Austauschschüler im Rahmen internationaler Austauschprogramme
Visum für Austauschschüler im Rahmen internationaler Austauschprogramme (Vitem IV)
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
______________________________________________________________________
BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
______________________________________________________________________
Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
A) Vom AUSTAUSCHSCHÜLER
1. Reisepass;
2. Aktuelles, biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
4. Online-Antragsformular / Protokoll: das ausgedruckte Antrags-Protokoll muss mit dem Foto, der Telefonnummer und Unterschrift des Antragstellers (sowie beider Sorgeberechtigter) versehen werden: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD:
- biometrisches Foto,
- alle Unterschriften,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung),
- Bestätigungsschreiben der brasilianischen Bildungseinrichtung/Schule,
- Bescheinigung des brasilianischen Veranstalters des Austauschprogramms;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Flugtickets;
6. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
7. Einverständnis- und Verpflichtungserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten, deren Unterschriften von einem deutschen NOTAR beglaubigt werden müssen;
- Formular für minderjährige Austauschschüler downloaden: -> Einverständnis- und Verpflichtungserklärung für Minderjährige.
Bitte beachten:
a) Falls ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, muß als Nachweis ein mit der Haager Apostille beglaubigtes Original (und eine einfache Kopie) des entsprechenden Dokuments vorgelegt werden; das Dokument darf nicht älter als ein Jahr sein;
Anm.: Es ist empfehlenswert, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann. Dokumente, aus denen NICHT hervorgeht, wem das Sorgerecht obliegt (Vater, Mutter oder dritte Person), werden NICHT akzeptiert;
b) Sollte ein Elternteil verstorben sein, muß eine einfache Kopie der Sterbeurkunde beigefügt werden;
Anm.: Es ist empfehlenswert, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann.
- Formular für volljährige Austauschschüler (über 18 Jahre) downloaden: -> Verpflichtungserklärung
Zusätzlich für Schüler ab 16 Jahren (Alter bei Einreichung der Antragsunterlagen):
8. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Original und Kopie);
9. Polizeiliches Führungszeugnis (Original und Kopie);
B) Von der brasilianischen Bildungseinrichtung und vom Veranstalter des Austauschprogramms in BRASILIEN (vermittelnde brasilianische Organisation):
10. Einladungsschreiben der brasilianischen Bildungseinrichtung/Schule mit der Bestätigung, dass der Austauschschüler für den vorgesehenen Zeitraum einen Schulplatz hat: Original;
- die Unterschrift muss von einem Notar (cartório/tabelião) beglaubigt sein (reconhecimento de firma por tabelião);
- das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Jahrgangs- oder Klassenstufe, die in Brasilien besucht wird;
- Kurs-Level / Kursbezeichnung;
- ob es sich um einen Morgen-, Nachmittags- oder Abendkurs handelt;
- Anzahl der Wochenstunden des Präsenz-Unterrichts;
11. Bescheinigung des brasilianischen Veranstalters des Austauschprogramms, dass der Schüler in das Austauschprogramm aufgenommen wurde: Original;
- die Unterschrift muss von einem Notar (cartório/tabelião) beglaubigt sein (reconhecimento de firma por tabelião);
12. Vollständige Adresse, CPF-Nummer, Telefonnummer und Email-Adresses, sowie weitere personenbezogene Angaben der verantwortlichen Gastfamilie in Brasilien: Original mit beglaubigter Unterschrift der verantwortlichen Person (reconhecimento de firma por tabelião);
13. Gründungsprotokoll ("Ata de constituição") ODER die Ernennungsurkunde der zum Zeitpunkt der Visa-Beantragung amtierenden Leitung ("Ata de posse da diretoria atual") des brasilianischen Veranstalters des Austauschprogramms (der vermittelnden Organisation): beglaubigte Kopie (cópia autenticada);
14. Aktueller Beleg des brasilianischen Veranstalters über die ordnungsgemäße Eintragung in das brasilianische Körperschaftsregister (CNPJ), nicht älter als 3 Monate:
- -> CNPJ-Nachweis ausdrucken.
15. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (Travel document for foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Ägypten, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Hongkong, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Liberia, Libyen, Macau, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Republik Palau, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Syrien, Usbekistan, Vietnam, Volksrepublik China, Zentralafrikanische Republik;
- Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten enthalten;
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Kopie des Visums, Aufenthaltstitels oder Einreisestempels;
- Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> Erklärung zu den Namen der Eltern ;
In diesen Fällen kann keine Visa-Bearbeitungsfrist zugesichert werden!
__________________________________________________________________________
Wichtige Hinweise:
I. Die erforderlichen Kopien gehören mit zur Vollständigkeit der Unterlagen und müssen bei Einreichung des Visumsantrags vorhanden sein.
II. Alle in Brasilien unterzeichneten Dokumente müssen eine beglaubigte Unterschrift aufweisen.
III. Email-Anhänge, eingescannte Dokumente oder (Farb-)Kopien sind KEINE ORIGINALE.
IV. Sollten Sie KOPIEN von eingereichten Originaldokumenten benötigen, müssen diese VOR ABGABE der Unterlagen angefertigt werden, da eingereichte Originale im Nachhinein NICHT zurückgegeben werden können.
__________________________________________________________________________
Bearbeitungszeit: 15 Werktage ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen in der Visa-Abteilung.
__________________________________________________________________________
Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.
- Visumsantrag (Protokoll): das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte elektronische Formular -> Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp, das mit einem biometrischen FOTO und der Telefonnummer des Antragstellers zu versehen ist.
Bitte beachten:
- Die Namen der Eltern des Antragstellers müssen im online-Formular mit sämtlichen Vor- und Nachnamen sowie vollständig ausgeschrieben angegeben werden.
- Das Foto sollte unbedingt vor Abgabe des Antrags auf die angegebene Stelle des Antragsformulars geklebt werden.