VITEM I
VITEM I - Akademische Forschung, wissenschaftliche Kooperation, akademische Austauschprogramme, Gastprofessuren (RN27 und RN24)
Es gibt zwei Arten von temporären Visa für diese Zwecke, abhängig davon, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht.
1) Ohne Arbeitsverhältnis
Diese Art von Visum basiert auf der Verordnung RN 27/2018, die Sie auf Portugiesisch hier abrufen können (wir empfehlen die Verwendung eines automatischen Übersetzungstools).
Inhaber dieses Visums dürfen keine bezahlte Tätigkeit in Brasilien ausüben, dürfen jedoch Zahlungen von der Regierung, einem brasilianischen Arbeitgeber oder einer privaten Organisation für Tagegelder, Vergütungen oder Reisekosten sowie Geldpreise bei Wettbewerben in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation erhalten.
2) Mit Arbeitsverhältnis
Diese Art von Visum basiert auf der Verordnung RN 24/2018, die Sie auf Portugiesisch hier abrufen können (wir empfehlen die Verwendung eines automatischen Übersetzungstools).
Dieses Visum kann Forschern, Wissenschaftlern und Gastprofessoren gewährt werden – mit einem Arbeitsverhältnis zu einer brasilianischen Institution – unabhängig von der beabsichtigten Aufenthaltsdauer.
Anträge für das VITEM I – RN24 unterliegen der vorherigen Genehmigung durch das brasilianische Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit.
Das Verfahren muss in Brasilien von der gastgebenden Institution (im Namen des Antragstellers) eingeleitet werden, indem der entsprechende Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei diesem Ministerium eingereicht werden. Sobald das Verfahren in Brasilien positiv beschieden wurde, wird die Genehmigung über das brasilianische Außenministerium an die Konsularabteilung der Botschaft übermittelt. Erst dann kann der Antragsteller mit dem eigentlichen Visumantrag fortfahren.
Wichtige Informationen: Die oben genannten Visa gelten nicht für Studien- oder Forschungsaustausche (außer für Postdoc-Studien). Für diese Art von Aktivitäten muss ein Studierendenvisum – VITEM IV beantragt werden.
Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in Brasilien aufhalten, können eine Aufenthaltserlaubnis für akademische Forschung, wissenschaftliche Kooperation, akademische Austauschprogramme oder Lehrtätigkeiten direkt beim Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit beantragen (es ist nicht erforderlich, nach Deutschland zurückzukehren).
Aufenthaltsdauer in Brasilien
- Gültigkeitsdauer (Frist für die erste Einreise nach Brasilien): bis zu 1 Jahr
- Aufenthaltsdauer (Zeitraum, in dem die Person in Brasilien bleiben darf): bis zu 2 Jahre
- Verlängerung des Aufenthalts: Die Verlängerung unterliegt der Genehmigung durch das Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit.
- Einreichung des Antrags und Bearbeitungszeiten: Dieser Typ Visum muss persönlich vom Antragsteller beantragt werden.
Visagebühren: Klicken Sie hier für Visagebühren und Zahlungsmethoden.
Klicken Sie hier, um einen Termin zu buchen, die Bearbeitungszeiten zu überprüfen und zu sehen, wie Sie das Visum abholen können, falls es genehmigt wird.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
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Dokumentation |
Kommentare |
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Gedruckte Version des Visumsantragsformulars mit Foto und Unterschrift |
Das Formular muss online ausgefüllt werden. Eine druckbare Version zum Herunterladen ist nicht verfügbar. Geben Sie vollständige Informationen ein – beachten Sie, dass einige Felder obligatorisch sind. Die Namen der Eltern müssen vollständig (Vor- und Nachname) wie in der Geburtsurkunde des Antragstellers eingetragen werden. Falls Sie Fragen zu den Schritten des Visumantrags haben, klicken Sie hier. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Antrag abschließen“, um die Empfangsbestätigung des Visumsantrags (RER) zu generieren. Drucken und unterschreiben Sie die RER; fügen Sie Ihr Foto im vorgesehenen Feld bei. Sammeln Sie alle unten aufgeführten Originaldokumente. Diese müssen im Portal E-Consular hochgeladen und bei Ihrem Termin in der Konsularabteilung zusammen mit der RER vorgelegt werden. |
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Gültiger Reisepass |
Muss mindestens zwei leere Seiten haben. Bitte beachten Sie, dass Seiten, die für Änderungen reserviert sind, nicht für Visazwecke verwendet werden können. |
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Ein Passfoto |
Das Foto muss aktuell sein, vor weißem Hintergrund aufgenommen und den lokalen Standardspezifikationen entsprechen (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss auf das Visumsantragsformular geklebt werden. |
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Wohnsitzbescheinigung (Erweiterte Meldebescheinigung) |
Die Adressen und Einzugsdaten der letzten 12 Monate müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Wenn das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt wurde, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
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Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz |
Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz. Führungszeugnisse sind bis zu 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Antragsteller in den letzten 12 Monaten in mehreren Ländern gelebt hat, muss ein Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland vorgelegt werden. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. |
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Vollständige Geburtsurkunde im Original |
