VITEM V
VITEM V – Arbeit
Arbeitsvisa unterliegen der vorherigen Genehmigung durch das Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit. Das sponsernde Unternehmen (im Namen des Antragstellers) muss das Verfahren in Brasilien einleiten, indem es den entsprechenden Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei diesem Ministerium einreicht.
Nach Abschluss und Genehmigung in Brasilien wird die Genehmigung durch das Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit über das brasilianische Außenministerium an die Konsularabteilung der Botschaft weitergeleitet. Erst dann kann der Antragsteller mit der Einreichung des Visumantrags bei der Konsularabteilung fortfahren, indem er die unten aufgeführten Dokumente einreicht.
Beachten Sie den Unterschied zwischen der Arbeitserlaubnis für Brasilien – ausgestellt vom Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit (MJSP) – und der Genehmigung zur Visumausstellung durch das brasilianische Außenministerium. Da die Ausstellung eines Arbeitsvisums von der Arbeitserlaubnis und deren Genehmigung durch die zuständige Behörde in Brasilien abhängt, sollte der Antragsteller seine Unterlagen nicht sofort nach Benachrichtigung über die Erteilung der Arbeitserlaubnis bei der Visumsabteilung einreichen. Stattdessen sollte er eine Wartezeit von einigen Tagen einplanen, da die interne Übermittlung zwischen den Ministerien und der Botschaft immer einige Tage dauert. Bei Unsicherheiten, ob die Visumsabteilung bereits die ministerielle Genehmigung zur Ausstellung des Visums erhalten hat, kann der Antragsteller die Visumsabteilung per E-Mail kontaktieren, um diese Information zu überprüfen.
Ausländer, die sich bereits in Brasilien aufhalten, können direkt beim brasilianischen Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit eine Arbeitserlaubnis beantragen (es ist nicht erforderlich, nach Deutschland zurückzukehren, um ein VITEM V zu erhalten).
Aufenthaltsdauer in Brasilien
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien): bis zu 1 Jahr
- Aufenthaltsdauer (Zeitraum, in dem die Person in Brasilien bleiben darf): bis zu 2 Jahre, gemäß der Genehmigung des brasilianischen Ministeriums für Justiz und Öffentliche Sicherheit
- Verlängerung des Aufenthalts: Die Verlängerung unterliegt der Genehmigung durch das Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit.
Wichtige allgemeine Informationen:
Dieses Visum kann nur an ausländische Fachkräfte vergeben werden, deren Qualifikationen und/oder Erfahrungen mit den in Brasilien auszuführenden Tätigkeiten übereinstimmen, unter den folgenden Bedingungen:
- Mit Arbeitsverhältnis: Im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Vereinbarung (basierend auf Verordnung RN 02/2017).
- Ohne Arbeitsverhältnis, aufgrund eines Vertrags oder einer Vereinbarung, um technische Unterstützungsdienste für ein Unternehmen mit Sitz in Brasilien zu erbringen (basierend auf Verordnung RN 03/2017);
- Ohne Arbeitsverhältnis, um an Bord von Kreuzfahrtschiffen entlang der brasilianischen Küste zu arbeiten, bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen;
- Ohne Arbeitsverhältnis, um maritime Arbeiten an Bord von Schiffen oder Plattformen in brasilianischen Hoheitsgewässern durchzuführen (basierend auf den Verordnungen RN 05/2017, 06/2017 und 22/2017);
- Ohne Arbeitsverhältnis, zur Erbringung von Dienstleistungen oder Unterstützung für die brasilianische Regierung (basierend auf Verordnung RN 07/2017);
- Ohne Arbeitsverhältnis, um eine ausländische Finanzinstitution zu vertreten (basierend auf Verordnung RN 09/2017);
- Ohne Arbeitsverhältnis, um eine gemeinnützige juristische Person zu vertreten (basierend auf Verordnung RN 10/2017);
- Ohne Arbeitsverhältnis, aufgrund spezifischer brasilianischer Bundesgesetzgebung (basierend auf Verordnung RN 12/2017);
- Ohne Arbeitsverhältnis, für Ausbildungs-, Erfahrungs- und Assimilationszwecke im Bereich der Unternehmenskultur und des Managementstils einer transnationalen Unternehmensgruppe mit Sitz in Brasilien (basierend auf Verordnung RN 18/2017);
10. Ohne Arbeitsverhältnis, für Ausbildungszwecke innerhalb eines Unternehmens derselben Gruppe (basierend auf Verordnung RN 19/2017);
11. Ohne Arbeitsverhältnis in Brasilien, um an Bord von Fischereifahrzeugen zu arbeiten, die in brasilianischen Hoheitsgewässern operieren.
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ERFORDERLICHE DOKUMENTE
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Dokumentation |
Kommentare |
1 |
Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
a) Anweisungen zum Ausfüllen:
b) Nach dem Ausfüllen:
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Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
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Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
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Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
5 |
Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
6 |
Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
7 |
Visumsgebühr |
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Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.
Familienzusammenführung
Antragsteller, die beabsichtigen, ihren Ehepartner/Partner/Kinder/andere Angehörige mitzunehmen, klicken bitte hier, um deren Berechtigung zu überprüfen.
Angehörigen kann ein Familienzusammenführungsvisum (VITEM XI) gewährt werden, das an den primären VITEM I-Antrag gebunden ist und somit denselben Bedingungen unterliegt (z. B. gleiche Aufenthaltsdauer usw.). Familienanträge können gemeinsam oder nach der Ausstellung des VITEM I für den Hauptantragsteller eingereicht werden.