Minderjährige
Einreise- und Visabestimmungen für nicht-brasilianische Minderjährige (unter 18 Jahren)
Einreise von Minderjährigen OHNE Visum
Für Minderjährige, die visumsfrei nach Brasilien einreisen dürfen - unabhängig davon, ob sie OHNE die Sorgeberechtigten oder in Begleitung nur EINES oder BEIDER Sorgeberechtigten reisen - gelten folgende Bestimmungen:
- Der Reisepass/Kinderreisepass sollte bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein;
- Es muss IMMER ein Ausreiseticket (Flug, Bus,Bahn oder Schiff) vorhanden sein, dessen Datum die erlaubte Aufenthaltsdauer NICHT überschreiten darf;
- Es müssen KEINE weiteren Dokumente oder Reisegenehmigungen der Sorgeberechtigten bei der Ein- oder Ausreise bei der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden.
Einreise von Minderjährigen MIT Visum
Für Minderjährige, die ein Visum benötigen, muss für die Beantragung des Visums eine von BEIDEN Sorgeberechtigten unterschriebene und notariell beglaubigte
-> Einverständnis- und Verpflichtungserklärung für Minderjährige
mit eingereicht werden, zusätzlich zu den anderen erforderlichen Antragsunterlagen der jeweiligen Visa-Kategorie.
Falls nur ein Sorgeberechtigter die Erklärung unterzeichnet, muss zusätzlich der Beschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten bei Beantragung des Visums vorgelegt werden (-> beglaubigtes Original und einfache Kopie und ggf. übersetzt in eine der akzeptierten Sprachen* (s.u.).
Bitte beachten: Einverständnis- und Verpflichtungserklärungen, die außerhalb Deutschlands oder Brasiliens unterzeichnet werden, müssen mit der Haager Apostille oder konsularisch von der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung BEGLAUBIGT werden.
Spezielle Hinweise zum Visumsantrag für Minderjährige:
Unterschriften:
- Im Online-Antragsformular müssen immer ALLE Unterschriften zusammen hochgeladen werden, d.h. die Unterschriften von BEIDEN Eltern/Sorgeberechtigten zusammen mit der Unterschrift des/der alphabetisierten Minderjährigen;
- Das ausgedruckte Visa-Antragsformular/Protokoll, muss in dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld (signature of applicant) von BEIDEN Eltern/Sorgeberechtigten UND dem/der alphabetisierten Minderjährigen unterschrieben werden.
Kontaktname und Telefonnummer:
- Auf dem ausgedruckten Visa-Antragsformular/Protokoll wird unter "Kontakt" der Name, unter "Telefon" die Rufnummer eines Elternteils/Sorgeberechtigten eingetragen.
Geburtsurkunde:
- bei Beantragung eines Visums für Minderjährige muss IMMER die original Geburtsurkunde* ordungsgemäß beglaubigt mit eingereicht werden.
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*Akzeptierte Sprachen: Deutsch, Portugiesisch, Spanisch, Englisch, Französisch.