Arbeitsaufnahme
Arbeitsvisa - Vitem I, Vitem V und Vitem XII
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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- Der Weg zum Arbeitsvisum / Vorgehensweise
- Persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Erforderliche Antragsunterlagen
- Visagebühren
- Bearbeitungsdauer
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Die Ausstellung von Arbeitsvisa durch die brasilianischen Auslandsvertretungen erfolgt auschliesslich nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die zuständige Abteilung des brasilianischen Ministeriums für Justiz und öffentliche Sicherheit (Ministério da Justiça e Segurança Pública).
Seit Inkrafttreten des neuen Einwanderungsgesetzes am 21. November 2017 werden Arbeitsvisa auf der Basis neuer Normenkonkretisierender Regelungen für die in dieser -> TABELLE aufgelisteten vergüteten Tätigkeiten erteilt.
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Der Weg zum Arbeitsvisum / Vorgehensweise:
Der (zukünftige) Arbeit- oder Auftraggeber in Brasilien, bzw. das einladende brasilianische Unternehmen, muss für den Visa-Antragsteller einen Antrag auf Arbeitserlaubnis (work permit) beim Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit (Ministério da Justiça e Segurança Pública - MJSP) stellen.
Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis wird über das brasilianische Außenministerium der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) intern die Genehmigung, das entsprechende Arbeitsvisum auszustellen, übermittelt.
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen der Arbeitserlaubnis, erteilt vom Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit (MJSP), und der Genehmigung zur Visa-Ausstellung, die dem Konsulat (bzw. Visa-Abteilung) vom brasilianischen Außenministerium übermittelt wird:
- Da die Bearbeitung und Ausstellung eines Arbeitsvisums von der Arbeitserlaubnis und der Genehmigung zur Ausstellung des Visums abhängt, sollte der Visa-Antragsteller NICHT sofort nach Erteilung der Arbeitserlaubnis seine Antragsunterlagen in der Visaabteilung einreichen, sondern eine Wartezeit von einigen Tagen ab Erteilung der Arbeitserlaubnis einplanen, da die interne Übermittlung zwischen den Ministerien und der Botschaft immer einige Zeit in Anspruch nimmt.
Erst wenn der Botschaft, bzw. Visa-Abteilung die ministerielle Genehmigung zur Visumsausstellung vorliegt, kann der Antragsteller sein Visum beantragen:
- Die Visa-Abteilung nimmt daher OHNE vorliegende Visa-Ausstellungsgenehmigung KEINE Visa-Antragsunterlagen entgegen.
BEVOR Sie Ihre Visa-Antragsunterlagen einreichen, erkundigen Sie sich daher bitte per E-Mail, ob die entsprechende Genehmigung zur Ausstellung Ihres Arbeitsvisums unserer Visa-Abteilung bereits vorliegt:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
Die Genehmigungen zur Ausstellung von Visa haben eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellungsdatum; solange hat der Antragsteller Zeit, sein Visum zu beantragen.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
1. Reisepass;
2. Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);
3. Geburtsurkunde:
- deutsche Geburtsurkunde: einfache Kopie;
- alle anderen Geburtsurkunden: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (CRNM, RNE oder CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular/Protokoll: -> https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille und Übersetzung);
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
6. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie (falls erforderlich übersetzt und beglaubigt);
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
7. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
Bitte beachten: Die o.g. Kopien gehören zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen!
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Visagebühren, Zahlungsmöglichkeiten und Bankdaten
Ausnahmen:
Aufgrund bestehender Sonderabkommen werden DEUTSCHEN Staatsbürgern Visa der folgenden Kategorien KOSTENLOS ausgestellt:
- Vitem I (Wissenschaftler, Lehrkräfte)
- Vitem XII (Künstler, Musiker, Sportler)
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Rücksendung per Post:
Wenn der Reisepass mit dem Visum per Post zurückgeschickt werden soll, legen Sie bitte einen adressierten und als Einschreiben/Einwurf frankierten Rückumschlag (Größe DIN A4) den Antragsunterlagen bei.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.
Achtung: EIn persönliches Erscheinen des Antragstellers ist zwingend erforderlich
Die Beantragung eines Arbeitsvisums erfordert ein PERSÖNLICHES Erscheinen des Antragstellers (Inhaber des Reisepasses) in der Konsularabteilung: entweder bei Einreichung der Antragsunterlagen ODER bei Abholung des mit Visavermerk versehenen Reisepasses.
- Vorzugsweise sollte der Visumsantrag persönlich durch den Antragsteller eingereicht und ein adressierter, als "Einschreiben/Einwurf" frankierter Rückumschlag den Unterlagen beigelegt werden.
Wird der Visumsantrag dennoch durch Dritte oder per Post eingereicht, beträgt die Frist zur persönlichen Abholung des Reisepasses durch den Antragsteller MAXIMAL 4 (vier) Wochen nach Eingang des Antrags in der Konsularabteilung.