Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Wichtiger Hinweis: Ukraine-Konflikt
Die brasilianischen Auslandsvertretungen bieten ukrainischen und brasilianischen Staatsbürgern die Möglichkeit an, sie von der Vorlage eines COVID-19-Test- oder Impfnachweises sowie eines Rückflugtickets zu befreien.
Um den Check-In und die Einreise in Brasilien zu erleichtern, können zu diesem Zweck folgende Dokumente zur Vorlage bei den Fluggesellschaften ausgestellt werden:
- Offizielles Schreiben der brasilianischen Auslandsvertretung;
- Brasilianische Reisegenehmigung (ARB).
Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften aufgrund ihrer eigenen Transportbestimmungen einen negativen COVID-19-Testnachweis verlangen können.
____________________________________________________________________________
COVID 19 - Einreisebestimmungen
Mit dem offiziellen Schreiben Nr. 32/2023/SEI/AINTE/GADIP/ANVISA teilte die oberste brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA am 21. Mai 2023 mit, dass die brasilianischen Einwanderungsbehörden von internationalen Reisenden bei der Migrationskontrolle keinen Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 oder die Vorlage eines negativen Testergebnisses einer CoV-2 (Covid-19)-Infektion für die Einreise in Brasilien mehr verlangen.
_________________________________________________________________________
1) Grundlegende Dokumente für die Einreise
2) Einreisebestimmungen für DEUTSCHE Staatsbürger
3) Erlaubte Aufenthaltsdauer für Besucher ohne Visum oder mit VIVIS
4) Einreisebestimmungen für Flüchtlinge, Staatenlose, Inhaber eines "travel documents"
6) Impfungen
1) Grundlegende Dokumente für die Einreise - gilt auch für -> MINDERJÄHRIGE
a) Für die Einreise nach Brasilien werden folgende Reisepässe akzeptiert:
- normaler Reisepass,
- vorläufiger Reisepass,
- Kinderreisepass,
- Dienstpass,
- Diplomatenpass,
- Reiseausweis für Ausländer (Passersatz) / "Travel Document for Foreigners"
b) Reisepass: bei der Einreise sollte der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht gestattet.
c) Ausreiseticket: bei der Einreise muss immer ein Ausreiseticket aus Brasilien vorgezeigt werden können (z. Bsp. für Flug, Bus, Bahn, Schiff)
- Das Datum des Ausreisetickets darf die erlaubte Aufenthaltsdauer NICHT überschreiten!
__________________________________________________________________________
2) Einreisebestimmungen für DEUTSCHE Staatsbürger
Gemäß der zwischen Brasilien und Deutschland bestehenden Abkommen benötigen deutsche Staatsbürger KEIN Visum für Brasilienbesuche, wenn sie das Land als:
- Tourist,
- Geschäftsreisender, auch zwecks Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten und Vertragsunterzeichnungen,
- Teilnehmer an Messen, Konferenzen, Tagungen, Seminaren,
- Journalist, auch zwecks Filmaufnahmen* und Dreharbeiten*,
- Wissenschaftler oder Forscher,
- Student,
- studentischer Praktikant,
- Sprachkurs-Teilnehmer,
- Austauschschüler,
- Lehrer,
- Ehrenamtlicher (Volunteer),
- Künstler oder
- Sportler
bereisen und die jeweilige TÄTIGKEIT/AKTIVITÄT sowohl 90 Tage NICHT überschreitet als auch von brasilianischer Seite aus NICHT vergütet (entlohnt) wird.
Die Einreise nach Brasilien für oben genannte Zwecke für maximal 90 Tage erfolgt daher VISUMSFREI.
- Hinweis für deutsche TOURISTEN: da deutsche Staatsbürger ihren visumsfreien Aufenthalt von maximal 90 Tagen NICHT verlängern dürfen, ist es NICHT MÖGLICH, ein Touristenvisum für (z.Bsp.) 4 Monate zu beantragen, bzw. zu erhalten. Nach 90 Tagen visumsfreien Aufenthalts in Brasilien muss definitv die AUSREISE erfolgen.
