Wichtige Hinweise zum Visumsantrag
Wichtige Hinweise zum Visumsantrag
Um eine effizientere Bearbeitung von Visa-Anträgen zu ermöglichen, wurde am 02. August 2021 ein neues System zur elektronischen Vorab-Analyse von Antragsunterlagen und zur Terminvereinbarung eingeführt, genannt -> e-Consular.
Die Bestätigung der Annahme von Visa-Antragsunterlagen erfolgt daher ab sofort über das Portal e-consular.
Bitte beachten: Visa-Antragsunterlagen werden nur entgegengenommen, wenn der Antragsteller im Portal e-Consular die Bestätigung erhalten hat, dass die Antragsunterlagen persönlich oder postalisch eingereicht werden dürfen.
- Die Bestätigung (QR-Code) sollte ausgedruckt und mit eingereicht werden.
Vor der Beantragung eines Visums, sollten die folgenden Hinweise aufmerksam gelesen werden, da unvollständige oder unzureichende Antragsunterlagen nicht entgegengenommen werden:
1) Reisepass
2) Bearbeitung des Online-Antragsformulars
- Browser
- Namen des/der Antragstellers/in und seiner/ihrer Eltern
- Beruf/aktuelle Tätigkeit/Arbeitgeber/Uni/Schule/Kontaktadresse in Brasilien
- Upload von Dokumenten
- Link zum Online-Antrag
- Antragsprotokoll
- Unterschrift
- Foto
3) Geburtsurkunde
4) Polizeiliches Führungszeugnis
5) Ausstellung von Arbeitsvisa aufgrund einer Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Justiz und Öffentliche Sicherheit (MJSP)
6) Visa für Flüchtlinge, Staatenlose, Inhaber eines "Travel document for foreigners"
7) Laissez-Passer
8) Visa-Beantragung durch Dritte (z.Bsp. Visa-Service-Agenturen)
9) Visa-Beantragung per Post
10) Beglaubigung von Visa-Antragsunterlagen
11) Akzeptierte Sprachen für Visa-Antragsunterlagen
12) Visa-Bearbeitungsstand abfragen
13) Abholung des Reisepasses durch Dritte
14) Rückversand von Reisepässen + Visa per Post
15) Gültigkeit von VIVIS
16) Ablehnung von Visaanträgen
17) Visagebühren, Zahlungsmöglichkeiten und Bankdaten
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1) Reisepass:
- Für die Einreise nach Brasilien werden folgende Reisepässe akzeptiert:
- normaler Reisepass,
- vorläufiger Reisepass,
- Kinderreisepass,
- Dienstpass,
- Diplomatenpass,
- Reiseausweis für Ausländer (Passersatz) / "Travel Document for Foreigners"
- Der Reisepass muss mindestens 2 freie Seiten bzw. 1 freie Doppelseite haben und bei Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein;
- Achtung: Zur Beantragung eines Visums muss IMMER der original Reisepass eingereicht werden; dieser verbleibt während der gesamten Bearbeitungszeit in der Visa-Abteilung, da das "Visa-Etikett" in den Reisepass eingetragen wird.
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2) Bearbeitung des Online-Antragsformulars:
• Browser: das Online-Formular kann nur mit Mozilla Firefox oder Google Chrome bearbeitet werden, da andere Browser (z.B. Safari, Internet Explorer) bestimmte Funktionen nicht untertützen; dies gilt auch für Apple Geräte.
• Namen des/der Antragstellers/in und seiner/ihrer Eltern:
- ALLE Vor- und Nachnamen müssen vollständig - einschließlich mittlerer Namen - OHNE Abkürzungen in das Online-Formular eingetragen werden;
- Namensänderungen müssen mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden;
- hat der Antragsteller/die Antragstellerin in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten, mit dem er/sie sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, muss die RNE/CIE/CRNM (Original + Kopie) oder das von der brasilianischen Bundespolizei ausgehändigte Anmeldeprotokoll mit eingereicht werden, damit die bereits registrierten Namen abgeglichen werden können.
