Tutorial – Wie man ein Visum beantragt
Visum-Tutorial
1. Überprüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen (und welches)
1. Klicken Sie hier, um zu prüfen, ob Sie ein Visum benötigen oder ob Sie von der Visumspflicht befreit sind.
2. Wenn ein Visum erforderlich ist, lesen Sie die Informationen zu den einzelnen Visumtypen und sammeln Sie die erforderlichen Dokumente.
Die Art des Visums ist abhängig vom Zweck Ihrer Reise und der beabsichtigten Aufenthaltsdauer. Es gibt zwei Haupttypen: Besuchervisum (VIVIS) und Temporäre Visa (VITEM).
VIVIS gelten für verschiedene Reisezwecke mit einem maximalen Aufenthalt von 90 Tagen – ohne die Absicht der Wohnsitznahme. Bei einigen Reisezwecken muss, wenn der Aufenthalt 90 Tage überschreitet, ein VITEM beantragt werden. Temporäre Visa sind je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer in Unterkategorien (VITEM I bis VITEM XIV) unterteilt.
2. Überprüfen Sie, in welchem Zuständigkeitsbereich Sie leben
Neben der Botschaft in Berlin hat Brasilien zwei Generalkonsulate in Deutschland: Frankfurt und München. Viele konsularische Dienstleistungen können nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Konsulat beantragt werden.
Wenn Sie in einem der Bundesländer wohnen, die unter die Zuständigkeit der Botschaft in Berlin fallen, fahren Sie mit dem nächsten Schritt des Tutorials fort.
Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt Hansaallee 32 a+b http://frankfurt.itamaraty.gov.br |
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Generalkonsulat von Brasilien in München Sonnenstrasse 31, 4. Stock http://munique.itamaraty.gov.br |
3. Visumantrag
Für den Antrag gibt es zwei Verfahren: ein weltweit einheitliches für den eigentlichen Visumantrag und ein zweites, das nur von unserem Konsulat verwendet wird: wir führen hierbei eine vorläufige Überprüfung Ihrer Dokumente durch und vereinbaren Termine. Sie müssen beide Verfahren wie folgt durchlaufen:
- Füllen Sie den Online-Visumantrag aus und laden Sie alle Dokumente für Ihr Visum hoch. Klicken Sie hier für ein Tutorial.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, drucken Sie es aus, fügen Sie Ihr Foto bei und unterschreiben Sie den „Visa Request Form Receipt – RER“.
- Erstellen Sie einen Visumantrag in unserem e-consular-System und laden Sie Ihre Dokumente erneut hoch.
- Warten Sie darauf, dass unser Team Ihren Antrag validiert, damit Sie einen Termin vereinbaren oder die Dokumente per Post senden können. Die Validierung dauert in der Regel etwa eine Woche. Wenn ein Dokument fehlt, werden Sie benachrichtigt und können es über das e-consular-System einreichen.
- Sie müssen alle Dokumente, die Sie hochgeladen haben, im Original zu Ihrem Termin mitbringen bzw. per Post senden.
- Wenn Sie Ihre Dokumente per Post erhalten möchten, können Sie auch einen mit 3,95 Euro frankierten und adressierten Umschlag mitbringen.
4. Erhalt des Visums
- Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Visumantrags online überprüfen, entweder mit dem Code, den Sie beim Ausfüllen des Formulars erhalten haben, oder mit Eingabe Ihres Namens und Geburtsdatums.
- Wenn das Visum erteilt wurde, können Sie einen Termin zur Abholung im e-consular-System vereinbaren. Falls Sie uns einen Rückumschlag übersandt haben, senden wir es Ihnen per Post zu.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte an visa.berlim@itamaraty.gov.br
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zur Botschaft.
Wichtige allgemeine Informationen
- Anmeldung bei der Bundespolizei: Inhaber eines VITEM-Visums müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise bei der Bundespolizei anmelden. Hierbei muss ein Dokument vorgelegt werden, das die vollständigen Namen beider Elternteile enthält (z.B. Geburtsurkunde), welches von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland legalisiert/apostilliert und anschließend von einem vereidigten Übersetzer in Brasilien ins Portugiesische übersetzt worden ist.
- Gültigkeit des Reisepasses: Reisepässe müssen für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in Brasilien gültig sein.
- Zusätzliche Dokumente: Antragsteller müssen alle Anforderungen für die beantragte Visumkategorie erfüllen. Die Konsularabteilung kann im Einzelfall und nach eigenem Ermessen zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern.
