Weitergehende Informationen
Weitergehende Informationen (in Bearbeitung)
- Bedeutung der Einträge auf dem Visa-Etikett (VIVIS + VITEM)
- Registrierung bei der brasilianischen Bundespolizei
- Neuer Reisepass und gültiges Visum
- Visa-Verlängerung
- RNE/CIE-Verlängerung
- Dauervisa
- Bußgelder (multas)
- Visa für brasilianische Staatsbürger
- CPF - brasilianische Steuernummer
- CTPS - brasilianisches Arbeits- und Sozialversicherungsheft
- Internationaler Führerschein
- Zollangelegenheiten
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VIVIS: Was bedeuten die Einträge auf dem Visa-Etikett?
- Ausstellungsort (place of issue): "BERLIM" ist kein Schreibfehler - das Wort Berlin endet auf Portugiesisch mit dem Buchstaben "M";
- Ausstellungsdatum & Gültigkeitsdatum (date of issue & date of expiry): Zeitspanne für die 1. Einreise nach Brasilien;
VITEM: Was bedeuten die Einträge auf dem Visa-Etikett?
- Ausstellungsort (place of issue): "BERLIM" ist kein Schreibfehler - das Wort Berlin endet auf Portugiesisch mit dem Buchstaben "M";
- Einreise (n° of entries): nach der 1. Einreise in Brasilien ist eine mehrfache Ein- und Ausreise gestattet (multiple entrance), solange das Visum gültig ist;
- Visa-Kategorie (type of visa): VITEM (VIsto TEMporário) - zeitlich begrenztes Visum & eine römische Ziffer (I bis XV), die dem Aufenthaltszweck entsprechend die Visa-Kategorie definiert.
- Aufenthaltsdauer (duration of stay): vorläufig genehmigte Aufenthaltsdauer; die endgültig erlaubte Aufenthaltsdauer wird ausschließlich von der brasilianischen Bundespolizei bestimmt, sobald sich der Visa-Inhaber nach der Einreise dort anmeldet; die Registrierung bei der brasilianischen Bundespolizei muss innerhalb von 90 Tagen nach der 1. Einreise erfolgen.
- Ausstellungsdatum & Gültigkeitsdatum (date of issue & date of expiry): Zeitspanne für die 1. Einreise nach Brasilien;
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Registrierung bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal)
Jeder Inhaber eines temporären Visums (Vitem) ist verpflichtet, sich nach der ersten Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der brasilianischen Bundespolizei zu registrieren.
Erst durch die Anmeldung bei der Bundespolizei wird der Aufenthalt in Brasilien bzw. das Visum offiziell anerkannt, da die brasilianische Bundespolizei als allein zuständige Instanz über die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer entscheidet. Die im Visum eingetragene Aufenthaltsdauer ist nur eine vorläufige Frist; die endgültige Entscheidung über die genehmigte Aufenthaltsdauer obligt ausschließlich der Bundespolizei.
Die Bundespolizei stellt bei der Anmeldung ein Anmeldeprotokoll aus, das vorübergehend als provisorischer brasilianischer Ausweis für Ausländer gilt, bis die endgültige Ausweiskarte (genannt RNE, CIE oder CRNM) ausgestellt und vom Visumsinhaber bei der Bundespolizei innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgeholt wird.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen auf Portugiesisch zur Vorgehensweise, zu den erforderlichen Unterlagen und den Gebühren, um sich bei der brasilianischen Bundespolizei anzumelden:
Inhaber von VIDIP, VISOF, VICOR:
Inhaber von Diplomaten-, offiziellen oder Höflichkeitsvisa (VIDIP, VISOF, VICOR) müssen sich bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen direkt im brasilianischen Aussenministerium (MRE) registrieren, um den entsprechenden Akkreditierungsausweis zu erhalten.
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Neuer Reisepass & gültiges Visum im alten Pass:
- Brasilien-Visa können nicht in einen neu ausgestellten Reisepass "übertragen" werden; das Visum verliert jedoch nicht seine Gültigkeit (selbst wenn der alte Reisepass abgelaufen ist) und kann bis zum Ende seiner Gültigkeitsfrist verwendet werden.
- Die Ein- und Ausreise in Brasilien muss daher mit 2 Reisepässen erfolgen: mit dem alten, ungültigen Pass mit gültigem Brasilien-Visa und dem neuen gültigen Reisepass.
- Wer zudem Inhaber eines gültigen brasilianischen ID-Ausweises ist (RNE, CIE, CRNM) sollte diesen ebenso bei der Passkontrolle vorzeigen.
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Für die Verlängerung von Visa ist ausschließlich die brasilianische Bundespolizei (Polícia Federal) zuständig, nicht die konsularischen Vertretungen. Entsprechende Visa-Verlängerungsanträge können daher nur in Brasilien direkt bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Stelle der Bundespolizei eingereicht werden.