• Die Felder "Beruf/aktuelle Tätigkeit", "Arbeitgeber/Universität/Schule außerhalb Brasiliens" sowie die Kontaktadresse in Brasilien sollten immer vollständig ausgefüllt werden;
• UPLOAD von Dokumenten: das Hochladen von bestimmten Unterlagen ist beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars zwingend erforderlich, da ausschließlich Visa-Anträge zur Bearbeitung entgegengenommen werden, bei denen VOR Einreichung der Antragsunterlagen folgende Unterlagen HOCHGELADEN wurden:
- biometrisches Foto (Details s.u.);
- Unterschrift des/der Antragstellers/in, bei Minderjährigen auch die Untersschriften von BEIDEN Sorgeberechtigten -> Minderjährige; die Unterschrift sollte möglichst identisch mit der auf dem ausgedruckten Antragsprotokoll sein.
Achtung: Auf keinen Fall darf die Unterschrift des Reisepasses des Antragstellers eingescannt und hochgeladen werden!
- weitere Dokumente, so wie unter jeder einzelnen Visa-Kategorie aufgelistet;
Das Hochladen der Unterlagen ersetzt NICHT das Einreichen in "physischer" Form!
- Link zum Online-Antragsformular: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Antragsprotokoll:
- Nach dem vollständigen Ausfüllen des Onlineformulars und KORREKTEN Hochladen der erforderlichen Dokumente, wird abschließend das Antragsprotokoll erstellt, ausgedruckt und mit folgenden Angaben versehen: Unterschrift(en), Foto und deutsche Telefonnummer (des/der Antragstellerin oder eines Sorgeberechtigten);
- Unterschrift: das Antragsprotokoll wird in dem dafür vorgesehenen Feld vom Antragsteller original unterschrieben, ggf. auch von BEIDEN Sorgeberechtigten -> Minderjährige;
- Das Foto muss folgende Kriterien erfüllen:
- biometrisch (z.B. wie im deutschen Personalausweis/Reisepass);
- nicht älter als 1 Jahr;
- in Farbe, weißer Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern;
- Identisch mit dem Upload-Foto: DASSELBE Foto, das im Online-Formular hochgeladen wurde, muss in Papierform auf das vorgesehene Feld auf dem ausgedruckten Antragsprotokoll geklebt werden (VOR Einreichung des Visa-Antrags);
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3) Geburtsurkunde
3a) Geburtsurkunde zur Beantragung von VITEM
Für ALLE temporären Visa (VITEM) ist die Vorlage und das Hochladen der Geburtsurkunde des/der Antragstellers/in obligatorisch;
- Deutsche Geburtsurkunden: werden als einfache Kopie eingereicht, wenn nicht anders angegeben;
- Alle anderen Geburtsurkunden: die original Geburtsurkunde muss mit der Haager Apostille oder durch ein brasilianisches Konsulat konsularisch beglaubigt und ggf. in eine der akzeptierten -> Sprachen übersetzt werden;
3b) Geburtsurkunde zur Beantragung von Besuchervisa - VIVIS
Nur in bestimmten Fällen müssen Antragsteller zur Beantragung eines VIVIS eine Geburtsurkunde vorlegen:
- Inhaber eines "Travel Document for Foreigners" (Reiseausweis) und Staatsangehörige folgender Länder:
Afghanistan, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Palästina, Pakistan, Senegal, Syrien, Sudan, Süd-Sudan und Zentralafrikanische Republik
- die Geburtsurkunde muss als einfache Kopie und ggf. in eine der akzeptierten -> Sprachen übersetzt, eingereicht werden.
- zusätzlich zur Geburtsurkunde muss immer das Formular -> Erklärung zu den Namen der Eltern ausgefüllt und unterschrieben mit eingereicht werden.
