VITEM XI
VITEM XI – Familienzusammenführung
Dieses Visum richtet sich an Ausländer, die verheiratet sind oder in einer festen Beziehung stehen mit: a) einem brasilianischen Staatsbürger; b) einem Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Brasilien; c) einem Ausländer mit einem temporären Visum für Brasilien. Dieses Visum gilt auch für Personen mit einem brasilianischen Kind. In diesem Fall wird die brasilianische Geburtsurkunde anstelle von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsdokumenten verwendet. Das brasilianische Recht erkennt die gleich- oder verschiedengeschlechtliche Lebenspartnerschaft als Familiengemeinschaft an.
Ausländer, die sich bereits in Brasilien aufhalten, können eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung direkt bei der Bundespolizei beantragen.
Aufenthaltsdauer in Brasilien
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien): bis zu 1 Jahr
- Erstaufenthalt (Zeitraum, in dem die Person in Brasilien bleiben darf): bis zu 1 Jahr
- Aufenthaltsdauer: unbefristet. Bestimmt bei der Anmeldung bei der Bundespolizei – dies zeigt den tatsächlichen Zeitraum, in dem dem Ausländer der Aufenthalt in Brasilien gestattet wird. Hinweis: Wenn Sie als Ehepartner eines Ausländers mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in Brasilien beantragen, erhalten beide die gleiche Aufenthaltsdauer.
Visagebühren: Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden.
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ERFORDERLICHE DOKUMENTE
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Dokumentation |
Kommentare |
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Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
a) Anweisungen zum Ausfüllen:
b) Nach dem Ausfüllen:
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Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
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Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
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Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
5 |
Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
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Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
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Kopie des Hin- und Rückflugtickets |
Der Antragsteller muss eine Buchungsbestätigung (bezahltes Ticket oder E-Ticket) oder eine Reservierung (oder ein Schreiben eines Reisebüros auf den Namen des Antragstellers) vorlegen, die den vollständigen Reiseverlauf, die Flugnummern sowie die Ankunfts- und Abreisedaten enthält. |
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Ausweisdokument des Ehepartners im Original |
Folgende Dokumente des Ehepartners werden akzeptiert: a) Bei brasilianischen Staatsangehörigen: Original des brasilianischen Personalausweises (RG) oder brasilianischer Reisepass. b) Bei Ausländern mit bereits vorhandener Aufenthaltserlaubnis in Brasilien: Gültiger ausländischer Reisepass, gültiges brasilianisches Visum und ggf. Ausländerausweis (RNE), wenn die Registrierung bei der Bundespolizei bereits abgeschlossen wurde. c) Bei Ausländern im Prozess der Beantragung eines temporären Visums (VITEM) für Brasilien: Gültiger ausländischer Reisepass. Wenn sich der Ehepartner in Brasilien befindet, werden beglaubigte Kopien dieser Dokumente akzeptiert. |
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Eidesstattliche Erklärung über Wohnsitz in Brasilien |
Eidesstattliche Erklärung des Ehepartners (Declaração sob as penas da lei de Residência no Brasil), dass er/sie in Brasilien einen Wohnsitz hat. Hinweis: Die Erklärung muss persönlich in der Konsularabteilung der Brasilianischen Botschaft in Berlin in Anwesenheit des Konsularbeamten unterzeichnet werden. Alternativ kann die Unterschrift auch von einem Notar beglaubigt werden. |
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Eidesstattliche Erklärung über das dauerhafte Zusammenleben |
Gemeinsame eidesstattliche Erklärung beider Ehepartner (Declaração conjunta de ambos os cônjuges, sob as penas da Lei), das Zusammenleben tatsächlich und kontinuierlich fortführen zu wollen Hinweis: Die Erklärung muss persönlich in der Konsularabteilung der Brasilianischen Botschaft in Berlin in Anwesenheit des Konsularbeamten unterzeichnet werden. Alternativ kann die Unterschrift auch von einem Notar beglaubigt werden. |
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Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde im Original |
a) Wenn die Ehe in Brasilien geschlossen wurde (unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner): Der Antragsteller muss die vollständige Abschrift des Heiratseintrags („Certidão de casamento de inteiro teor“) vorlegen. Die Urkunde in dieser Form ist obligatorisch, um zu bestätigen, dass die Ehe nicht durch einen Stellvertreter geschlossen wurde. b) Wenn die Ehe außerhalb Brasiliens mit einem brasilianischen Staatsbürger geschlossen wurde: Die Ehe muss bei einer brasilianischen Konsularbehörde registriert werden. Der Antragsteller kann entweder die konsularische Heiratsurkunde oder, falls sie bereits in Brasilien umgeschrieben wurde, die endgültige brasilianische Heiratsurkunde einreichen. Informationen zur Registrierung einer Ehe bei diesem Konsulat finden Sie hier. c) Wenn die Ehe außerhalb Brasiliens mit einem Ausländer geschlossen wurde, der eine Aufenthaltserlaubnis oder ein temporäres Visum (VITEM) für Brasilien besitzt: Die ausländische Heiratsurkunde muss von der zuständigen Behörde des Ausstellungslandes legalisiert (apostilliert) werden. Wenn es nicht möglich ist, die erforderlichen Dokumente vorzulegen, kann der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung von zwei Personen einreichen, die das Vorliegen einer Lebenspartnerschaft bestätigt, zusammen mit mindestens einem der folgenden Dokumente: a) Eine von der Steuerbehörde ausgestellte Abhängigkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung einer Behörde, die der brasilianischen Steuerbehörde entspricht; b) Heiratsurkunde; c) Testamentarische Verfügungen, die die Verbidung belegen; d) Eine Lebensversicherungspolice, bei der eine der Parteien der Begünstigte und die andere der Inhaber ist; e) Ein Kaufvertrag, der im Immobilienregister eingetragen ist und die Parteien als Eigentümer ausweist, oder ein Mietvertrag, der die Parteien als Mieter aufführt; f) Gemeinsames Bankkonto; g) Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes; h) Jedes andere Dokument, das die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft belegen kann. |
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Visumsgebühr |
Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden. |
Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.