Investoren
Investorenvisa (Vitem IX):
- für Verwalter, Manager, Direktoren oder leitende Angestellte mit Führungsbefugnissen als Repräsentanten von Zivil- oder Handelsgesellschaften, einer Wirtschaftsgruppe oder Konglomerats (juristische Person), das ausländische Investitionen in ein in Brasilien ansässiges Unternehmen tätigt, mit dem Potenzial, Arbeitsplätze oder Einkommen zu schaffen (RN 11/2017);
- für Einzelpersonen zwecks Investition von ausländischem Eigenkapital in brasilianische Start-Up-Unternehmen, mit dem Potenzial, Arbeitsplätze oder Einkommen zu schaffen, oder
- für Unternehmer, die beabsichtigen, sich in Brasilien niederzulassen, um in Innovationen, Grundlagenforschung oder angewandte Forschung wissenschaftlicher oder technologischer Natur zu investieren (RN 13/2017);
- für Einzelpersonen zwecks Investitionen von ausländischem Eigenkapital in Immobilien in Brasilien, durch den Erwerb einer oder mehrerer gebauter oder im Bau befindlicher Immobilie(n) (RN 36/2018).
Wichtig:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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- Der Weg zum Investorenvisum / Vorgehensweise
- Persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Erforderliche Antragsunterlagen
- Visagebühren
- Bearbeitungsdauer
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Der Weg zum Investorenvisum / Vorgehensweise:
Die Bearbeitung und Ausstellung von Investorenvisa durch die brasilianischen Auslandsvertretungen erfolgt ausschließlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Abteilung des brasilianischen Ministeriums für Justiz und öffentliche Sicherheit (Ministério da Justiça e Segurança Pública).
Der Investor bzw. das Unternehmen in Brasilien, muss als ersten Schritt für sich selbst bzw. den Visa-Antragsteller eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (autorização de residência prévia) beim Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit (Ministério da Justiça e Segurança Pública - MJSP) beantragen.
Nach Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis wird über das brasilianische Außenministerium der jeweils zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) intern die Genehmigung übermittelt, das infrage kommende Investorenvisum ausstellen zu dürfen.
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis, erteilt vom Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit (MJSP), und der Genehmigung zur Visa-Ausstellung, die dem Konsulat (bzw. Visa-Abteilung) vom brasilianischen Außenministerium übermittelt wird:
- Da die Bearbeitung und Ausstellung eines Investorenvisums von der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis und der Genehmigung zur Ausstellung des Visums abhängt, sollte der Visa-Antragsteller NICHT sofort nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis seine Antragsunterlagen in der Visaabteilung einreichen. Es muss immer eine Wartezeit von einigen Tagen ab Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis eingeplant werden, da die interne Übermittlung zwischen den Ministerien und der Botschaft einige Zeit in Anspruch nimmt.
Erst wenn der Botschaft, bzw. Visa-Abteilung die ministerielle Genehmigung zur Visumsausstellung vorliegt, kann der Antragsteller sein Visum beantragen, d.h. die erforderlichen Antragsunterlagen einreichen:
- Die Visa-Abteilung nimmt OHNE vorliegende Visa-Ausstellungsgenehmigung KEINE Antragsunterlagen entgegen.
BEVOR Sie Ihre Visa-Antragsunterlagen einreichen, erkundigen Sie sich daher bitte per E-Mail, ob die entsprechende Genehmigung zur Ausstellung Ihres Investorenvisums der Visa-Abteilung bereits vorliegt:
Die Genehmigungen zur Ausstellung von Visa haben eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellungsdatum; solange hat der Antragsteller Zeit, sein Visum zu beantragen.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
1. Reisepass (original);
2. Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE, CRNM oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular/Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung);
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
6. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie (falls erforderlich, übersetzt und ordnungsgemäß beglaubigt);
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
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Informationen zu Visagebühren und Zahlungsmodalitäten finden Sie hier.
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Bearbeitungsdauer: 3 Werktage – ab Eingang der vollständigen Unterlagen in der Visa-Abteilung
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.