*ACHTUNG: selbst wenn kein Visum erforderlich ist, müssen alle Kamerateams, unabhängig von ihrer Nationalität, bei der Einreise die Genehmigung der brasilianischen Filmagentur ANCINE (Agência Nacional de Cinema) -> https://www.ancine.gov.br/internacional/filmar-brasil bei der brasilianischen Bundespolizei vorlegen, wenn Dreharbeiten/Filmaufnahmen zu kommerziellen oder Werbezwecken durchgeführt werden sollen.
- Demnach muss die Genehmigung von ANCINE nicht vorgelegt werden, wenn es sich um hauptsächlich journalistische audiovisuelle Werke handelt, wie zum Beispiel: Fernsehnachrichten, TV-Debatten, Interviews, Berichterstattungen, Reportagen sowie Programme, die darauf abzielen, Ereignisse zu melden oder zu kommentieren.
_________________________________________________________________________
3) Erlaubte Aufenthaltsdauer für Besucher ohne Visum oder mit VIVIS
Staatsbürger der EUROPÄISCHEN UNION dürfen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitrahmens von 180 Tagen VISUMSFREI nach Brasilien einreisen.
Die 90-Tage-Frist beginnt mit dem Datum der ersten Einreise an zu zählen und ist NICHT verlängerbar.
Dies bedeutet, dass:
- innerhalb des Zeitrahmens von 180 Tagen eine mehrmalige Ein- und Ausreise gestattet ist (multiple entrance), jedoch die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschritten werden darf; demnach wird die Zählung der 90 Tage bei einer vorübergehenden Ausreise aus Brasilien innerhalb der 180-Tage-Frist unterbrochen.
- nach einem Aufenthalt von 90 Tagen am Stück, definitiv die Ausreise erfolgen muss; erst nach 90 Tagen Aufenthalt ausserhalb Brasiliens darf die Person erneut einreisen.
Ausnahmen: Staatsbürger Kroatiens, Portugals, Polens, Irlands und des Vereinigten Königreichs (UK) dürfen visumsfrei einreisen und die 90-Tage-Frist um weitere 90 Tage verlängern (s.u.).*
Staatsbürger aller ANDEREN NATIONEN dürfen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen nach Brasilien einreisen, wobei je nach Staatsangehörigkeit oder Reisedokument ein -> Touristen und Besuchervisum (VIVIS) erforderlich ist oder nicht;
Die erlaubte Aufenthaltsfrist beginnt mit dem Datum der ersten Einreise an zu zählen;
Unabhängig davon, ob die Einreise OHNE oder MIT Visum erfolgte, besteht die Möglichkeit, EINMALIG eine Verlängerung* um weitere 30, 60 oder 90 Tage (je nach Staatsangehörigkeit) zu beantragen;
Generell gilt, dass innerhalb von 12 Monaten eine Gesamtaufenthaltsdauer von 180 Tagen nicht überschritten werden darf; nach einem Aufenthalt von 180 Tagen am Stück muss demnach definitiv die Ausreise erfolgen; erst nach 180 Tagen Aufenthalt ausserhalb Brasiliens darf die Person erneut einreisen.
*Visa-Verlängerungen können ausschließlich bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) beantragt, bzw. nur von dieser gewährt werden.
- Es ist empfehlenswert, Visa- oder Aufenthaltsverlängerungen spätestens 30 Tage vor Ablauf der erlaubten Aufenthaltsfrist zu beantragen.
__________________________________________________________________________
4) Einreisebestimmungen für Flüchtlinge, Staatenlose, Inhaber eines "travel documents"
Flüchtlinge, Staatenlose, Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft und Personen, die Inhaber eines Reisedokuments sind, dass durch ein Land ausgestellt wurde, dessen Staatsbürgerschaft sie NICHT besitzen (z.Bsp. deutscher Passersatz - "travel document"), benötigen IMMER ein Visum.
