Ruheständler u. Empfänger von Hinterbliebenenrente
Visum für Ruheständler und Empfänger von Hinterbliebenenrente – Vitem XIV
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Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für im Ruhestand befindliche Ausländer oder für Empfänger von Hinterbliebenenrente ist, dass der Antragsteller/die Antragstellerin umgerechnet mindestens US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) monatlich aus der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung bezieht und diese Summe regelmäßig auf ein Bankkonto in Brasilien überweisen lassen wird.
- zum -> Währungsrechner
Der Visumsantrag muss persönlich vom Antragsteller in der Konsularabteilung eingereicht werden.
Bitte beachten: Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen ist die Visa-Abteilung vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen, weshalb der Visumsantrag POSTALISCH eingereicht werden muss.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Unterlagen:
1. Reisepass: Original und Kopie;
2. Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);
3. Geburtsurkunde (mehrsprachig / international): Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE/CIE/RNM) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular/Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde mit Apostille (ggf. die Übersetzung),
- Erklärung der Hausbank (mit portugiesischer Übersetzung);
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. a) Bescheid über Leistungen aus der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung: Original und einfache Kopie;
- Aus dem aktuellen Rentenbescheid muss hervorgehen, dass dem Antragsteller monatlich ein NETTO-Betrag von umgerechnet mindestens US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) ausgezahlt wird;
- Der original Rentenbescheid muss mit der Haager Apostille beglaubigt und danach von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden;
Hinweis: In einzelnen Fällen können ausnahmsweise zur Ergänzung des erforderlichen Rentenbetrags auch Einnahmen aus Vermietungen, Versicherungen, anderen (Betriebs-) Renten, etc. akzeptiert werden. Die Konsularabteilung behält sich vor, die vorgelegten Einnahmensnachweise zu überprüfen und ggf. als ergänzenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
- Jeder einzelne Originalnachweis muss mit der Haager Apostille (oder konsularisch) beglaubigt und von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden.
UND/ODER
b) Bescheid über Leistungen aus der gesetzlichen deutschen Hinterbliebenenrente: Original und einfache Kopie;
- Aus dem aktuellen Bescheid muss hervorgehen, dass dem Antragsteller monatlich ein NETTO-Betrag von umgerechnet mindestens US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) ausgezahlt wird;
- Der original Bescheid muss mit der Haager Apostille beglaubigt und danach von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden;
Hinweis: In einzelnen Fällen können ausnahmsweise zur Ergänzung des erforderlichen Rentenbetrags auch Einnahmen aus Vermietungen, Versicherungen, anderen (Betriebs-) Renten, etc. akzeptiert werden. Die Konsularabteilung behält sich vor, diese Einnahmenachweise zu überprüfen und ggf. als ergänzenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
- Jeder einzelne Nachweis muss mit der Haager Apostille (oder konsularisch) beglaubigt und von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden.
6. Erklärungsschreiben der Hausbank (Original) mit folgendem Textinhalt:
„Hiermit bescheinigen wir (die Bank) dem Kunden (Antragsteller), dass wir in seinem Auftrag einen Mindestbetrag von monatlich umgerechnet US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) auf ein vom Kunden zu bestimmendes Konto in Brasilien überweisen können“;
- Das original Schreiben der Hausbank muss mit der Haager Apostille beglaubigt und von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden;
7. Auslandskrankenversicherung für Brasilien mit einer Mindestgültigkeit von einem (1) Jahr;
8. Hinflug-Ticket;
9. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
10. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille und einfache Kopie (falls erforderlich, von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt);
HINWEIS: ein deutsches Polizeiliches Führungszeugnis muss nicht übersetzt werden, da es drei-sprachig ausgestellt wird;
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei Monate sein;
11. Überweisungsbeleg der zu entrichtenden -> Visagebühr (falls NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
12. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for foreigners) und Staatenlose, sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Ägypten, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Hongkong, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Liberia, Libyen, Macau, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Republik Palau, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Syrien, Usbekistan, Vietnam, Volksrepublik China, Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Adresse der Unterkunft in Brasilien (z. Bsp. Hotelreservierung, Privatadresse);
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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WICHTIG!
VOR Einreichung der Antragsunterlagen in der Visa-Abteilung überprüfen Sie bitte, ob ALLE Dokumente, für die eine Beglaubigung erforderlich ist, beglaubigt sind, und ALLE Dokumente, für die eine Übersetzung erforderlich ist, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden, und alle Originale und Kopien vollständig sind, da unvollständige Antragsunterlagen nicht entgegengenommen werden.
- Fragen bezüglich Beglaubigungen von Dokumenten richten Sie bitte direkt an: legaliza.berlim@itamaraty.gov.br
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Bearbeitungsprozess:
Nachdem die Visa-Abteilung die vollständigen Antragsunterlagen entgegengenommen hat, wird der Visa-Antrag an die zuständige Stelle beim Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit in Brasilien weitergeleitet. Dort wird die Entscheidung über die Ausstellung des Visums getroffen. Die Erteilung der Genehmigung zur Ausstellung des Visums kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Genehmigung aus Brasilien der Visa-Abteilung vorliegt, wird der Antragsteller benachrichtigt.
- Aus diesem Grund bitte unbedingt Telefonnummer(n) und Email-Adresse im Online-Antragsformular eintragen und auf dem ausgedruckten Protokoll mitteilen;
Bitte beachten: Sollten Sie nach acht (8) Wochen noch keine positive Nachricht von der Visa-Abteilung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-mail, um sich nach dem Stand des Antragsverfahrens zu erkundigen:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
Wird die Ausstellung des Visums von Brasilien aus genehmigt, kann der Antragsteller seinen Reisepass per Post an die Visa-Abteilung schicken oder persönlich vorbeikommen, damit das Visum abschließend bearbeitet und in den Reisepass eingetragen werden kann.
- Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt ab Erhalt des Reisepasses bis zu 7 Werktage;
- Die Genehmigung des Ministeriums zur Ausstellung des Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen;
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.