- Minderjährige, die ohne Visum reisen: Für Minderjährige, die ohne Visum nach Brasilien einreisen dürfen, gelten die folgenden Bestimmungen, unabhängig davon, ob sie ohne gesetzlichen Vormund oder nur mit einem oder beiden gesetzlichen Vormunden reisen:
a) Der Reisepass/Kinderreisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein;
b) Ein Rückflugticket (Flug, Bus, Zug oder Schiff) muss jederzeit verfügbar sein, das Datum der Rückreise darf die genehmigte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten;
c) Weder bei der Ein- noch bei der Ausreise müssen weitere Dokumente oder Reisegenehmigungen der gesetzlichen Vormunde bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden. - Minderjährige, die mit Visum reisen: Für minderjährige Antragsteller muss dem Visumantrag eine von beiden gesetzlichen Vormunden unterschriebene und beglaubigte Erklärung (Einverständnis- und Verpflichtungserklärung) beigefügt werden. Wenn nur ein Elternteil/gesetzlicher Vormund die Erklärung unterzeichnet, muss auch das Sorgerechtsurteil oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils/gesetzlichen Vormunds zusammen mit dem Visumantrag eingereicht werden. Hinweis: Erklärungen, die außerhalb Brasiliens oder Deutschlands unterzeichnet wurden, müssen mit der Haager Apostille beglaubigt werden.
- Visum zur Arbeitsaufnahme (VITEM V): Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen der Arbeitserlaubnis für Brasilien, die vom brasilianischen Ministerium für Justiz und Öffentliche Sicherheit (MJSP) erteilt wird, und der Genehmigung zur Ausstellung eines Visums durch das brasilianische Außenministerium. Da die Ausstellung eines Arbeitsvisums von der Arbeitserlaubnis und deren Genehmigung durch die zuständige Behörde in Brasilien abhängt, sollte der Antragsteller seine Unterlagen nicht sofort nach Benachrichtigung über die Erteilung der Arbeitserlaubnis bei der Visumsabteilung einreichen. Stattdessen sollte er eine Wartezeit von einigen Tagen einplanen, da die interne Übermittlung zwischen den Ministerien und der Botschaft immer einige Tage dauert. Bei Unsicherheiten, ob die Visumsabteilung bereits die ministerielle Genehmigung zur Ausstellung des Visums erhalten hat, kann der Antragsteller die Visumsabteilung per E-Mail kontaktieren, um diese Information zu überprüfen.
- Flüchtlinge und Staatenlose mit Reisedokument für Ausländer: Flüchtlinge, Staatenlose, Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und Personen, die ein Reisedokument eines Landes besitzen, dessen Staatsangehörige sie nicht sind (z. B. deutscher Passersatz – Reisedokument für Ausländer), müssen stets ein Visum beantragen. Sie müssen zusätzlich zu den für jede Visumkategorie aufgeführten Unterlagen folgende Dokumente einreichen: Kopie aller Passseiten mit persönlichen Daten; Nachweis des Aufenthaltsstatus‘ in Deutschland (Kopie des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis); Kopie der Geburtsurkunde und deren Übersetzung sowie die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung über die Namen der Eltern“; und die Adresse der Unterkunft in Brasilien (z. B. Hotelreservierung, private Adresse).
- Laissez-Passer: Bürger der Demokratischen Arabischen Republik Sahara können nur mit einem brasilianischen Laissez-Passer nach Brasilien einreisen. Dazu ist eine Befragung in Brasília erforderlich; daher kann keine Bearbeitungszeit garantiert werden. Zusätzlich zu den für die einzelnen Visakategorien aufgeführten Unterlagen müssen sie folgende Dokumente vorlegen: Kopie aller Passseiten mit persönlichen Daten; Nachweis des Aufenthaltsstatus‘ in Deutschland (Kopie des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis); Kopie der Geburtsurkunde und deren Übersetzung sowie die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung über die Namen der Eltern“; und die Adresse der Unterkunft in Brasilien (z.B. Hotelreservierung, Privatadresse). Zusätzlich zu der jeweiligen Visumgebühr wird eine weitere Gebühr erhoben.
- Akzeptierte Sprachen für Visumantragsdokumente: Englisch, Französisch, Deutsch, Portugiesisch oder Spanisch.
- Bearbeitungsfristen: Ab Erhalt der vollständigen Unterlagen (einschließlich Erhalt der Originaldokumente) und ordnungsgemäßen Zahlung der Visumsgebühren beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 15 Werktage. In Zeiten mit hohem Antragsaufkommen oder Urlaubszeit können die regulären Bearbeitungszeiten nicht garantiert werden.
Ablehnung von Visumanträgen: Bitte beachten Sie, dass die Visumanforderungen nicht verhandelbar sind und dass die Konsularabteilung die Ausstellung eines Visums in folgenden Fällen verweigern kann: a) Wenn die Anforderungen für die entsprechende Visumkategorie nicht erfüllt sind; b) Wenn es Hinweise auf die Verschleierung von Gründen gibt, die gegen die Erteilung eines Visums oder die Einreise nach Brasilien sprechen; c) Wenn der Antragsteller minderjährig (unter 18 Jahre) ist und keine Reisegenehmigung eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds vorlegt; d) Bei respektlosem, beleidigendem oder aggressivem Verhalten gegenüber Konsularmitarbeitern.