VITEM VIII
VITEM VIII – Freiwilligenarbeit
Dieses Visum richtet sich an Personen, die freiwillige Dienste bei öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Einrichtungen wie NGOs, Wohltätigkeitsorganisationen usw. oder bei Organisationen, die mit ausländischen Regierungen verbunden sind, erbringen, ohne Arbeitsverhältnis und ohne jegliche Vergütung.
Nach Einreichung beim Konsulat unterliegen die Anträge der Prüfung und Genehmigung durch die Einwanderungsabteilung (DIM) des brasilianischen Außenministeriums. Es wird empfohlen, den Prozess mindestens 45 Tage vor dem geplanten Abreisedatum zu beginnen.
Ausländer, die sich bereits in Brasilien aufhalten, können direkt bei der Bundespolizei eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen.
Hinweis: Für Freiwilligendienste bis zu 90 Tagen muss ein Besuchervisum (VIVIS) beantragt werden. Inhaber eines deutschen Reisepasses sind von der VIVIS-Pflicht befreit, daher müssen sie kein Visum beantragen, wenn die Tätigkeit weniger als 90 Tage dauert. Antragsteller anderer Nationalitäten sollten die Visabestimmungen prüfen.
Aufenthaltsdauer in Brasilien
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien): bis zu 1 Jahr
- Aufenthaltsdauer: max. 1 Jahr
- Verlängerung des Aufenthalts: Verlängerungen sind noch nicht geregelt – bitte konsultieren Sie die brasilianische Bundespolizei vor Ablauf des ersten genehmigten Zeitraums.
Visagebühren: Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden.
Antragstellung und Bearbeitungszeiten: Dieser Typ Visum muss persönlich vom Antragsteller beantragt werden. Klicken Sie hier, um einen Termin zu buchen, die Bearbeitungszeiten zu überprüfen und zu sehen, wie das Visum abgeholt werden kann, falls es genehmigt wird.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
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Dokumentation |
Kommentare |
1 |
Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
a) Anweisungen zum Ausfüllen:
b) Nach dem Ausfüllen:
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Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
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Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
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Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
5 |
Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
6 |
Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
7 |
Reisegenehmigung (nur für Teilnehmer bis 18 Jahre) |
Genehmigung, die von den Eltern oder Erziehungsberechtigten im Falle eines Kindes oder Jugendlichen unterzeichnet werden muss, sowie die Angaben zur Person, die in Brasilien für den Minderjährigen verantwortlich sein wird. |
8 |
Kopie des Hin- und Rückflugtickets |
Der Antragsteller muss eine Buchungsbestätigung (bezahltes Ticket oder E-Ticket) oder eine Reservierung (oder ein Schreiben eines Reisebüros auf den Namen des Antragstellers) vorlegen, die den vollständigen Reiseverlauf, die Flugnummern sowie die Ankunfts- und Abreisedaten enthält. |
9 |
Einladungsschreiben der Einrichtung in Brasilien (Carta Convite) |
Das Einladungsschreiben muss auf offiziellem Briefpapier der Einrichtung gedruckt sein und folgende Informationen enthalten: a) Die vollständigen persönlichen Daten des Antragstellers; b) Angaben zur Einrichtung und zur verantwortlichen Person in Brasilien (vollständiger Name, Telefon, E-Mail usw.); c) Einladung zur Erbringung von Freiwilligendiensten. Bitte beachten: Die Unterschrift muss von jemandem stammen, der offiziell mit der Organisation verbunden ist (laut Satzung oder mit einer Vollmacht zur Vertretung). Die Unterschrift im Einladungsschreiben muss von einem Notar („tabelião“) beglaubigt werden. |
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Verpflichtungserklärung |
Von der jeweiligen Organisation unterzeichnete Erklärung, in der sie die volle Verantwortung für den Unterhalt des Freiwilligen während des gesamten Aufenthalts in Brasilien übernimmt, sowie für medizinische Versorgung/Krankenhauskosten und für seine spätere Rückkehr ins Herkunftsland. Hinweis: Die Unterschrift muss einem offiziellen Vertreter der Organisation stammen (laut Satzung oder mit einer Vollmacht zur Vertretung) und von einem Notar („tabelião“) beglaubigt werden. AUSNAHME: Bei Kostenübernahme durch nicht-brasilianische Institutionen oder Partnerorganisationen muss die Vermittlungsorganisation in Brasilien diese Verpflichtungserklärung ausstellen und unterzeichnen. In diesen Ausnahmefällen muss die Verpflichtungserklärung klar die Verbindung/Partnerschaft aller beteiligten Institutionen/Organisationen angeben, von der Finanzierung im Ausland bis zum Einsatzort in Brasilien. Teilnehmer des Freiwilligenprogramms „kulturweit“ müssen zusätzlich die Teilnahmebestätigung der UNESCO einreichen. |
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Brief der Einrichtung in Brasilien mit Details zu Ort(en) und Art der Tätigkeit (Descrição das Atividades) |
Das Dokument muss auf offiziellem Briefpapier der Einrichtung gedruckt sein und folgende Informationen enthalten: a) Die vollständigen persönlichen Daten des Antragstellers; b) Zweck der Reise und beabsichtigte Aufenthaltsdauer – detaillierte Beschreibung der vom Freiwilligen durchzuführenden Tätigkeiten; c) Angabe des/der Ortes/Orte, an dem/denen die Tätigkeiten durchgeführt werden. Hinweis: Die Unterschrift muss von jemandem stammen, der offiziell mit der Organisation verbunden ist (laut Satzung oder mit einer Vollmacht zur Vertretung). Die Unterschrift im Einladungsschreiben muss von einem Notar („tabelião“) beglaubigt werden. |
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Beglaubigte Kopie der Satzung der Organisation |
Auf Portugiesisch: „ato constitutivo“ oder „estatuto social“. Die Organisation muss ordnungsgemäß bei der zuständigen brasilianischen Behörde registriert sein. |
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Beglaubigte Kopie des Ernennungsakts des aktuellen Vorstands |
Ato de nomeação/eleição da Diretoria Atual des Ortes, an dem der Freiwilligendienst geleistet wird. |
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Aktueller Nachweis der Registrierung beim jeweiligen Sozialhilferat („Conselho de Assistência Social“) |
Falls zutreffend. Andernfalls muss ein Zertifikat vorgelegt werden, das die Qualifikation der Einrichtung als gemeinnützige Organisation („Organização de Sociedade Civil de Interesse Público - Oscip“) bestätigt, ausgestellt vom brasilianischen Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit. |
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Nachweis, dass die Organisation in Brasilien vollständig und regelmäßig tätig ist (Comprovante de Inscrição Municipal und/oder Estadual) |
Zertifikat, ausgestellt vom Stadtrat („Prefeitura“) in Brasilien. |
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Nachweis beruflicher Erfahrung oder Qualifikation, die mit den durchzuführenden Tätigkeiten übereinstimmt |
Erforderlich nur, wenn die Tätigkeiten des Freiwilligen spezielles Wissen und Erfahrung erfordern (z. B. Krankenpflege, Kinder-/Altenpflege usw.). Hinweis: Das Dokument muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (mit einer Apostille versehen) werden. |
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Visumsgebühr |
Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden. |
Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.