einrichtung auf PORTUGIESISCH, mit genauen Angaben zu Dauer und Zweck des Aufenthalts, sowie detaillierter Beschreibung der Tätigkeit des Antragstellers: Original* mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião);
*Ausnahme: Bei Einladungsschreiben, die durch eine öffentliche/staatliche Universität (universidade pública) ausgestellt werden, ist die Beglaubigung der Unterschrift NICHT erforderlich; zudem werden Einladungsschreiben von öffentlichen Universitäten auch akzeptiert, wenn diese VOR Einreichung der Visa-Antragsunterlagen von der Universität direkt per E-mail (im pdf-Format) an die Visa-Abteilung geschickt werden:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
6. Finanzierungsnachweis, der die Kosten für den gesamten Brasilienaufenthalt abdeckt: Original mit Unterschrift und Stempel und einfache Kopie;
EINS der folgenden Dokumente muss eingereicht werden:
a) Verpflichtungserklärung der brasilianischen oder ausländischen Einrichtung/Institution, für Hin- und Rückreise sowie die Lebenshaltungskosten während des gesamten Brasilienaufenthalts aufzukommen;
- die Unterschrift auf einer Verpflichtungserklärung aus Brasilien muss beglaubigt sein (firma reconhecida por tabelião);
- Verpflichtungserklärungen, die weder in Brasilien noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit der Haager Apostille beglaubigt werden,
b) Arbeitsvertrag mit Angabe des Netto-Gehalts;
c) Stipendiumsnachweis über mindestens € 600,00 pro Aufenthaltsmonat (s.u. Dokument Nr. 10a).
d) Offizielles Schreiben der Hausbank mit dem bestätigt wird, "... dass der Antragsteller über ein aktuelles Bankguthaben in Höhe von ...... EURO verfügt";
- eine Finanz- oder Saldenübersicht wird nicht akzeptiert;
7. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
8. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat (ggf. übersetzt): Original und einfache Kopie;
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei Monate sein;
9. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
10. Zusätzliche Unterlagen für Antragsteller der o.g. Kategorien III + V
a) Nachweis über die Erteilung eines Stipendiums über mindestens € 600,00 pro Aufenthaltsmonat, ausgestellt durch die Stipendium vergebende Institution / Einrichtung / Stiftung / Behörde (original mit Unterschrift und Stempel und einfache Kopie) ;
b) Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler, unterzeichnet vom Antragsteller (original):
-> Download Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler;
11. Zusätzliche Unterlagen für Antragsteller der o.g. Kategorien I + IV
a) Genehmigung ("Portaria") der entsprechenden Forschungs- oder Lehrtätigkeiten UND Teilnahme des Antragstellers, erteilt vom brasilianischen MCTI (Ministério de Estado da Ciência, Tecnologia e Inovação) und veröffentlicht im brasilianischen Amtsblatt (Diário Oficial da União - DOU): einfache Kopie;
- Die Vorlage dieser Genehmigung ist für alle Antragsteller zwingend erforderlich, die Aktivitäten im Labor oder Post-Doc-Tätigkeiten durchführen OHNE ein Stipendium einer brasilianischen Institution zu erhalten und die wissenschaftliche Daten zu Materialien, Mineralien, biologischen Spezies und integralen Bestandteilen der vergangenen oder gegenwärtigen einheimischen brasilianischen Volkskultur sammeln;
b) Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler, unterzeichnet vom Antragsteller (original):
-> Download Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler;
12. Zusätzliche Genehmigungen unter den entsprechenden speziellen Rahmenbedingungen:
a) Wissenschaftler, die zwecks Sammlung von genetischem Material - BIOPROSPEKTION - in Brasilien tätig sein werden, legen zusätzlich zu den oben aufgelisteten erforderlichen Unterlagen folgende Dokumente vor:
- Genehmigung des CGEN - Conselho de Gestão de Patrimônio Genético (Abteilung des brasilianischen Umweltministeriums – MMA) ODER einer anderen durch das MMA (Ministério do Meio Ambiente) anerkannten Institution, mit welcher der Tätigkeitsbeginn und die Teilnahme des ausländischen Forschungsteams bestätigt wird, veröffentlicht im brasilianischen Amtsblatt (Diário Oficial da União - DOU): einfache Kopie;
- Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler, unterzeichnet vom Antragsteller (original):
-> Download Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler;
b) Teilnehmer an wissenschaftlichen Forschungsreisen / Forschungsaufenthalten in Reservaten oder Gebieten, die der indigenen Bevölkerung vorbehalten sind (zwecks Erforschung von biologischen Arten, Bodenschätzen, Volkskunst, Kulturgütern der Urbevölkerung):
- Genehmigung der Brasilianischen Indigenen-Stiftung (Fundação Nacional do Índio – FUNAI);
13. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Ägypten, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Hongkong, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Liberia, Libyen, Macau, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Republik Palau, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Syrien, Usbekistan, Vietnam, Volksrepublik China, Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Adresse der Kontaktperson an Institut/Universität in Brasilien;
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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Bearbeitungszeit: 15 Werktage
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Rücksendung per Post
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.
- vor einem Notar (cartório) in Brasilien; oder
- vor einem deutschen Notar; oder
- bei persönlicher Vorlage einer gültigen RNE direkt in der Konsularabteilung, zur Beglaubigung der Unterschrift durch die zuständige Legalisationsabteilung.
Ein zeitlich begrenztes Visum der Kategorie VITEM I kann Personen erteilt werden, die sich einer der unten aufgelisteten Kategorien zuordnen lassen und die folgendermaßen spezifiziert werden:
I. Wissenschaftler oder Forscher - einschließlich Post-Doc-Tätigkeiten - zwecks wissenschaftlicher Studien im Bereich der Wissenschaften, Technologie und Innovation im Rahmen von internationalen Kooperationsprogrammen zwischen Wissenschafts- oder Bildungseinrichtungen;
II. Hochschullehrer, die KEIN Beschäftigungsverhältnis mit einer brasilianischen Institution eingehen und ausschließlich von der Institution ihres Ursprungslandes oder Herkunftsortes finanziert werden, zu den jeweiligen Bedingungen der interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen der interessierten brasilianischen Hochschule und der ausländischen Bildungs- oder Forschungseinrichtung;