__________________________________________________________________________
5) Ein- und Ausreisekarte
Die brasilianische Bundespolizei hat ein neues Modell der Ein- und Ausreisekarte für Ausländer in Brasilien eingeführt, die normalerweise an Bord von Flugzeugen, Schiffen, Zügen oder Bussen kurz vor Ankunft in Brasilien ausgeteilt wird.
Die Karte kann -> HIER ausgedruckt werden.
Ausländer haben somit die Möglichkeit, ihre Ein- und Ausreisekarte vor der Reise auszudrucken und auszufüllen, um sich hiermit während der Reise nicht mehr belasten zu müssen.
__________________________________________________________________________
6) Impfungen
Die Vorlage einer Impfbescheinigung gegen Gelbfieber ist für die Einreise nach Brasilien - unabhängig vom Herkunftsland - NICHT erforderlich.
- Änderungen werden aus gegebenem Anlass an dieser Stelle veröffentlicht.
Zur Zeit (16.11.2018) empfehlen jedoch das brasilianische Gesundheitsministerium und die WHO (Weltgesundheitsorganisation) ausdrücklich allen Brasilien-Reisenden, die älter als 9 Monate sind und sich in -> LANDESTEILEN aufhalten, in denen GELBFIEBER vorkommt, sich bis spätestens 10 Tage VOR der Einreise gegen Gelbfieber impfen zu lassen;
- dies gilt insbesondere auch für die Stadt und das gesamte Bundesland SÃO PAULO, sowohl im Landesinnern als auch an der Küste.
IBAN: DE27 1004 0000 0267 7979 00
BIC: COBADEFFXXX
Kreditinstitut: COMMERZBANK BERLIN
Verwendungszweck: VISUM + Name des Antragstellers
Anm.: Am 01. Februar 2014 erfolgt die Umstellung auf das neue Zahlungssystem SEPA (Single Euro Payments Area) für Banküberweisungen generell.
*Bitte beachten: selbst wenn kein Visum erforderlich ist, müssen alle Kamerateams, unabhängig von ihrer Nationalität, bei der Einreise die Genehmigung der brasilianischen Filmagentur ANCINE (Agência Nacional de Cinema) -> http://www.ancine.gov.br bei der brasilianischen Bundespolizei vorlegen, wenn Dreharbeiten / Filmaufnahmen zu kommerziellen oder Werbezwecken durchgeführt werden sollen.
- Demnach muss die Genehmigung von ANCINE nicht vorgelegt werden, wenn es sich um audiovisuelle journalistische Werke handelt, wie zum Beispiel: Fernsehnachrichten, TV-Debatten, Interviews, Berichte, Reportagen, journalistische Dokumentarfilme, sowie Programme, die darauf abzielen, Ereignisse zu melden oder zu kommentieren.
*Bitte beachten: selbst wenn kein Visum erforderlich ist, müssen alle Kamerateams, unabhängig von ihrer Nationalität, bei der Einreise die Genehmigung der brasilianischen Filmagentur ANCINE (Agência Nacional de Cinema) -> http://www.ancine.gov.br bei der brasilianischen Bundespolizei vorlegen, wenn Dreharbeiten / Filmaufnahmen zu kommerziellen oder Werbezwecken durchgeführt werden sollen.
- Demnach muss die Genehmigung von ANCINE nicht vorgelegt werden, wenn es sich um audiovisuelle journalistische Werke handelt, wie zum Beispiel: Fernsehnachrichten, TV-Debatten, Interviews, Berichte, Reportagen, journalistische Dokumentarfilme, sowie Programme, die darauf abzielen, Ereignisse zu melden oder zu kommentieren.
Öffnungszeiten der Visa-Abteilung (ausschliesslich BRASILIEN-VISA):
- Montags, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
KEINE TERMINVERGABE!
Geschlossen an den deutschen gesetzlichen Feiertagen (-> siehe hier) sowie am brasilianischen Nationalfeiertagen, dem 7. September.