Arbeitsaufnahme im Rahmen internationaler Kooperationsabkommen
Arbeitsaufnahme im Rahmen internationaler Kooperationsabkommen
Arbeitsaufnahme im Rahmen internationaler Kooperationsabkommen (Vitem V erteilt auf Basis der RN 08/2017 und 29/2018) für:
- Experten,
- (Hochschul-) Lehrer,
- hochqualifizierte Fachkräfte und Dienstleister
ohne arbeitsvertragliches Verhältnis zu brasilianischer Organisation / Einrichtung / Institution / Schule / Universität.
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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Die Ausstellung von Arbeitsvisa durch die brasilianischen Auslandsvertretungen erfolgt auschließlich nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die zuständige Abteilung des brasilianischen Ministeriums für Justiz und öffentliche Sicherheit (Ministério da Justiça e Segurança Pública).
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Bitte beachten:
Die Beantragung des Visums erfordert ein PERSÖNLICHES Erscheinen des Antragstellers (Inhaber des Reisepasses) in der Konsularabteilung: (aufgrund der COVID-19-Krise vorerst ausgesetzt).
Entweder bei Einreichung der Antragsunterlagen ODER bei Abholung des mit Visavermerk versehenen Reisepasses.
- Vorzugsweise sollte der Visumsantrag persönlich durch den Antragsteller eingereicht und ein adressierter, als "Einschreiben/Einwurf" frankierter Rückumschlag den Unterlagen beigelegt werden.
- Wird der Visumsantrag dennoch durch Dritte oder per Post eingereicht, beträgt die Frist zur persönlichen Abholung des Reisepasses durch den Antragsteller MAXIMAL 4 (vier) Wochen nach Eingang des Antrags in der Konsularabteilung.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
1. Reisepass: original und einfache Kopie;
2. Aktuelles, biometrisches Foto;
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
4. Online-Antragsformular / Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Haager Apostille und Übersetzung),
- Einladungsschreiben aus Brasilien;
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Kooperationsvereinbarung oder "Memorandum of Understanding" oder Zusatzprotokoll oder ein gleichwertiges Dokument, z.Bsp. VERBALNOTE des Auswärtigen Amts (einfache Kopie);
- In dem Dokument muss der Antragsteller ausdrücklich namentlich genannt werden!
- Wichtig: Bei Vorlage einer VERBALNOTE muss die Original-Verbalnote der Brasilianischen Botschaft VOR Beantragung des Visums (d.h. vor Einreichung der Antragsunterlagen) vom Auswärtigen Amt auf offiziellem Wege zugestellt werden und darf NICHT vom Antragsteller in der Konsularabteilung eingereicht werden;
Die Verbalnote muss folgende Angaben enthalten:
- entsprechendes Abkommen oder normenkonkretisierende Regelung (Bezeichnung und Datum);
- vollständiger Name des Antragstellers (ggf. der mitausreisenden Familienangehörigen);
- Staatsangehörigkeit;
- Typ, Nummer, ausstellende Behörde und Land sowie Gültigkeit des Reisepasses;
- Position/Funktion und Aufgabe/Tätigkeit des Antragstellers in Brasilien;
- Zweck, Ort und Dauer des Brasilienaufenthalts;
- ggf. Kontaktperson / -institution in Brasilien;
6. Nachweis über die berufliche Qualifikation, die der in Brasilien auszuübenden Tätigkeit entsprechen muss (Original und einfache Kopie);
-> nicht erforderlich, wenn eine Verbalnote vorgelegt werden kann;
7. Einladungsschreiben der brasilianischen Institution/Einrichtung auf PORTUGIESISCH (Original* mit beglaubigter Unterschrift), mit folgenden Angaben:
- Dauer und Zweck des Aufenthalts,
- detaillierte Beschreibung der Tätigkeit;
- Bestätigung, dass der Antragsteller NICHT von der in Brasilien ansässigen Einrichtung/Institution finanziert wird;
*Ausnahme: Bei Einladungsschreiben, die durch eine öffentliche/staatliche Universität (universidade pública) ausgestellt wurden, ist die Beglaubigung der Unterschrift NICHT erforderlich; Einladungsschreiben von öffentlichen Universitäten werden auch akzeptiert, wenn diese VOR Einreichung der Visa-Antragsunterlagen von der brasilianischen Universität direkt per E-mail (im pdf.-Format) an die Visa-Abteilung geschickt werden: visa.berlim@itamaraty.gov.br
8. Finanzierungsnachweis (Original und einfache Kopie) der verbindlich belegt, dass für sämtliche während des Aufenthalts entstehende Kosten, inkl. Rückreise gesorgt ist, z. Bsp.:
- Arbeitsvertrag oder
- offizielles Schreiben der entsendenden Institution, dass alle Kosten der Reise, des Aufenthaltes sowie der Rückkehr übernommen werden;
Der Nachweis muss die monatliche Gehaltssumme in Ziffern enthalten; ggf. mitausreisende Familienangehörige müssen mit angegeben sein;
9. Flugtickets;
10. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
11. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat (ggf. übersetzt): Original und einfache Kopie;
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
12. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
Zusätzliche Unterlagen bei Aufenthalten in Gebieten der indigenen Bevölkerung:
13. Genehmigung vom Brasilianischen Wissenschafts- und Technologierat Conselho Nacional (CNPq) ODER von der Brasilianischen Indigenen-Stiftung Fundação Nacional do Índio (FUNAI);
- Für Teilnehmer an Forschungsreisen/-aufenthalten, die sich zwecks wissenschaftlicher Datensammlung und Erforschung von biologischen Spezies, Bodenschätzen, Volkskunst und Kulturgut der Urbevölkerung in Gebieten der indigenen Bevölkerung aufhalten.
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Bearbeitungsprozess:
Die Visa-Abteilung nimmt die erforderlichen VOLLSTÄNDIGEN Unterlagen entgegen, leitet den Visa-Antrag an das Aussenministerium in Brasilien weiter und wartet dann auf die Genehmigung zur Ausstellung des Visums aus Brasília.
Sollte nach Ablauf von vier (4) Wochen noch keine Antwort aus Brasilien vorliegen, bzw. sollte sich die Visa-Abteilung noch nicht bei Ihnen gemeldet haben, schicken Sie bitte eine E-mail, um sich nach dem Stand des Antragsverfahrens zu erkundigen:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
Die Bearbeitungszeit für das Visum ab Eingangsdatum der ministeriellen Genehmigung in der Visa-Abteilung beträgt 3 Werktage;
- In dem Fall, dass der original Reisepass nicht für die gesamte Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung verbleiben kann, weil der Antragsteller ihn zwischenzeitlich benötigt, beträgt die Bearbeitungszeit des Visums ab Eingang des Reisepasses ebenso 3 Werktage.
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.