Weitere Informationen auf Portugiesisch stehen auf der Homepage der brasilianischen Bundespolizei unter folgendem Link zur Verfügung (Prorrogar estada no Brasil):
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Verlängerung/2. Ausfertigung des RNE, CIE oder CRNM-Ausweises:
(CRNM - Carteira de Registro Nacional Migratório; RNE - Registro Nacional de Estrangeiro; CIE - Carteira de Identidade de Estrangeiro)
Für die Verlängerung von Aufenthaltstiteln/Aufenthaltsgenehmigungen für Brasilen (oder bei Verlust die Ausstellung eines neuen Ausweises) ist ausschließlich die brasilianische Bundespolizei (Polícia Federal) zuständig, nicht die konsularischen Vertretungen. Entsprechende Anträge können daher nur in Brasilien direkt bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Stelle der Bundespolizei eingereicht werden.
Weitere Informationen auf Portugiesisch stehen auf der Homepage der brasilianischen Bundespolizei unter folgendem Link zur Verfügung (Prorrogar estada no Brasil):
-> https://www.gov.br/pt-br/servicos/obter-carteira-de-registro-nacional-migratorio
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Inhaber von Dauervisa (visto permanente) verlieren ihren unbefristeten Aufenthaltsstatus (residência indeterminada), wenn sie sich länger als 2 Jahre ununterbrochen ausserhalb Brasiliens aufhalten.
Die Wiedererlangung einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung kann ausschließlich bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) in Brasilien oder dem brasilianischen Ministerium für Justiz und innere Sicherheit (Ministério da Justiça e Segurança Pública - MJSP) beantragt werden.
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Bußgeldzahlungen (multas) aufgrund illegalen Aufenthalts in Brasilien:
Die konsularischen Auslandsvertretungen Brasiliens sind für Fragen in Bezug auf verordnete Bußgelder und deren Zahlung bzw. Überweisung aufgrund illegalen Aufenthalts in Brasilien (z.Bsp. wegen Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer) NICHT zuständig, sondern ausschließlich die Brasilianische Bundespolizei (Polícia Federal).
- Fragen per E-mail direkt an die Polícia Federal: cgpi@dpf.gov.br
- Weitere Informationen auf Portugiesisch über die Webseite der Polícia Federal: -> https://www.gov.br/pf/pt-br/assuntos/gru/imigracao-estrangeiros
- Höhe der Strafzahlungen gemäß Dekret 9.199/2017, Kapitel XV, Art. 300 - Art. 311;
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Visa für brasilianische Staatsbürger
Brasilianische Staatsbürger sind verpflichtet, mit einem brasilianischen Reisepass nach Brasilien einzureisen, auch wenn Sie eine oder mehrere weitere Nationalitäten haben; demnach wird brasilianischen Staatsbürgern, die Inhaber eines ausländischen Reisepasses sind, KEIN VISUM erteilt.
- Ausnahmen: brasilianische Staatsbürger, die Inhaber eines Laissez-Passer sind und/oder im Auftrag einer internationalen Organisation oder einer anderen Regierung nach Brasilien reisen;
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CPF (Cadastro de Pessoa Física) - Brasilianische Steuernummer
Die Beantragung der CPF ist unabdingbar bei längeren Aufenthalten in Brasilien.
Weitere Informationen finden Sie -> HIER
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CTPS (Carteira de Trabalho e Previdência Social) - Brasilianisches Arbeits- und Sozialversicherungsheft
Das Arbeitsheft CTPS ist zwingend erforderlich, um in Brasilien eine vertragliche Beschäftigung aufnehmen, in jeder Branche. In dem Arbeitsheft wird die Beschäftigungshistorie des Inhabers vermerkt, indem jeder Arbeitgeber detaillierte Angaben zum jeweiligen Arbeitsvertrag einträgt.
Die Ausstellung des Arbeitsheftes CTPS ist kostenlos.
Um das Arbeitsheft CTPS zu beantragen, muss Folgendes vorgelegt werden:
- Reisepass mit gültigen Visum,
- Anmeldeprotokoll der Bundespolizei
- Zwei identische Fotos (Format 3 x 4 cm, in Farbe, weißer Hintergrund).
Bitte beachten Sie, dass die ausstellende Behörde möglicherweise weitere Unterlagen anfordert.
Das Arbeitsheft CTPS kann bei den regionalen Agenturen des Wirtschaftsministeriums (Delegacia Regional da Economia), deren Zweigstellen oder anderen vertretenden Außenstellen beantragt werden.
Weitere Informationen auf Portugiesisch stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
-> http://portalfat.mte.gov.br/programas-e-acoes-2/carteira-de-trabalho-e-previdencia-social-ctps/
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Auf der -> Webseite der brasilianischen Zollbehörde (Receita Federal) stehen ausführliche Informationen auf Englisch zur Verfügung.