VITEM IV
VITEM IV – Für Studierende, Doktoranden, Schulbesuch, Sprach- und Berufskurse sowie Praktika im Rahmen eines Studiengangs
Diese Art von Visum richtet sich an Ausländer, die für reguläre Kurse oder Studiengänge, Studien- oder Forschungsaustausche oder Praktika nach Brasilien reisen.
Zur Beantragung dieses Visums werden die oben genannten Aktivitäten wie folgt definiert:
- Reguläre Kurse umfassen Grund- und Sekundarschulbildung; Bachelor- und Postgraduiertenabschlüsse (Spezialisierung, Master und Doktorat); technische und Sprachkurse. Reguläre Kurse müssen von Bildungseinrichtungen angeboten werden, die eine Steueridentifikationsnummer (CNPJ) besitzen. Diese Aktivitäten müssen eine Mindeststundenpensum von 15 Stunden pro Woche aufweisen. Ausnahmefälle werden von den Einwanderungsbehörden geprüft und können nach deren Ermessen zugelassen werden.
- Praktika bestehen aus begleiteten Bildungsaktivitäten, die in einem praxisnahen Umfeld durchgeführt werden und dazu dienen, regulär an Hochschulen eingeschriebene Studierende auf den Berufsalltag vorzubereiten.
- Studien- oder Forschungsaustausche beinhalten die Verbesserung akademischer Qualifikationen durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen im akademischen Umfeld, wie z. B. die Teilnahme an Sandwich- und Hochschuleskooperationsprogrammen, das Durchführen eines Teils der Master-/Doktoratsforschung oder das Absolvieren des Pflichtstudienmoduls im Ausland (allgemein als „Year Abroad“ bekannt, oft das dritte Jahr).
Aufenthaltsdauer in Brasilien
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien): bis zu 1 Jahr
- Aufenthaltsdauer: max. 1 Jahr
- Verlängerung des Aufenthalts: Der Aufenthalt kann bis zum Abschluss des Studiums verlängert werden. Falls eine Verlängerung erforderlich ist, muss die betroffene Person vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer die Bundespolizei kontaktieren.
Wichtige allgemeine Informationen
Ausländische Staatsangehörige, die nach Brasilien reisen, um postdoktorale Forschung/Studien durchzuführen, müssen ein VITEM I und kein VITEM IV beantragen, da sie als Forscher und nicht als Studierende eingestuft werden.
Für Studien, Praktika oder Austauschprogramme von bis zu 90 Tagen muss der Antragsteller ein Besuchervisum (VIVIS) beantragen. Inhaber eines deutschen Reisepasses sind von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte befreit. Andere Nationalitäten sollten die Visumanforderungstabelle konsultieren.
Ausländer, die sich bereits in Brasilien aufhalten, können eine Aufenthaltserlaubnis für Studien-/Austauschzwecke direkt bei der Bundespolizei beantragen.
Inhaber eines Studierendenvisums dürfen neben ihrem Studium arbeiten, solange die Arbeitszeiten mit den Studienzeiten vereinbar sind. Einzelheiten und Klarstellungen müssen bei der Bundespolizei eingeholt werden.
Dieses Visum berechtigt den Antragsteller, an einer bestimmten Einrichtung zu studieren. Sollte ein Hochschulwechsel beabsichtigt werden, ist die Bundespolizei zu kontaktieren.
Visagebühren: Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden.
Klicken Sie hier, um einen Termin zu buchen, die Bearbeitungszeiten zu überprüfen und zu sehen, wie Sie das Visum abholen können, falls es genehmigt wird.
GENERELLE DOKUMENTATION FÜR VITEM IV
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Dokumentation |
Kommentare |
1 |
Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
a) Anweisungen zum Ausfüllen:
b) Nach dem Ausfüllen:
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Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
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Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
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Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
5 |
Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
6 |
Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
7 |
Visumsgebühr |
Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden. |
8 |
Kopie des Hin- und Rückflugtickets |
Der Antragsteller muss eine Buchungsbestätigung (bezahltes Ticket oder E-Ticket) oder eine Reservierung (oder ein Schreiben eines Reisebüros auf den Namen des Antragstellers) vorlegen, die den vollständigen Reiseverlauf, die Flugnummern sowie die Ankunfts- und Abreisedaten enthält. |
9 |
Nachweis über finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brasilien oder Nachweis eines Stipendiums |
Es muss ein aktueller Nachweis (mindestens 3 Monate alt) erbracht werden, wie z. B. Konto- und/oder Kreditkartenabrechnungen, Gehaltsabrechnungen oder Nachweise über Studienkredite/Finanzierungen, die ausreichende finanzielle Mittel zeigen. Studierende, die Unterstützung von der Familie erhalten, müssen eine vom Unterstützer unterzeichnete Erklärung, eine Kopie von dessen Passidentifikationsseiten sowie einen aktuellen Nachweis über dessen finanzielle Leistungsfähigkeit vorlegen. |
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Nachweis der Immatrikulation an einer ausländischen (nicht brasilianischen) Hochschule (falls zutreffend) |
Gilt nur für Studierende an Hochschulen. Das Dokument muss bestätigen, dass der Studierende derzeit an einer Hochschule eingeschrieben ist. Einschreibebescheinigungen, die nicht von einer Hochschule in Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit einer Haager Apostille beglaubigt werden. |
Spezifische Dokumentation für reguläre Kurse, Studienaustausch und Forschungsaustausch: |
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Schreiben der brasilianischen Bildungseinrichtung, an der der Studierende eingeschrieben sein wird.
Im Falle eines Praktikums ist das Praktikumsabkommen (Vertrag) beizufügen. |
Im Falle eines Praktikums ist der Praktikumsvertrag beizufügen. Die Einladungsschreiben von öffentlichen Einrichtungen sollten direkt von der Institution an visa.berlim@itamaraty.gov.br gesendet werden. Private Einrichtungen müssen die Unterschrift notariell beglaubigen lassen. Das Einladungsschreiben muss den Namen des Studiengangs, Fachsemester und die Unterrichtszeiten (morgens, nachmittags, abends) sowie das wöchentliche Pensum enthalten. Sprach-, Berufskurse und Schulbesuche müssen mindestens 15 Stunden Präsenzunterricht pro Woche umfassen. |
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Reisegenehmigung (nur für Antragsteller unter 18 Jahren) |
Ausgestellt von den Eltern/Erziehungsberechtigten im Falle eines Kindes oder Jugendlichen, sowie die Angaben der Person, die in Brasilien für den Minderjährigen verantwortlich sein wird. |
Spezifische Dokumentation für Praktika: |
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Vereinbarung zwischen dem Praktikanten, der brasilianischen Institution, in der das Praktikum stattfindet, und der deutschen Hochschule |
Das Dokument muss folgende Informationen enthalten: a) Bestätigung, dass die vom Praktikanten durchzuführenden Aktivitäten mit seinem/ihrem Studienbereich kompatibel sind; |
Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.
Familienzusammenführung
Antragsteller, die beabsichtigen, ihren Ehepartner/Partner/Kinder/andere Angehörige mitzunehmen, klicken bitte hier, um deren Berechtigung zu überprüfen.
Angehörigen kann ein Familienzusammenführungsvisum (VITEM XI) gewährt werden, das an den primären VITEM I-Antrag gebunden ist und somit denselben Bedingungen unterliegt (z. B. gleiche Aufenthaltsdauer usw.). Familienanträge können gemeinsam oder nach der Ausstellung des VITEM I für den Hauptantragsteller eingereicht werden.