VITEM XIV ND
VITEM XIV - Digitaler Nomade
Ein Antragsteller gilt als „digitaler Nomade“, wenn er während seines Aufenthalts in Brasilien für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet und Informationstechnologie nutzt, um seine Aufgaben aus der Ferne zu erfüllen. Wenn der Antragsteller für ein Unternehmen in Brasilien arbeitet, kann dieses Visum nicht beantragt werden, da es bereits eine spezielle Visumskategorie für Arbeitsverhältnisse in Brasilien gibt.
Aufenthaltsdauer in Brasilien
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien): 1 Jahr
- Aufenthaltsdauer (Zeitraum, in dem die Person in Brasilien bleiben darf): max. 1 Jahr
Visagebühren: Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden.
Klicken Sie hier, um einen Termin zu buchen, die Bearbeitungszeiten zu überprüfen und zu sehen, wie Sie das Visum abholen können, falls es genehmigt wird.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
|
Dokumentation |
Kommentare |
1 |
Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
a) Anweisungen zum Ausfüllen:
b) Nach dem Ausfüllen:
|
2 |
Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
3 |
Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
4 |
Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
5 |
Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
6 |
Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
7 |
Kopie des Hin- und Rückflugtickets |
Der Antragsteller muss eine Buchungsbestätigung (bezahltes Ticket oder E-Ticket) oder eine Reservierung (oder ein Schreiben eines Reisebüros auf den Namen des Antragstellers) vorlegen, die den vollständigen Reiseverlauf, die Flugnummern sowie die Ankunfts- und Abreisedaten enthält. |
8 |
Gültige Kranken-/Reiseversicherung |
Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts des Antragstellers in Brasilien gültig sein. |
9 |
Erklärung des Antragstellers, dass seine berufliche Tätigkeit aus der Ferne unter Verwendung von Informations- und Kommunikationsmedien ausgeübt werden kann |
Die Erklärung muss bestätigen, dass die berufliche Tätigkeit aus der Ferne mithilfe von Informations- und Kommunikationsmedien ausgeführt werden kann. |
10 |
Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag |
Selbsterklärend. |
11 |
Einkommensnachweis |
a) Erklärung des ausländischen Arbeitgebers, dass das monatliche Einkommen des Antragstellers mindestens 1.500 US-Dollar beträgt. Die Unterschrift und der Stempel des Arbeitgebers sind erforderlich. Falls der Arbeitgeber nicht aus Deutschland stammt, ist eine notarielle Beglaubigung und Haager Apostille erforderlich. b) Bankbestätigung, dass der Antragsteller mindestens 18.000 US-Dollar zur Verfügung hat. Der Brief muss die Unterschrift und den Stempel der Bank enthalten. |
12 |
Visumsgebühr |
Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden. |
Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.