VITEM VI
VITEM VI – Work & Travel
Das Working Holiday Program (WHP) zwischen Deutschland und Brasilien ermöglicht es jungen Staatsangehörigen beider Länder, ein Jahr lang im anderen Staat zu reisen und dabei kulturelle Erfahrungen zu sammeln. Es besteht die Möglichkeit, zur Selbstunterhaltung zu arbeiten, wobei die Arbeit nicht der Hauptgrund für den Aufenthalt ist.
Bedingungen:
- Alter zwischen 18 und 30 Jahren;
- Ohne Begleitung von Abhängigen;
- Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses;
- Keine vorherige Teilnahme am Programm.
Aufenthaltsdauer in Brasilien:
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien): bis zu 1 Jahr
- Verlängerung des Aufenthalts: nicht verlängerbar
Visagebühren: Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden.
Antragstellung: Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
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Dokumentation |
Kommentare |
1 |
Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
a) Anweisungen zum Ausfüllen:
b) Nach dem Ausfüllen:
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2 |
Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
3 |
Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
4 |
Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
5 |
Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
6 |
Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
7 |
Kopie des Hin- und Rückflugtickets |
Der Antragsteller muss eine Buchungsbestätigung (bezahltes Ticket oder E-Ticket) oder eine Reservierung (oder ein Schreiben eines Reisebüros auf den Namen des Antragstellers) vorlegen, die den vollständigen Reiseverlauf, die Flugnummern sowie die Ankunfts- und Abreisedaten enthält. |
8 |
Nachweis einer Krankenversicherung für medizinische Kosten in Brasilien |
Der ausländische Antragsteller muss eine Krankenversicherung besitzen, die für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Diese Versicherung sollte mögliche Kosten für Krankenhausaufenthalte und Rückführungen im Krankheits- oder Todesfall abdecken. |
9 |
Nachweis finanzieller Mittel für den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brasilien |
Es muss ein aktueller Nachweis vorgelegt werden (mindestens aus den letzten 3 Monaten), wie z. B. Konto- und/oder Kreditkartenabrechnungen mit ausreichenden Mitteln, Gehaltsabrechnungen oder Nachweise über Studienkredite/Finanzierungen. |
10 |
Visagebühr |
Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden. |
Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.