Familienzusammenführung für LEBENSPARTNER
Visum zur Familienzusammenführung für Lebenspartner*innen (VITEM XI)
_________________________________________________________________________
Personen, die mit einem(r) brasilianischen Staatsbürger(in) oder einem(r) nicht-brasilianischen Staatsbürger(in) in Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien in einer dauerhaften eheähnlichen Lebenspartnerschaft leben und mit diesem(r) dauerhaft in Brasilien leben möchten, können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Der Visumsantrag muss GEMEINSAM mit dem/der Lebenspartner/in PERSÖNLICH vom Antragsteller / von der Antragstellerin in der Visa-Abteilung eingereicht werden.
Bitte beachten: Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen ist die Visa-Abteilung vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen, weshalb der Visumsantrag POSTALISCH eingereicht werden muss.
_________________________________________________________________________
BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
_________________________________________________________________________
Erforderliche einzureichende Unterlagen:
A) Vom ANTRAGSTELLER / von der ANTRAGSTELLERIN:
1. Reisepass;
2. Aktuelles, biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE, CRNM oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/in (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Partnerschaftsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- beide eidesstattlichen Erklärungen: zum Zusammenleben und zum Wohnsitz in Brasilien;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Flugtickets;
6. Gemeinsame eidesstattliche Erklärung beider Lebenspartner (Declaração conjunta de ambos os companheiros, sob as penas da Lei), das Zusammenleben tatsächlich und kontinuierlich fortführen zu wollen: Original; die Unterschriften müssen folgendermaßen beglaubigt werden:
- von einem deutschen Notar, mit Haager Apostille; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório); oder
- bei persönlichem Erscheinen im Konsulat und Vorlage eines gültigen brasilianischen Ausweises oder einer gültigen RNE/CIE/CRNM direkt durch die zuständige Beglaubigungsabteilung (reconhecimento de firma);
Eidesstattliche Erklärung -> downloaden.
7. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der/die Visa-Antragsteller(in) in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen, vor allem außerhalb Deutschlands, während der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
8. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der/die Visa-Antragsteller(in) in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original, beglaubigt mit Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, übersetzt);
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
9. Nachweis über eine bestehende eheähnliche Lebenspartnerschaft
- Wichtig: sollten gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen, von denen eine(r) die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt, ihre Lebenspartnerschaft amtlich außerhalb Brasiliens registriert haben, kann eine brasilianische Heiratsurkunde beantragt werden;
Informationen zur konsularischen Registrierung der Ehe (Registro brasileiro de Casamento) für im Ausland amtlich registrierte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften finden Sie -> HIER;
Nach Erhalt der brasilianischen Heiratsurkunde muss das Visum zur Familienzusammenführung für -> EHEPARTNER*INNEN beantragt werden;
Folgende Nachweise werden akzeptiert: Original und einfache Kopie:
9a. Nicht-brasilianische Lebenspartnerschaftsurkunde
- die Lebenspartnerschaftsurkunde muss im Herkunftsland des(r) Antragstellers(in) ausgestellt worden sein;
- die Originalurkunde muss mit der Haager Apostille oder konsularisch beglaubigt sein;
ODER
9b. Nachweis/Urkunde über das Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, ausgestellt vom brasilianischen Justizministerium (Ministério da Justiça-MJ) oder einem brasilianischen Gericht oder einer gleichwertigen Instanz/Behörde im Ausland
- ein nicht-brasilianisches Dokument muss mit der Haager Apostille oder konsularisch beglaubigt sein;
ODER
Sollte KEINES der o.g. Dokumente (d.h. weder 9a noch 9b) vorgelegt werden können, muss das Bestehen, die Dauer und die Fortführung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft durch die Vorlage der folgenden 3 DOKUMENTE (9c, 9d und 9e) belegt werden: Original und einfache Kopie;
9c. Urkunde/Vertrag/Erklärung der Lebenspartner(innen), ausgestellt durch eine brasilianische Registerbehörde (ex. Certidão/Declaração/Contrato de União Estável emitida por advogado ou cartório) oder eine gleichwertige Instanz im Ausland (z. Bsp. Notariat);
- die Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein;
- ein nicht-brasilianisches Dokument muss mit der Haager Apostille oder konsularisch beglaubigt sein;
9d. Eidesstattliche Erklärung von zwei Zeugen (testemunhas), die das Bestehen und die Dauer der eheähnlichen Lebensgemeinschaft bezeugen;
- die Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein;
- ein nicht-brasilianisches Dokument muss mit der Haager Apostille oder konsularisch beglaubigt sein;
9e. und mindestens EINS der folgenden Dokumente:
- Nachweis über finanzielle Abhängigkeit, ausgestellt vom Finanzamt oder einer der brasilianischen Receita Federal gleichwertigen Behörde;
- Religiöse Trauungsurkunde;
- Testamentarische Bestimmungen, die bei einem brasilianischen oder ausländischen Notariat hinterlegt wurden und die lebenspartnerschaftliche Verbindung belegen;
- Police einer Lebensversicherung, in der ein(e) Lebenspartner(in) als Versicherungsnehmer(in), der/die andere als Begünstigte(r) eingetragen ist;
- Kaufvertrag über eine Immobilie (notariell beglaubigt) oder Wohnungsmietvertrag, in dem beide Lebenspartner*innen als Käufer, bzw. Mieter eingetragen sind;
- gemeinsames Bankkonto;
- Geburtsurkunde/Adoptionsurkunde eines gemeinsamen, nicht-brasilianischen Kindes.
10. Überweisungsbeleg falls die -> Visagebühr NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird.
B) Vom BRASILIANISCHEN Lebenspartner(in) bzw. nicht-brasilianischen Lebenspartner(in) im Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung (autorização de residência) für Brasilien:
11. Brasilianischer Ausweis: Reisepass oder Carteira de Identidade (RG) oder Carteira RNE/CIE/CRNM zusammen mit dem ausländischen Reisepass: Original und Kopie;
12. Geburtsurkunde: einfache Kopie;
13. Eidesstattliche Erklärung (Declaração sob as penas da Lei de Residência no Brasil), dass er/sie in Brasilien einen Wohnsitz hat: Original; die Unterschrift muss folgendermaßen beglaubigt sein:
- von einem deutschen Notar, mit Haager Apostille; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório); oder
- bei persönlichem Erscheinen im Konsulat UND Vorlage eines gültigen brasilianischen Ausweises ODER einer gültigen RNE/CIE/CRNM direkt durch die zuständige Beglaubigungsabteilung (reconhecimento de firma);
Eidesstattliche Erklärung zu Wohnsitz in Brasilien -> downloaden;
14. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for Foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Ägypten, Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Arabische Republik Sahara, Indien, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Palästina, Pakistan, Senegal, Sudan, Süd-Sudan, Syrien, Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
_____________________________________________________________________
Bearbeitungszeit: 15 Werktage
_____________________________________________________________________
Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
_____________________________________________________________________
Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.