Korrespondenten
Korrespondenten
Arbeitsvisum für Korrespondenten (Vitem V - RN 17/2017) von:
- ausländischen Tageszeitungen,
- Zeitschriften,
- Radio- und Fernsehsendern oder
- Nachrichtenagenturen
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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Die Ausstellung von Korrespondentenvisa durch die brasilianischen Auslandsvertretungen erfolgt ausschließlich nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die zuständige Abteilung des brasilianischen Ministeriums für Justiz und öffentliche Sicherheit (Ministério da Justiça e Segurança Pública).
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Unterlagen:
1. Reisepass;
2. Aktuelles biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
4. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Schreiben der Medienagentur;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Offizielles Schreiben (Original mit Stempel und Unterschrift) der Medienagentur in dessen Auftrag der Antragsteller in Brasilien tätig sein wird, das folgende Angaben beinhalten muss:
- Name und Tätigkeitsbereiche (Themenfelder der Berichterstattung) der Medienagentur;
- Tätigkeitsbeschreibung des Korrespondenten in Brasilien (Themenfelder);
- Adresse der Medienagentur in Brasilien, mit der der Antragsteller zusammenarbeiten wird;
- Bestätigung, dass die Vergütung des Korrespondenten in voller Höhe aus ausländischer Quelle stammt und KEIN Gehalt von brasilianischer Seite aus bezogen wird;
6. Flugtickets;
7. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
8. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat (ggf. übersetzt): Original und einfache Kopie;
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
9. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
Zusätzliches Dokument bei Filmaufnahmen mit kommerziellem Hintergrund oder Werbezwecken:
10. Drehgenehmigung von ANCINE - Agência Nacional do Cinema -> https://www.ancine.gov.br/internacional/filmar-brasil
- Unabhängig von der Nationalität des Visa-Antragstellers muss bei Filmarbeiten, Drehaufnahmen oder Aufnahmen von bewegten Bildern mit oder ohne Ton zu kommerziellen oder Werbezwecken immer die Drehgenehmigung der brasilianischen Filmagentur ANCINE dem Visumsantrag beigefügt werden;
Zusätzliches Dokument bei Aktivitäten / Filmaufnahmen in indigenen Gebieten oder Naturschutzgebieten:
11. Erklärung des brasilianischen Koproduzenten, dass der Visa-Antragsteller erst nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung durch die zuständige brasilianische Behörde in diesen Gebieten tätig wird;
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Bearbeitungsprozess:
Die Visa-Abteilung nimmt die erforderlichen VOLLSTÄNDIGEN Unterlagen entgegen, leitet den Visa-Antrag an das Aussenministerium in Brasilien weiter und wartet dann auf die Genehmigung zur Ausstellung des Visums aus Brasília.
Sollte nach Ablauf von vier (4) Wochen noch keine Antwort aus Brasilien vorliegen, bzw. sollte sich die Visa-Abteilung noch nicht bei Ihnen gemeldet haben, schicken Sie bitte eine E-mail, um sich nach dem Stand des Antragsverfahrens zu erkundigen:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
Die Bearbeitungszeit für das Visum ab Eingangsdatum der ministeriellen Genehmigung in der Visa-Abteilung beträgt maximal 3 Werktage;
- In dem Fall, dass der original Reisepass nicht für die gesamte Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung verbleiben kann, weil der Antragsteller ihn zwischenzeitlich benötigt, beträgt die Bearbeitungszeit des Visums ab Eingang des Reisepasses maximal 3 Werktage.
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.