CPF für Ausländer
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Gemäß der Gemeinsamen Verordnung COCAD/COGEA Nr. 53/2023 sind Ausländer mit Wohnsitz im Ausland verpflichtet, ihre CPF-Anträge bei den brasilianischen Konsulaten im Ausland persönlich einzureichen.
Erforderliche Dokumente
1. Bitte füllen Sie die Ficha Cadastral de Pessoa Física (FCPF) aus, welche von der Receita Federal zur Verfügung gestellt wird.
- Verfügbar in Portugiesisch, Englisch und Spanisch.
- Nach Betätigen der Schaltfläche "Submit" wird das FCPF-Dokument erstellt, das unterschrieben werden muss und einen neunstelligen Servicecode enthält.
2. Reisepass
3. Geburtsurkunde
4. Nachweis über die Namensänderung (sofern zutreffend).
- Als Nachweis der Namensänderung kann beispielsweise eine Heiratsurkunde oder ein anderes Dokument dienen.
Verfahren
Der Antragsteller muss sich beim e-consular System anmelden, indem er ein Konto mit Login und Passwort einrichtet, den gewünschten Dienst "CPF für Ausländer" auswählt und die oben genannten erforderlichen Dokumente hochlädt.
Nach der Einreichung des Antrags über das e-consular muss der Antragsteller einige Tage warten, bis die Konsularabteilung diesen validiert hat. Nach der Validierung kann er/sie einen Termin vereinbaren, um die Originaldokumente persönlich vorzulegen.
Termin
Das CPF muss von dem ausländischen Staatsangehörigen persönlich beantragt werden. Niemand sonst kann den Antragsteller bei diesem Verfahren vertreten. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass ein Brasilianer den Ausländer bei dem Termin begleitet.
Vergessen Sie nicht, am Tag des Termins die folgenden erforderlichen Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes FCPF
- Gültiger Original-Reisepass
- Kopie der Geburtsurkunde
- Nachweis über die Namensänderung (falls zutreffend)
Das CPF wird während des Termins erstellt.
Achtung:
Wenn eine Legalisierung oder Änderung des CPF erforderlich ist, muss sich der Ausländer direkt an die Receita Federal wenden.