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4) Polizeiliches Führungszeugnis (PFZ)
Wenn zur Beantragung eines Visums die Vorlage eines Polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich ist, gelten folgende Vorschriften:
- es muss ein einfaches Führungszeugnis für "private Zwecke" vorgelegt werden;
- das PFZ darf NICHT durch die ausstellende deutsche Behörde zugeschickt werden, sondern muss zusammen mit allen anderen erforderlichen Antragsunterlagen eingereicht werden;
- das PFZ darf nicht älter als drei (3) Monate sein;
- das PFZ muss immer im Original und in Kopie eingereicht werden;
Achtung: Sollte der Visa-Antragsteller in den vergangenen 12 Monaten vor Beantragung des Visums in einem ANDEREN LAND gewohnt (studiert/gearbeitet) haben, muss zusätzlich zu dem deutschen PFZ auch das Polizeiliche Führungszeugnis des anderen Landes miteingereicht werden (z. Bsp. ein Europäisches Führungszeugnis).
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5) Ausstellung von Arbeitsvisa auf Basis einer Arbeitserlaubnis
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen der Arbeitserlaubnis für Brasilien (work permission) - erteilt vom brasilianischen Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit (MJSP) - und der Genehmigung zur Visa-Ausstellung, die der Botschaft (bzw. Visa-Abteilung) vom brasilianischen Aussenministerium übermittelt wird.
Da die Ausstellung eines Arbeitsvisums von der Arbeitserlaubnis und der Genehmigung zur Ausstellung des Visums abhängt, sollte der Visa-Antragsteller NICHT sofort nach Erteilung der Arbeitserlaubnis seine Antragsunterlagen in der Visaabteilung einreichen, sondern eine Wartezeit von einigen Tagen ab Erteilung der Arbeitserlaubnis einplanen, da die interne Übermittlung zwischen den Ministerien und der Botschaft immer einige Tage in Anspruch nimmt.
Erst wenn der Botschaft (bzw. Visa-Abteilung) die ministerielle Genehmigung zur Visumsausstellung vorliegt, kann der Antragsteller sein Visum beantragen.
Die Visa-Abteilung nimmt OHNE vorliegende Visa-Ausstellungsgenehmigung KEINE Visa-Antragsunterlagen entgegen.
BEVOR Sie Ihre Visa-Antragsunterlagen einreichen, erkundigen Sie sich daher bitte per E-Mail, ob die entsprechende Genehmigung zur Ausstellung Ihres Visums bereits vorliegt:
per Email: visa.berlim@itamaraty.gov.br
- per Email: visa.berlim@itamaraty.gov.br
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6) Visa für Flüchtlinge, Staatenlose, Inhaber eines "Travel Document for Foreigners "
Flüchtlinge, Staatenlose, Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft und Personen, die Inhaber eines Reisedokuments sind, dass durch ein Land ausgestellt wurde, dessen Staatsbürgerschaft sie NICHT besitzen (z.Bsp. deutscher Passersatz - "Travel Document for Foreigners"), benötigen immer ein Visum und müssen zusätzlich zu denen unter jeder Visakategorie aufgelisteten Unterlagen folgende Dokumente einreichen:
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Kopie der (ggf. -> übersetzten) Geburtsurkunde UND die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Adresse der Unterkunft in Brasilien (z.Bsp. Hotelreservierung, Privatadresse).
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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7) Laissez-Passer:
Bürger der Demokratischen Arabischen Republik Sahara können nur mit einem brasilianischen Laissez-Passer nach Brasilien einreisen. Hierfür ist eine Rückfrage in Brasília erforderlich, weshalb keine Bearbeitungsfristen gewährleistet werden können.
Für die Ausstellung des Laissez-Passer müssen zusätzlich zu den unter jeder Visa-Kategorie aufgelisteten Unterlagen folgende Dokumente mit eingereicht werden:
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: -> beglaubigte Kopie des Visums oder Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Kopie der (ggf. -> übersetzten) Geburtsurkunde UND die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Adresse der Unterkunft in Brasilien (z.Bsp. Hotelreservierung, Privatadresse).
Zusätzlich zu den jeweiligen Visa-Gebühren sind € 88,00 zu entrichten.
