Bordpersonal von Kreuzfahrtschiffen
Bordpersonal von Kreuzfahrtschiffen (seit 21.11.2017 umbenannt in VIVIS)
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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Das VIVIS für Bordpersonal von nicht-brasilianischen Kreuzfahrtschiffen kann ausschließlich unter folgenden Rahmenbedingungen erteilt werden:
- der Aufenthalt in brasilianischen Hoheitsgewässern (auf brasilianischem Territorium) darf 45 Tage nicht überschreiten;
- das Kreuzfahrtschiff muss überwiegend ausländische Touristen an Bord haben;
- auf brasilianischem Territorium darf KEIN Ein- oder Auschecken der Touristen stattfinden.
Sollte eine der genannten Rahmenbedingungen NICHT erfüllt werden können, muss für das Bordpersonal eine Arbeitserlaubnis und damit ein
- -> Arbeitsvisum (VITEM V) beantragt werden.
Anm.: Arbeitsvisa werden erst nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch das brasilianische Arbeitsministerium (MTE) vom zuständigen brasilianischen Konsulat ausgestellt.
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Inhaber eines gültigen Internationalen Ausweises für Seeleute sowie Staatsbürger folgender Länder benötigen unter o.g. Rahmenbedingungen KEIN Visum für Brasilien:
Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Belgien, Belize, Bolivien, Bosnien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi-Inseln (für einen Aufenthalt von maximal 14 Tagen), Finnland, Frankreich, Georgien, Grenada, Griechenland, Honduras, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Kolumbien, Kooperative Republik Guyana, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macao, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco, Mongolei, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Schweden, Schweiz, Seychellen, Serbien, Singapur (für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen), Slowakische Republik, Slowenien, Souveräner Malteserorden, Spanien, Südafrika, Süd-Korea, Surinam, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen), Vereinigtes Königreich (UK), Zypern.
Bordpersonal, das WEDER einen gültigen Internationalen Ausweis für Seeleute, NOCH die Staatsbürgerschaft eines der oben aufgeführten Länder besitzt, benötigt ein VISUM.
- Dies gilt auch dann, wenn Sie gültige Visa für die EU oder andere Länder besitzen.
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Beachten Sie die erlaubte -> AUFENTHALTSDAUER
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
• -> https://ec-berlim.itamaraty.gov.br/
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
1. Reisepass;
2. Ein aktuelles biometrisches Foto;
3. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- biometrisches Foto,
- Unterschrift,
- Schreiben des Arbeitgebers;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!)
4. Schreiben des Arbeitgebers (Original mit Stempel und Unterschrift) mit folgenden Angaben:
- Zweck der Reise,
- Beruf und Position des Antragstellers, sowie Beschreibung seiner Tätigkeit,
- Dauer des geplanten Aufenthaltes in brasilianischen Hoheitsgewässern/Territorium,
- Explizite Bestätigung, dass die oben genannten, vorgeschriebenen Rahmenbedingungen gegeben sind.
5. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und diese NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
6. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Palästina, Pakistan, Senegal, Syrien, Sudan, Süd-Sudan und Zentralafrikanische Republik.
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Kopie der (übersetzten) Geburtsurkunde UND die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Adresse der Unterkunft in Brasilien (z.Bsp. Hotelreservierung, Privatadresse);
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
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Bearbeitungszeit: 15 Werktage
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.