Studenten, Doktoranden, Schulbesuch, Sprach- und berufsbildende Kurse
Studenten, Doktoranden, Schulbesuch, Sprach- und berufsbildende Kurse (Vitem IV)
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Unterlagen:
1. Reisepass;
2. Aktuelles, biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE, CRNM oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Visumsantrag/Antragsprotokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Einladungsschreiben der brasilianischen Bildungseinrichtung;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Einladungsschreiben bzw. schriftliche Bestätigung des Studien- oder Schulplatzes der brasilianischen Bildungseinrichtung, auf PORTUGIESISCH, mit Angabe des genauen Einschreibungszeitraums des Antragstellers: Original* mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião). Die Bildungseinrichtung muss vom brasilianischen Bildungsministerium (Ministério da Educação - MEC) anerkannt sein.
*Ausnahme: Einladungsschreiben von öffentlichen/staatlichen Universitäten (universidades públicas) benötigen keine beglaubigte Unterschrift und werden auch akzeptiert, wenn sie VOR Einreichung der Visa-Antragsunterlagen von der brasilianischen Universität direkt per E-mail (als PDF) an die Visa-Abteilung geschickt werden: visa.berlim@itamaraty.gov.br
- Bei SPRACHKURSEN, berufsbildenden oder anderen KURSEN oder SCHULBESUCH unbedingt beachten:
a) Die (Sprach-) Schule / Bildungseinrichtung muss ordnungsgemäß im Cadastro Nacional de Pessoa Jurídica (CNPJ) registriert sein; die CNPJ-Registrierungsnummer muss auf dem Einladungsschreiben vermerkt sein und ein aktueller CNPJ-Nachweis zusätzlich mit eingereicht werden;
-> CNPJ-Nachweis ausdrucken;
b) Portugiesisch-Sprachkurse, berufsbildende oder andere Kurse, sowie Schulbesuch müssen mindestens fünfzehn (15) Stunden in der Woche Präsenzunterricht umfassen; zudem muss
c) das Einladungsschreiben muss zudem explizit folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung des Kurses,
- Kurs-Level (bzw. Schuljahr) und
- ob der Kurs/die Schule morgens, nachmittags oder abends besucht wird;
6. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung* für Studenten, die ausserhalb Brasiliens regulär an einer Universität eingeschrieben sind: Original** und einfache Kopie;
* Immatrikulationsbescheinigungen, die nicht von einer Universität in Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit der Haager Apostille -> beglaubigt werden;
** Maschinell erstellte Immatrikulationsbescheinigungen ohne Unterschrift müssen zusammen mit der ausgedruckten Verifikation der Studienbescheinigung vorgelegt oder können vom Universitätssekretariat abgestempelt werden;
7. Finanzierungsnachweis, dass der Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Brasilien bestritten werden kann;
EINS der folgenden Dokumente muss eingereicht werden:
a) Von einem leiblichen Elternteil unterzeichnete -> Verpflichtungserklärung; die Unterschrift muss von einem deutschen Notar beglaubigt werden; die Verpflichtungserklärung muss dann zusammen mit EINEM der folgenden Finanzierungsnachweise des unterzeichnenden Elternteils eingereicht werden:
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (die Konsularabteilung behält sich vor, ein entsprechendes Konto-Guthaben zu verlangen); eine Finanz- oder Saldenübersicht wird NICHT akzeptiert;
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate;
- Arbeitsvertrag, in dem der monatliche Netto-Verdienst in Ziffern angegeben ist (die Konsularabteilung behält sich vor, ein entsprechendes monatliches Gehalt zu verlangen);
- verfügbares Sparguthaben (die sofortige Verfügbarkeit muss nachgewiesen werden);
ODER:
b) Nachweis über die Erteilung eines Stipendiums über mindestens € 600,00 pro Aufenthaltsmonat, ausgestellt durch die Stipendium vergebende Institution / Stiftung / Behörde: Original mit Unterschrift und Stempel;
ODER:
c) Offizielles Schreiben der Hausbank mit dem bestätigt wird, ".... dass der Antragsteller über ein aktuelles Bankguthaben in Höhe von ...... EURO verfügt": Original mit Unterschrift und Stempel;
- pro Aufenthaltsmonat müssen mindestens € 600,00 auf dem Konto vorhanden sein;
- eine Finanz- oder Saldenübersicht wird nicht akzeptiert;
8. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
9. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat (ggf. übersetzt): Original und einfache Kopie;
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
10. Flugtickets;
11. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
Zusätzliche Unterlagen für -> Minderjährige (unter 18 Jahren):
12. -> Verpflichtungserklärung, die von beiden Eltern/Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss; die Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden;
13. Erklärung (Declaração) der in Brasilien für den Minderjährigen verantwortlichen Person (z. Bsp. der Gastfamilie) mit Angabe von Adresse, E-mail, Telefon- und CPF-Nummer: Original mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião);
Zusätzliche Unterlagen für MEDIZIN-Studenten in postgradualen und Spezialisierungsstudiengängen:
14. Nachweis über einen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss des Medizinstudiums außerhalb Brasiliens: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille und einfache Kopie;
15. Von dem in Brasilien für den jeweiligen Studiengang Verantwortlichen unterzeichnete Bestätigung, dass der/die Antragsteller/in KEINE medizinischen Tätigkeiten in Brasilien ausüben wird, mit Ausnahme der im Rahmen seiner Ausbildung erforderlichen, die jedoch nur in der Ausbildungseinrichtung des Studierenden erfolgen dürfen.