In diesem Fall kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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8) Visa-Beantragung durch Dritte (wie Boten, Kuriere, Visa-Service-Agenturen, sonstige bevollmächtigte Personen)
Bitte beachten: Die Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin bearbeitet KEINE von Dritten (Bevollmächtigten) eingereichten Visa-Anträge von Antragstellern, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Botschaft wohnhaft sind.
-> Amtsbezirk der Brasilianischen Botschaft in Berlin;
Bei durch Dritte Personen für einen NICHT-deutschen Antragsteller eingereichten Antragsunterlagen, muss der reguläre Aufenthaltsstatus des Antragstellers in Deutschland nachgewiesen werden, z.Bsp. durch die Vorlage folgender Dokumente (Original + einfache Kopie):
- Aktuellen Meldebescheinigung;
- Visum für Deutschland;
- Aufenthaltstitel;
- Einreisestempel im Reisepass usw.
Anmerkung zu Visa-Service-Agenturen: die Brasilianische Botschaft empfiehlt, weder Dienste von Visa-Agenturen in Anspruch zu nehmen noch ist die Botschaft für deren Dienstleistungen verantwortlich; zudem bedeutet die Inanspruchnahme des Services von Visa-Agenturen NICHT, dass Visa-Anträge schneller bearbeitet werden; des Weiteren kann z. Bsp. das erforderliche online-Antragsformular vom Antragsteller selbst kostenlos ausgefüllt und ausgedruckt werden.
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9) Visa-Beantragung per Post
Bitte beachten: Die Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin bearbeitet KEINE auf dem Postweg eingereichten Visa-Anträge von Antragstellern, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Botschaft wohnhaft sind.
Das bedeutet, dass Unterlagen für Visa-Anträge, die aus den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, sowie Baden-Württemberg und Bayern per Post eingehen, unbearbeitet umgehend an die Absender-Adresse zurückgeschickt werden.
Antragsteller, die in diesen Bundesländern wohnhaft sind, wenden sich bitte an das zuständige brasilianische Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder München.
-> Konsularische Zuständigkeitsbereiche
Postanschrift der brasilianischen Botschaft in Berlin:
Brasilianische Botschaft
Visa-Abteilung
Wallstrasse 57
10179 Berlin
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10) Beglaubigung von Visa-Antragsunterlagen
Für jedes einzelne Dokument einer jeweiligen Visa-Kategorie gelten gesonderte Bestimmungen, ob und welche Unterlagen VOR Beantragung des Visums beglaubigt werden müssen. Ist eine Beglaubigung erforderlich, muss das Dokument entweder mit der Haager Apostille beglaubigt werden oder durch eine brasilianische Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, legalisiert werden.
- Informationen zur Haager Apostille -> HIER
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11) Akzeptierte Sprachen für Visa-Antragsunterlagen:
Unterlagen/Dokumente, die in Brasilien ausgestellt wurden, sind auf Portugiesisch einzureichen.
Unterlagen/Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, sind auf Deutsch einzureichen.
Unterlagen/Dokumente, die in allen weiteren Ländern ausgestellt wurden, sind auf Deutsch, Portugiesisch, Spanisch, Englisch oder Französisch einzureichen.
Dokumente, die in anderen Sprachen als die o. g. ausgestellt wurden, müssen VOR Beantragung des Visums von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, werden.
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14) Bearbeitungsstatus von Visa-Anträgen abfragen:
Der Bearbeitungsstatus eines in der Konsularabteilung eingereichten vollständigen Visumantrags kann online unter folgendem Link abgerufen werden:
Die Visumsabteilung erteilt KEINE Auskünfte zum Bearbeitungsstand.
ACHTUNG: Falls ein Reisepass mit fertig ausgestelltem Visum per POST zurückgeschickt wurde, kann der Bearbeitungsstand des Visa-Antrags NICHT mehr online abgerufen werden, sobald der Reisepass in die Post gegeben wurde.
- E-mails mit entsprechenden Nachfragen werden nicht beantwortet, da zu erwarten ist, dass der Reisepass dem Empfänger in wenigen Tagen zugestellt wird.
