Mitausreisende Familienmitglieder
Visa für mitausreisende Familienmitglieder (Vitem XI)
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
_________________________________________________________________________
Antragsteller/Inhaber von Temporären Visa (VITEM) für Brasilien haben die Möglichkeit, in Zusammenhang mit ihrem eigenen Visum, auch für ihre mitausreisenden Familienangehörigen ein Visum zu beantragen.
Zur Beantragung des Visums müssen die Familienangehörigen nicht persönlich in der Konsularabteilung erscheinen.
_________________________________________________________________________
BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
_________________________________________________________________________
Erforderliche einzureichende Unterlagen:
1a. Für Ehepartner(innen):
- Heiratsurkunde: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, übersetzt);
- Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Gemeinsame eidesstattliche Erklärung beider Ehepartner (Declaração conjunta de ambos os cônjuges, sob as penas da Lei), das Zusammenleben tatsächlich und kontinuierlich fortführen zu wollen: Original; die Unterschriften müssen folgendermaßen beglaubigt sein:
- von einem deutschen Notar, mit Haager Apostille; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório); oder
- bei persönlichem Erscheinen im Konsulat und Vorlage eines gültigen brasilianischen Ausweises oder einer gültigen RNE/CIE/CRNM direkt durch die zuständige Beglaubigungsabteilung (reconhecimento de firma);
- Eidesstattliche Erklärung -> downloaden
1b. Für Kinder:
- Geburtsurkunde: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, übersetzt);
2. Reisepass;
3. Aktuelles, biometrisches Foto;
4. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (von Ehepartnern: ggf. mit Apostille und Übersetzung; von Kindern: mit Apostille und ggf. Übersetzung),
- Heiratsurkunde (mit Apostille und ggf. die Übersetzung),
- beide eidesstattlichen Erklärungen: zum Zusammenleben und zum Wohnsitz in Brasilien;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Flugtickets;
6. Eidesstattliche Erklärung des/der Hauptantragstellers(in), dass er/sie in Brasilien einen Wohnsitz hat, bzw. beabsichtigt, dort zu wohnen: Original; die Unterschrift des/der Hauptantragstellers(in) auf der Erklärung muss folgendermaßen beglaubigt sein:
- von einem deutschen Notar, mit Haager Apostille; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório); oder
- bei persönlichem Erscheinen im Konsulat und Vorlage eines gültigen brasilianischen Ausweises oder einer gültigen RNE/CIE/CRNM direkt durch die zuständige Beglaubigungsabteilung (reconhecimento de firma);
Vorlage 1 -> downloaden und ausfüllen, wenn die Wohnsitz-Adresse in Brasilien bereits bekannt ist, oder
Vorlage 2 -> downloaden und ausfüllen, wenn die endgültige Wohnsitz-Adresse in Brasilien noch nicht feststeht;
7. Reisepass des/der Hauptantragstellers(in): einfache Kopie;
8. Überweisungsbeleg (falls die -> Visagebühr NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
Zusätzliche Unterlagen für Familienangehörige ab 16 Jahren:
9. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der/die Visa-Antragsteller(in) in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen, vor allem außerhalb Deutschlands, während der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-)Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des/der Antragstellers(in) angegeben sind;
10. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der/die Visaantragsteller(in) in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, übersetzt);
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
11. Zusätzliche Unterlagen für -> Minderjährige;
12. Zusätzliche Unterlagen für ALLE Familienangehörige, wenn der Visa-Antrag NICHT GLEICHZEITIG mit dem Antrag des Haupt-Antragstellers eingereicht wird:
- Kopie des bereits erteilten Visums des Hauptantragstellers;
- Kopie des Einreisestempels, wenn der Haupt-Antragsteller bereits nach Brasilien eingereist ist;
- Kopie des RNE (Registro Nacional de Estrangeiros) oder CIE (Cédula de Identidade de Estrangeiros) oder CRNM (Carteira de Registro Nacional Migratório) oder Registrierungsprotokoll der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) wenn der Haupt-Antragsteller sich bereits in Brasilien bei der Bundespolizei (Polícia Federal) angemeldet hat und den entsprechenden Ausweis/Nachweis erhalten hat;
13. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for Foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Ägypten, Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Arabische Republik Sahara, Indien, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Palästina, Pakistan, Senegal, Sudan, Süd-Sudan, Syrien, Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis über Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
_________________________________________________________________________
Bearbeitungszeit: 15 Werktage
- Bei gleichzeitiger Beantragung eines Arbeitsvisums des Hauptantragstellers beträgt die Bearbeitungszeit 3 Werktage;
_________________________________________________________________________
Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
_________________________________________________________________________
Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.
6. Eidesstattliche Erklärung (ORIGINAL) des Haupt-Antragstellers (oder des in Brasilien lebenden Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien bzw. brasilianischen Staatsbürgers), dass er/sie in Brasilien einen Wohnsitz hat, bzw. beabsichtigt, dort zu wohnen. Die Unterschrift auf der eidesstattlichen Erklärung muss folgendermaßen beglaubigt werden:
- von einem deutschen Notar mit Haager Apostille; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório); oder