- Der brasilianische Betreuer ist vor der regionalen Ärztekammer (Conselho Regional de Medicina) gemäß Art. 7, Absatz c/c § 5 des Entschlusses 1832/2008 des Brasilianischen Ärzteverbandes (Conselho Federal de Medicina) für den ausländischen Studierenden verantwortlich und nach Art. 7 des o.a. Entschlusses dazu verpflichtet, die jeweils zuständige regionale Ärztekammer offiziell über die Anwesenheit des Ausländers zu informieren;
Zusätzliche Unterlagen für Studenten, die ein VOLLES Studium/Studiengang oder die gesamte Doktorarbeit in Brasilien absolvieren:
16. Abschlusszertifikat der Hochschulbildung (Diplom, Bachelor, Master, etc.): Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie;
17. Gültige Immatrikulationsbescheinigung der brasilianischen Universität;
18. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Ägypten, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Hongkong, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Liberia, Libyen, Macau, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Republik Palau, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Syrien, Usbekistan, Vietnam, Volksrepublik China, Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Vollständige Adresse der Unterkunft, Gastfamilie oder Kontaktperson an Bildungseinrichtung in Brasilien;
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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Bearbeitungszeit: 15 Werktage
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.
- Visumsantrag (Protokoll): das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte elektronische Formular -> Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp), das mit einem biometrischen FOTO und der Telefonnummer des Antragstellers zu versehen ist.
Bitte beachten:
- Die Namen der Eltern des Antragstellers müssen im online-Formular mit sämtlichen Vor- und Nachnamen sowie vollständig ausgeschrieben angegeben werden.
- Das Foto sollte unbedingt vor Abgabe des Antrags auf die angegebene Stelle des Antragsformulars geklebt werden.
Begünstigter: BRASILIANISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN
IBAN: DE27 1004 0000 0267 7979 00
BIC: COBADEFFXXX
Kreditinstitut: COMMERZBANK BERLIN
Verwendungszweck: VISUM + Name des Antragstellers
Anm.: Am 01. Februar 2014 erfolgt die Umstellung auf das neue Zahlungssystem SEPA (Single Euro Payments Area) für Banküberweisungen generell.
Für alleinreisende Minderjährige (unter 18 Jahren): notariell beglaubigte Erklärung beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind (Download -> Verpflichtungserklärung). Reist der/die Minderjährige in Begleitung lediglich eines Elternteils, ist eine notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils vorzulegen, bzw. gegebenenfalls der Beschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.
Für alleinreisende Minderjährige (unter 18 Jahren): notariell beglaubigte Erklärung beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind (Download -> Verpflichtungserklärung). Reist der/die Minderjährige in Begleitung lediglich eines Elternteils, ist eine notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils vorzulegen, bzw. gegebenenfalls der Beschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.
notariell beglaubigte Erklärung beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind (Download -> Verpflichtungserklärung). Reist der/die Minderjährige in Begleitung lediglich eines Elternteils, ist eine notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils vorzulegen, bzw. gegebenenfalls der Beschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.
WICHTIG: entsprechen die AKTUELLEN Vor- und Nachnamen der Eltern NICHT denen in der Geburtsurkunde des Antragstellers, müssen zusätzlich entsprechende Nachweise vorgelegt werden, z. Bsp.: gültiger Personalausweis / Reisepass oder ein die Namensänderung belegendes Dokument. Im elektronischen Antragsformular müssen dem entsprechend die AKTUELLEN Vor- und Nachnamen der Eltern eingetragen werden;