Geistliche Personen
Geistliche Personen (Vitem VII)
Visum zur Ausübung eines geistlichen/religiösen Amts und für Mitglieder einer konfessionellen Einrichtung, Ordensgemeinschaft oder eines Säkularinstituts
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
A) Vom Antragsteller:
1. Reisepass;
2. Aktuelles biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE, CRNM oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Einladungsschreiben der brasilianischen Einrichtung/Institution;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Lebenslauf: im Original, vom Antragsteller unterschrieben, auf Deutsch oder Portugiesisch;
6. Nachweis über die Ordination und/oder die theologische Ausbildung (Original + einfache Kopie);
- Bei Mitgliedern einer konfessionellen Einrichtung / Ordensgemeinschaft: Nachweis über die Zugehörigkeit;
7. Flugtickets;
8. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie);
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
9. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie;
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei Monate sein;
10. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
B) Von der religiösen Einrichtung/Institution in Brasilien:
11. Einladungsschreiben, Original mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião), auf Portugiesisch, mit folgenden Angaben:
- Aufenthaltszeitraum des Antragsstellers mit Datum von Beginn und Ende der Tätigkeit;
- Detaillierter Erläuterung des Aufenthaltzwecks und Tätigkeitsbeschreibung des Antragstellers;
- Bestätigung, dass der Antragsteller für seine Tätigkeit KEINE Vergütung jeglicher Art erhalten wird;
12. Verpflichtungserklärung, auf Portugiesisch, dass die Kosten für Hin- und Rückflug sowie die Lebenshaltungskosten für den gesamten Brasilienaufenthalt für den Antragsteller (und ggf. für seine Familienmitglieder) übernommen werden: Original mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião);
13. Gründungsurkunde oder Satzung (Ata de constituição ou Estatuto Social): beglaubigte Kopie;
14. Ernennungsurkunde der aktuell amtierenden Leitung (Ato de nomeação/eleição da Diretoria atual): beglaubigte Kopie;
- Anhand der Ernennungsurkunde muss die Unterschriftsberechtigung der unterzeichnenden Person für die Dokumente Nr. 11 und 12 nachgewiesen werden; andernfalls muss eine entsprechende Bevollmächtigung (procuração) des Unterzeichnenden zusätzlich mit eingereicht werden: beglaubigte Kopie;
15. Zusätzliches Dokument bei Aktivitäten in indigenen Gebieten:
Erklärung, dass der Visa-Antragsteller nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen brasilianischen Behörde (FUNAI) in diesen Gebieten tätig wird: Original mit beglaubigter Unterschrift.
16. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Ägypten, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Hongkong, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Liberia, Libyen, Macau, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Republik Palau, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Syrien, Usbekistan, Vietnam, Volksrepublik China, Zentralafrikanische Republik.
- Nachweis über Aufenthaltsstatus in Deutschland (Original und Kopie): Visum, Aufenthaltstitel oder Einreisestempel;
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene -> Erklärung zu den Namen der Eltern;
- Vollständige Adresse der Unterkunft in Brasilien;
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Bearbeitungsprozess:
Die Visa-Abteilung nimmt die erforderlichen VOLLSTÄNDIGEN Unterlagen entgegen, leitet den Visa-Antrag an das Aussenministerium in Brasilien weiter und wartet dann auf die Genehmigung zur Ausstellung des Visums aus Brasília.
Sollte nach Ablauf von acht (8) Wochen noch keine Antwort aus Brasilien vorliegen, bzw. sollte sich die Visa-Abteilung noch nicht bei Ihnen gemeldet haben, schicken Sie bitte eine E-mail, um sich nach dem Stand des Antragsverfahrens zu erkundigen:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
Die Bearbeitungszeit für das Visum ab Eingangsdatum der ministeriellen Genehmigung in der Visa-Abteilung beträgt 3 Werktage;
- In dem Fall, dass der original Reisepass nicht für die gesamte Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung verbleiben kann, weil der Antragsteller ihn zwischenzeitlich benötigt, beträgt die Bearbeitungszeit des Visums ab Eingang des Reisepasses ebenso 3 Werktage.
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Rückversand des Reisepasses per Post:
Soll der Reisepass mit dem eingetragenen Visum per Post zurückgeschickt werden, bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (DIN A4 / per Einschreiben/Einwurf) den Antragsunterlagen beifügen.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.