Familienzusammenführung für EHEPARTNER
Visum zur Familienzusammenführung für Ehepartner*innen (VITEM XI)
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Personen, die mit einem(r) brasilianischen Staatsbürger(in) oder einem(r) nicht-brasilianischen Staatsbürger(in) in Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien verheiratet sind und mit diesem(r) dauerhaft in Brasilien leben möchten, können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Der Visumsantrag muss GEMEINSAM mit dem/der Ehepartner/in PERSÖNLICH vom Antragsteller/von der Antragstellerin in der Visa-Abteilung eingereicht werden.
Bitte beachten: Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen ist die Visa-Abteilung vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen, weshalb der Visumsantrag POSTALISCH eingereicht werden muss.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Unterlagen:
A) Vom ANTRAGSTELLER / von der ANTRAGSTELLERIN:
1. Reisepass;
2. Aktuelles, biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE, CRNM oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- eidesstattliche Erklärung zum Zusammenleben (s. u. Dokument Nr. 6),
- eidesstattliche Erklärung zum Wohnsitz in Brasilien (s. u. Dokument Nr. 13);
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Heiratsurkunde: Original und einfache Kopie;
- Für Antragsteller, verheiratet mit Brasilianer/in: brasilianische Heiratsurkunde, ausgestellt in Brasilien oder durch ein brasilianisches Konsulat (Registro de Casamento Consular);
ODER
- Für Antragsteller, verheiratet mit einem(r) Nicht-Brasilianer/in: nicht-brasilianische Heiratsurkunde; die Originalurkunde muss mit der Haager Apostille oder konsularisch beglaubigt sein (ggf. übersetzt von einem in Deutschland oder Brasilien vereidigten Übersetzter);
6. Gemeinsame eidesstattliche Erklärung beider Ehepartner (Declaração conjunta de ambos os cônjuges, sob as penas da Lei), das Zusammenleben tatsächlich und kontinuierlich fortführen zu wollen: Original; die Unterschriften müssen folgendermaßen beglaubigt werden:
- von einem deutschen Notar, mit Haager Apostille; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório); oder
- bei persönlichem Erscheinen im Konsulat UND Vorlage eines gültigen brasilianischen Ausweises ODER einer gültigen RNE/CIE/CRNM direkt durch die zuständige Beglaubigungsabteilung (reconhecimento de firma);
Eidesstattliche Erklärung -> downloaden
7. Flugtickets;
8. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der/die Visa-Antragsteller(in) in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen, vor allem außerhalb Deutschlands, während der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-)Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
9. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie aus ALLEN Ländern, in denen der/die Visa-Antragsteller(in) in den letzten 12 Monaten gelebt hat (ggf. übersetzt);
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei Monate sein;
10. Überweisungsbeleg falls die -> Visagebühr NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird.
B) Vom BRASILIANISCHEN Ehepartner/Ehepartnerin bzw. nicht-brasilianischen Ehepartner/Ehepartnerin im Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung (autorização de residência) für Brasilien:
11. Brasilianischer Ausweis: Reisepass oder Carteira de Identidade (RG) oder Carteira RNE/CIE/CRNM zusammen mit dem ausländischen Reisepass: Original und einfache Kopie;
- Achtung: im Fall einer Namensänderung durch die Eheschliessung muss der brasilianische Reisepass/Ausweis oder der ausländische Reisepass auf den in der vorgelegten brasilianischen/ausländischen Heiratsurkunde angegebenen NEUEN Nachnamen (Ehe- bzw. Familiennamen) ausgestellt sein.
12. Geburtsurkunde: einfache Kopie;
13. Eidesstattliche Erklärung (Declaração sob as penas da lei de Residência no Brasil), dass er/sie in Brasilien einen Wohnsitz hat: Original; die Unterschrift muss folgendermaßen beglaubigt sein:
- von einem deutschen Notar, mit Haager Apostille; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório); oder
- bei persönlichem Erscheinen im Konsulat UND Vorlage eines gültigen brasilianischen Ausweises ODER einer gültigen RNE/CIE/CRNM direkt durch die zuständige Beglaubigungsabteilung (reconhecimento de firma);
Eidesstattliche Erklärung zu Wohnsitz in Brasilien -> downloaden;
14. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (Travel document for Foreigners) und Staatenlose sowie für folgende Nationalitäten:
Ägypten, Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Arabische Republik Sahara, Indien, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Palästina, Pakistan, Senegal, Sudan, Süd-Sudan, Syrien, Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern;
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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WICHTIGE HINWEISE:
I. Alle Dokumente, die NICHT in Brasilien ausgestellt wurden, müssen VOR Beantragung des Visums mit einer "Haager Apostille" versehen werden ODER durch die brasilianische Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, konsularisch beglaubigt werden.
- Ausnahmen: Reisepass, deutsche Meldebescheinigung;
Weitere Informationen unter -> Legalisation von Dokumenten;
II. Alle Dokumente, die in Brasilien ausgestellt wurden, müssen mit einer beglaubigten Unterschrift versehen sein;
III. E-Mail-Anhänge, eingescannte Dokumente oder (Farb-)Kopien sind KEINE ORIGINALE.
IV. Die angeforderten KOPIEN gehören mit zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
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Bearbeitungszeit: 15 Werktage
Soll der Reisepass mit Visum per Post zurückgeschickt werden, bitte einen adressierten, frankierten Rückumschlag (A4 / per Einschreiben/Einwurf), den Antragsunterlagen beifügen.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.