VITEM XIII
VITEM XIII - Aufenthalt für Staatsangehörige von Ländern, die dem MERCOSUL-Abkommen beigetreten sind
Dieses Visum richtet sich an Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru und Uruguay, die in Brasilien leben möchten (Dekret 6.975/2009). Es kann auf Angehörige eines Bürgers dieser Länder unabhängig von deren Staatsangehörigkeit ausgedehnt werden (Verordnung RN 108/2014).
Aufenthaltsdauer in Brasilien
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien) 1 Jahr
- Erstaufenthalt: bis zu 1 Jahr
- Aufenthaltsdauer: unbefristet
Visagebühren: Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden.
Antragstellung und Bearbeitungszeiten: Persönliche Beantragung erforderlich.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
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Dokumentation |
Kommentare |
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Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
a) Anweisungen zum Ausfüllen: Das Formular muss online ausgefüllt werden. Geben Sie vollständige Informationen ein. Einige Felder sind obligatorisch. Die Namen der Eltern müssen genau wie in der Geburtsurkunde eingetragen werden. Laden Sie Kopien aller unten aufgeführten Dokumente hoch. Klicken Sie auf „Antrag abschließen“, um den Visumantragsbeleg (RER) zu generieren. b) Nach dem Ausfüllen: Drucken und unterschreiben Sie den RER und fügen Sie Ihr Foto ein. Bei Antragstellern unter 18 Jahren müssen beide Elternteile unterschreiben. Bringen Sie alle Originaldokumente zum Termin mit. Wichtig: Dokumente müssen ausgedruckt werden; digitale Versionen auf Mobilgeräten werden nicht akzeptiert. |
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Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
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Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
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Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
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Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
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Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
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Visumsgebühr |
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Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.
Familienzusammenführung
Antragsteller, die beabsichtigen, ihren Ehepartner/Partner/Kinder/andere Angehörige mitzunehmen, klicken bitte hier, um deren Berechtigung zu überprüfen.
Angehörigen kann ein Familienzusammenführungsvisum (VITEM XI) gewährt werden, das an den primären VITEM I-Antrag gebunden ist und somit denselben Bedingungen unterliegt (z. B. gleiche Aufenthaltsdauer usw.). Familienanträge können gemeinsam oder nach der Ausstellung des VITEM I für den Hauptantragsteller eingereicht werden.