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15) Abholung des Reisepasses durch Dritte:
Wird der Reisepass nicht vom Antragssteller selbst abgeholt, sondern durch Dritte (wie z.B. von Kurieren oder Visa-Service-Agenturen), muss der Antragssteller den entsprechenden Agentur-Mitarbeitern eine schriftliche Vollmacht erteilen und VOR Abholung des Reisepasses der Visa-Abteilung den Namen des entsprechenden Unternehmens bzw. der Person per E-Mail mitteilen:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
Mit der Abholung beauftragte einzelne Privatpersonen benötigen eine vom Passinhaber unterschriebene Vollmacht und müssen sich ausweisen.
- Aus Sicherheitsgründen wird der Reisepass Dritten nur dann ausgehändigt, wenn der Konsularabteilung eine der genannten Genehmigungen/Vollmachten zur Abholung des Reisepasses des Antragstellers vorgelegt wird.
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16) Rückversand von Reisepässen + Visa per Post:
Es ist äußerst empfehlenswert, Visa-Antragsunterlagen bzw. Reisepässe immer per Einschreiben/Einwurf zu verschicken - sowohl an die Botschaft als auch im Rücksendeumschlag;
Rücksendeumschläge müssen das Format DIN A4 haben, mit der Adresse des Empfängers versehen sein und mit Briefmarken zur Versendung als Einschreiben/Einwurf frankiert werden.
- Die Visa-Abteilung akzeptiert KEINE DHL-Express-Umschläge oder Paketsendungen für die Rücksendung von Dokumenten.
Die brasilianische Botschaft in Berlin übernimmt KEINE Haftung für beschädigte oder verlorengegangene Dokumente, die per Post versandt wurden.
Bitte beachten: Nachdem ein Reisepass mit Visum per Post versandt wurde, kann der Bearbeitungsstand des Visumantrags NICHT mehr online abgerufen werden.
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17) Gültigkeit von VIVIS zur Einreise nach Brasilien:
Besuchervisa (VIVIS) werden normalerweise mit einer Gültigkeit von EINEM JAHR (ab Ausstellungsdatum) erteilt. Während dieses Zeitraums darf der Visa-Inhaber nach Brasilien EINREISEN.
Ausnahmen: Aufgrund bilateraler Abkommen kann für bestimmte Nationalitäten das Besuchervisum (VIVIS) mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
Australien*: 5 Jahre |
Jamaica: 5 Jahre |
Mosambik: 1 Jahr |
Angola: 2 Jahre |
Japan*: 3 Jahre |
Pakistan: 5 Jahre |
China: 10 Jahre |
Kanada*: 5 Jahre |
São Tomé und Principe: 1 Jahr |
Dominikanische Republik: 1 Jahr |
Kap Verden: 1 Jahr |
Taiwan: 5 Jahre |
Guinea-Bissau: 1 Jahr |
Libanon: 3 Jahre |
USA*: 10 Jahre |
Indien: 5 Jahre |
Malawi: 3 Jahre |
* Staatsbürger dieser Länder reisen zwecks
- Tourismus,
- Business,
- Durchreise,
- künstlerischer oder sportlicher Aktivitäten
VISUMSFREI nach Brasilien ein.
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18) Ablehnung von Visaanträgen
Beachten Sie, dass die Visabestimmungen NICHT verhandelbar sind und in folgenden Situationen die Erteilung eines Visums von der Konsularabteilung verweigert werden kann:
- wenn die Anforderungen für die entsprechende Visa-Kategorie nicht erfüllt werden;
- wenn Gründe, die der Erteilung eines Visums oder der Einreise nach Brasilien widersprechen, nachweislich verborgen werden;
- wenn der Antragsteller minderjährig (unter 18 Jahre alt) ist und keine Reisegenehmigung der Sorgeberechtigten vorgewiesen wird;
- bei respektlosem, beleidigendem oder agressivem Verhalten den Konsulatsangestellten gegenüber.
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19) Visagebühren, Zahlungsmöglichkeiten und Bankdaten
Bitte -> HIER klicken.