Mobiles Online-Arbeiten(Nômade Digital)
Mobiles Online-Arbeiten - „nômade digital“ (Vitem XIV)
Dieses auf der -> Normenkonkretisierenden Regelung Nr. 45/2021 basierende Visum kann Antragstellern erteilt werden, die kein Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis in Brasilien eingehen und deren berufliche Tätigkeit aus der Ferne ausgeübt werden kann.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie bitte aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorab-Analyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
1. Reisepass;
2. Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (CRNM, RNE oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular/Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Erklärung des Antragsstellers, dass die berufliche Tätigkeit aus der Ferne ausgeübt werden kann (s.u.);
- Nachweis über Finanzierung des Brasilienaufenthalts;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Nachweis über den Status eines „digitalen Nomaden“:
a) Erklärung des Antragsstellers, dass die berufliche Tätigkeit aus der Ferne mittels Informations- und Kommunikationstechnologien ausgeübt werden kann: Original mit notariell beglaubigter Unterschrift;
b) Arbeits- oder Dienstvertrag, der die Verbindung zu einem ausländischen Arbeitgeber während des gesamten Brasilienaufenthalts belegt: Original und einfache Kopie;
c) Schreiben des ausländischen Arbeitgebers in dem bestätigt wird, dass während des gesamten Brasilienaufenthalts fortlaufend monatlich ein Gehalt in Höhe von mindestens US$ 1.500,00 aus ausländischer Quelle an den Antragsteller gezahlt wird (die Umrechnung des Monatsgehalts in US$-Dollar erfolgt zum Tageskurs bei Eingang der Antragsunterlagen in der Visa-Abteilung): Original mit Unterschrift und Stempel des ausländischen Arbeitgebers;
ODER:
Nachweis über die Verfügbarkeit von eigenen Finanzmitteln in Höhe von mindestens US$ 18.000,00 (die Umrechnung des Betrags in US$-Dollar erfolgt zum Tageskurs bei Eingang der Antragsunterlagen in der Visa-Abteilung), in Form
- eines offiziellen Schreibens der Hausbank, oder
- einer Saldenbestätigung:
Original mit Stempel und Unterschrift der Hausbank.
6. Auslandsreisekrankenversicherung, durchgehend gültig für den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brasilien: einfache Kopie;
7. Flugticket (Einreise);
8. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat mit Angabe von Ein- und Auszugsdaten: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
9. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie (falls erforderlich beglaubigt und übersetzt);
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
- polizeiliche Führungszeugnisse, die nicht in Deutschland oder Brasilien ausgestellt wurden, müssen mit der Haager Apostille oder konsularisch beglaubigt werden.
10. Überweisungsbeleg der auf das Konto der Botschaft eingezahlten -> Visagebühr;
11. Rücksendeumschlag: als Einschreiben/Einwurf frankierter, adressierter DIN A4-Umschlag.
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Visagebühren, Zahlungsmöglichkeiten und Bankdaten
Bitte -> HIER klicken.
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Bearbeitungszeit: 10 Werktage
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.