VIVIS - Besuchervisum für maximal 90 Tage
Besuchervisum - Visto de Visita (VIVIS)
Seit Inkrafttreten des neuen Einwanderungsgesetzes in Brasilien (Lei n° 13.445/2017) am 21. November 2017 wird für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (Ausnahmen beachten) für diverse Tätigkeiten/Aktivitäten eine neue Visa-Kategorie ausgestellt: das Besuchervisum VIVIS.
Erlaubte Tätigkeiten/Aktivitäten für Inhaber eines VIVIS:
Tourismus / Geschäftsreise / Transit (Durchreise) / Journalismus / künstlerische, sportliche und kulturelle Aktivitäten / Konferenzen, Seminare, Tagungen und Kongresse / wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit / Studium / Erweiterung akademischer Kenntnisse, Weiterbildung und betreute Praktika im Rahmen eines Studiums / Lehrtätigkeit / Ehrenamtliche Tätigkeiten / Bordpersonal von Kreuzfahrtschiffen oder Flugzeugen / Besatzungsmitglieder von Schiffen oder Plattformen unter ausländischer Flagge / Medizinische, therapeutische Behandlungen / Adoption brasilianischer Minderjähriger.
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Staatsbürger folgender Länder sind von der Visumspflicht eines VIVIS befreit und reisen daher zur Ausübung der oben genannten Tätigkeiten/Aktivitäten VISUMSFREI nach Brasilien ein:
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien (nur zwecks Tourismus, Durchreise, Business sowie künstlerischer und sportlicher Aktivitäten), Bahamas, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik (nur zwecks Tourismus und Business für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen, verlängerbar um weitere 60 Tage, maximal 120 Tage Aufenthalt pro Jahr), Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi-Inseln, Finnland, Frankreich, Georgien, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guyana, Honduras, Hong Kong, Indonesien (nur zwecks Tourismus und Business für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen, nicht verlängerbar), Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan (nur zwecks Tourismus, Durchreise, Business sowie künstlerischer und sportlicher Aktivitäten), Kanada (nur zwecks Tourismus, Durchreise, Business sowie künstlerischer und sportlicher Aktivitäten), Kasachstan (für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen pro Jahr, verlängerbar um weitere 30 Tage), Katar (nur zwecks Tourismus, Durchreise und Business), Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Malaysia, Malta, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Singapur (für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen), Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Süd-Korea, Souveräner Malteserorden, Surinam, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen), Vereinigte Arabische Emirate (nur zwecks Tourismus, Durchreise und Business), Vereinigtes Königreich (UK), Vereinigte Staaten von Amerika / USA (nur zwecks Tourismus, Durchreise, Business sowie künstlerischer und sportlicher Aktivitäten), Zypern.
Wenn Sie NICHT Staatsbürger eines der oben aufgeführten Länder sind, benötigen Sie ein VISUM.
- Dies gilt auch dann, wenn Sie gültige Visa für die EU oder andere Länder haben.
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Beachten Sie die erlaubte Aufenthaltsdauer (mit und ohne VIVIS) unter: -> Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
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Das VIVIS kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
- die Dauer der Tätigkeit/Aktivität in Brasilien darf 90 Tage nicht überschreiten;
- es darf nicht die Absicht bestehen, in Brasilien einen ständigen Wohnsitz zu errichten;
- die Tätigkeit/Aktivität darf nicht von brasilianischer Seite aus vergütet/entlohnt werden.
Ausnahmen sind Zahlungen in Form von Tagesgeld, Aufwandsentschädignungen, (Künstler-) Gagen, einmalige Honorare oder andere mit dem Aufenthalt in Brasilien verbundenen Reisekosten, sowie (Geld-) Premien bei Sportwettkämpfen und künstlerischen/kulturellen Wettbewerben.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Unterlagen für alle VIVIS-Anträge:
1. Reisepass (Original mit mindestens 2 freien Seiten);
2. Ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);
3. Online-Visumsantrag/Antragsprotokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/ui/#/passaporte-visto
- Obligatorischer Upload von:
- Foto,
- Unterschrift,
- dem Zweck der Reise entsprechendes zusätzliches Dokument;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn Foto und Unterschrift sowie das zusätzlich erforderliche Dokument vor Einreichung der Antragsunterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
4. Ein- und Ausreisetickets (Flug-, Schiff-, Bahn-, Busticket);
5. Überweisungsnachweis der -> Visagebühr;
6. Rücksendeumschlag: adressierter und als Einschreiben/Einwurf frankierter Umschlag (DIN A4);
7. Zusätzliche Unterlagen für -> Minderjährige;
8. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for foreigners) und Staatenlose, sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Palästina, Pakistan, Senegal, Syrien, Sudan, Süd-Sudan und Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Kopie der Geburtsurkunde (ggf. übersetzt);
- Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Vollständige Adresse und Kontaktdaten der Unterkunft in Brasilien (Hotelreservierung, Privatadresse);
In diesen Fällen kann keine Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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Abhängig von der in Brasilien ausgeübten Tätigkeit/Aktivität (Aufenthaltszweck) müssen zur Beantragung eines VIVIS folgende zusätzliche Antragsunterlagen vorgelegt werden:
- Tourismus (Freizeit-, Informations- und Kulturtourismus) und Besuche bei Familie und Freunden:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Geschäftsreise (Geschäftstreffen, Messen, Ausstellungen, Vertragsunterzeichnungen, Unternehmensprüfung und -Beratung, usw.):
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Durchreise / Kurzzeitige Einreise (Transit) auf dem Weg in ein anderes Zielland:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Journalismus, Filmaufnahmen, Dreharbeiten: -> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Künstlerische, kulturelle und sportliche Aktivitäten, einschließlich Wettbewerbe:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Konferenzen, Seminare, Tagungen und Kongresse, charakterisiert als einmalig stattfindendes und zeitlich begrenztes Ereignis:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Studium: -> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Erweiterung akademischer Kenntnisse, betreute Praktika im Rahmen eines Studiums und Weiterbildung:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Lehrtätigkeit: -> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: -> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Bordpersonal von Kreuzfahrtschiffen oder Flugzeugen:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Besatzungsmitglieder von Schiffen oder Plattformen unter ausländischer Flagge:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Medizinische / therapeutische Behandlungen:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
- Adoption brasilianischer Minderjähriger:
-> Checkliste und zusätzliche Unterlagen
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Bearbeitungszeit: 15 Werktage ab Eingang der vollständigen Unterlagen in der Visa-Abteilung
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Zur Kenntnisnahme:
- Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
- Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
- Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.