Deutsche Staatsangehörige: Reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde ein. Falls die vollständige Geburtsurkunde nicht vorliegt, kann ein anderes offizielles Dokument eingereicht werden, das die vollständigen Namen der Eltern enthält. Wurde das Dokument in einem anderen Land als Deutschland ausgestellt, muss es mit einer Haager Apostille versehen werden. In Ländern, in denen die Haager Apostille nicht gilt, muss es von einem brasilianischen Konsulat/Botschaft legalisiert werden. Achtung: Das Einreichen dieses Dokuments soll Datenabweichungen zwischen den Informationen im Visumantrag und der Geburtsurkunde verhindern. Da die Geburtsurkunde bei der obligatorischen Anmeldung des Visums bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden muss (siehe unten), können falsche Angaben diesen Prozess verhindern. Die Vorlage der Geburtsurkunde während der Visumantragsphase im Ausland ist daher nicht zwingend erforderlich und verhindert nicht die Ausstellung des Visums, wird jedoch dringend empfohlen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. |
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Visumsgebühr |
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Teilnahmebedingungen des Antragstellers an der geplanten Tätigkeit (nur für Anträge basierend auf RN27/2018) |
Die Unterschriften auf den unten aufgeführten Dokumenten müssen von einem Notar („Tabelião“) beglaubigt werden. Die Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich, wenn das Dokument von der brasilianischen Regierung oder einer staatlich finanzierten (bundesstaatlichen oder staatlichen) Hochschule oder Forschungseinrichtung ausgestellt wurde. Brief der brasilianischen Bildungs- oder Forschungseinrichtung, mit der der Antragsteller verbunden sein wird. Der Brief muss auf offiziellem Briefpapier der Institution gedruckt sein und folgende Informationen enthalten:
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Wählen Sie die zusätzlich erforderlichen Dokumente aus, entsprechend den spezifischen Bedingungen des Antragstellers, wie unten beschrieben. |
8.1 |
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8.1. Für Zwecke der Forschung / Postdoc-Studien, wenn der Forscher / Wissenschaftler ein Stipendium von einer brasilianischen anerkannten Hochschuleinrichtung oder einer öffentlichen oder privaten Forschungsstiftung erhält, die vom brasilianischen Bildungsministerium anerkannt ist: a) Erklärung, die von der Institution ausgestellt wurde, die für die Finanzierung des Stipendiums verantwortlich ist; b) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung |
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8.2. Für Forschungszwecke im Rahmen eines vom Außenministerium (MRE) anerkannten internationalen Abkommens: a) Internationales Abkommen, Absichtserklärung, Zusatzprotokolle oder gleichwertige Dokumente, die die Ernennung des Antragstellers erwähnen; b) Nachweis über entsprechende Qualifikation/berufliche Erfahrung; c) Einladungsschreiben, das an den Antragsteller gerichtet ist, auf das jeweilige internationale Abkommen verweist, die Aktivitäten beschreibt, die Dauer angibt (einschließlich Start- und Enddaten) und bestätigt, dass der Antragsteller nicht aus brasilianischen Quellen finanziert wird. |
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8.3. Für Forschungszwecke, um an Projekten zwischen ausländischen Institutionen / Forschungs- und Entwicklungszentren ausländischer Unternehmen und einer brasilianischen Firma, einem Unternehmensinkubator, einer Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsinstitution (ICT), einem Technologiepark, einem Technologieknotenpunkt oder einer privaten/öffentlichen Hochschule und Forschungseinrichtung teilzunehmen: a) Rechtsgrundlage / Erlass des brasilianischen Ministeriums für Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kommunikation (MCTIC), der die Tätigkeit und Teilnahme des Antragstellers genehmigt; b) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung. Wenn die Forschung in Laboratorien oder Postdoc-Studien ohne Stipendium erfolgt, müssen diese Dokumente ebenfalls vorgelegt werden. |
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8.4. Für Lehrzwecke, unter der Bedingung eines Gastprofessors ohne Arbeitsverhältnis mit der brasilianischen Hochschule: Erklärung, die bestätigt, dass der Antragsteller von einer Institution in seinem Herkunftsland finanziert wird, im Rahmen eines zwischen der ausländischen und brasilianischen Institution geschlossenen interinstitutionellen Abkommens oder eines ähnlichen Instruments. |
Anmeldung bei der Bundespolizei
Inhaber dieses Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise in Brasilien bei der Bundespolizei registrieren. Wenden Sie sich direkt an die Bundespolizei (hier klicken), um zu erfahren, wie die Registrierung erfolgt.
Das Konsulat geht davon aus, dass der Antragsteller unter anderem das Visumantragsformular (FPV), das bei der Ausstellung des Visums bereitgestellt wird, sowie seine Vollständige Geburtsurkunde im Original, die die vollständigen Namen der Eltern enthält, vorlegen muss.
Die Geburtsurkunde muss von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert (d.h. mit einer Apostille versehen) werden. Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, erhalten eine Apostille von verschiedenen Behörden, (Zuständigkeiten siehe hier). Nach der Legalisierung muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer („tradutor juramentado“) in Brasilien ins Portugiesische übersetzt werden.
Familienzusammenführung
Antragsteller, die beabsichtigen, ihren Ehepartner/Partner/Kinder/andere Angehörige mitzunehmen, klicken bitte hier, um deren Berechtigung zu überprüfen.
Angehörigen kann ein Familienzusammenführungsvisum (VITEM XI) gewährt werden, das an den primären VITEM I-Antrag gebunden ist und somit denselben Bedingungen unterliegt (z. B. gleiche Aufenthaltsdauer usw.). Familienanträge können gemeinsam oder nach der Ausstellung des VITEM I für den Hauptantragsteller eingereicht werden.