Wählerregistrierung
WÄHLERREGISTRIERUNG
Die Hauptseite mit Informationen über den Dienst ist hier auf Portugiesisch zu finden.
3. Wie erhalte ich eine Certificado de Quitação Eleitoral - CQE?
4. Wie finde ich meine Wählerregistrierungsnummer oder meinen Wahlort heraus?
5. Häufig benötigte Dokumente für Autoatendimento Eleitoral
8. Wie kann ich das Konsulat kontaktieren?
ACHTUNG!
ES GIBT KEINEN TERMIN IM KONSULAT FÜR WÄHLERANTRÄGE.
ALLE WAHLERLDIENSTLEISTUNG MÜSSEN DIREKT BEIM WAHLAMT (Justiça Eleitoral) BEANTRAGT WERDEN.
Wählerregistrierung und die Teilnahme an den Wahlen ist für alle Brasilianer ab 18 Jahren obligatorisch, auch wenn sie im Ausland wohnen. Die Verpflichtung beginnt am Tag des 18. Geburtstages, und endet an Tag des 70. Geburtstages.
Wählen ist fakultativ lediglich für Brasilianer zwischen 16 und 18 Jahren oder über 70-Jährigen und Analphabeten.
Jeder brasilianische Bürger ist verpflichtet, sich über seine Wahlpflicht auf dem Laufenden zu halten, und dies ist auch eine Voraussetzung für die Ausstellung eines brasilianischen Passes für Antragsteller zwischen 18 und 70 Jahren. Dies bedeutet, dass Bürger, die nicht als Wähler registriert sind oder die zwar als Wähler registriert sind, aber nicht zur Wahl erschienen sind, ihr Fernbleiben nicht begründet haben oder die entsprechende Geldstrafe nicht bezahlt haben, KEINEN Anspruch auf einen PASS haben, bis sie ihre Situation in Ordnung gebracht haben.
Alle Brasilianer angemeldet zu wählen im Zuständigkeitsbereich des Konsulats nehmen alle vier Jahre (2022, 2026, 2030 usw.) an den Wahlen des Präsidenten und des Vizepräsidenten teil und sind automatisch von der Stimmabgabe (oder der Rechtfertigung ihrer Abwesenheit) bei den anderen Wahlen in Brasilien befreit.
Die Registrierung und Regularisierung Ihrer Wahlsituation erfolgt durch das Auslandswahlregister (Cartório Eleitoral do Exterior), eine Zweigstelle des Wahlamtes, die für das Konsulat in Zürich und für Wähler mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Konsulats in Zürich zuständig ist. Das Konsulat in Zürich nimmt keinen Kontakt zu anderen Wahlregistern in Brasilien auf.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Auslandswahlregister per E-Mail (eleitor.exterior@tre-df.jus.br), per WhatsApp (+55 61 9293-9773) oder per Telefon (+55 61 3048-1770, Montag bis Freitag – werktags – von 12 bis 19 Uhr, Brasilia-Zeit).
Um die andere Wahlregister in Brasilien zu kontaktieren, folgen Sie bitte diesem Link.
Nachstehend finden Sie eine kurze Erläuterung der vom Wahlamt angebotenen Dienstleistungen:
Alle Dienstleistungen sind auf diesen Link beantragt. Nachstehend finden Sie eine kurze Erläuterung der vom Wahlamt angebotenen Dienstleistungen:
- Wählerregistrierung: für Personen, die keinen Wählerausweis besitzen oder deren Wählerausweis gelöscht wurde;
- Regularisierung von Wahlstatus: für Personen, die einen Wählerausweis besitzen, aber in einer irregulären Situation (mit Pendenzen);
- Ummeldung: für Personen, die einen Wählerausweis besitzen und in den Zuständigkeitsbereich des Konsulats umgezogen sind;
- Aktualisierung der Wählerregistrierung: für Personen, die einen Wählerausweis besitzen, aber einige Registrierungsinformationen aktualisieren müssen (z.B Namensänderung aufgrund einer Heirat);
- Rechtfertigung des Fernbleibens: Für diejenigen, die bei den Wahlen 2022 nicht gewählt haben, beträgt die Frist zur Rechtfertigung ihres Fernbleibens (im ersten oder zweiten Wahlgang oder in beiden) 60 Tage ab dem Datum der Abwesenheit. Die Rechtfertigung muss über das e-título oder die Justifica-Plattform erfolgen. Diejenigen, die beide Wahlgänge versäumt haben, müssen zwei Rechtfertigungen abgeben. ACHTUNG: Im Ausland kann die Rechtfertigung nicht per E-Mail oder Brief an das Konsulat erfolgen; es werden nur die oberen genannten elektronischen Kanäle empfohlen.
3. Wie erhalte ich eine Certidão de Quitação Eleitoral - CQE?
Die Certidão de quitação eleitoral (Wahlentlastungsbescheinigung) ist das Dokument, das alle Daten des Wählers enthält, wie z.B: Name, Name des Vaters und der Mutter, Geburtsdatum, Wählerausweisnummer, Wahlort, Status und Sektion, usw.
Darüber hinaus gibt das CQE Auskunft über das Wahlstatus: «in Ordnung», «nicht in Ordnung wegen Abwesenheit», «ungültig», usw.
Anhand dieser Informationen kann man wissen, welchen Wahldienst anfordert werden muss.
Wähler, bei denen keine Wahlangelegenheiten anhängig sind (quites), müssen den CQE vorlegen, um einen Reisepass und ein CPF zu erhalten.
Zur Ausstellung der Certidão de Quitação Eleitoral und anderer Bescheinigungen klicken Sie bitte hier.
ACHTUNG: Alle Felder müssen mit denselben Daten ausgefüllt werden, die in der Wählerliste stehen. Zum Beispiel muss der Name der Mutter mit dem Namen in der Geburts-/Eheurkunde übereinstimmen. Wenn Sie Probleme haben, sich an Ihre Registrierungsdaten zu erinnern, wenden Sie bitte an das Wahlregister.
Die Certidão de Quitação Eleitoral kann auch im e-título ausgestellt werden.
4. Wie finde ich meine Wählerregistrierungsnummer oder mein Wahlort heraus?
Die erste Möglichkeit, diese Informationen zu erhalten, ist die Ausstellung einer Certidão de Quitação Eleitoral (nur wenn Sie ein CPF haben).
Die zweite Möglichkeit besteht darin, Ihren Titel unter diesem Link auszudrucken. Klicken Sie auf «Consultar o Número do seu Título Eleitoral (Konsultieren Sie Ihre Wählerregistrierungsnummer)».
Die Datensuchen kann auch nach dem Namen des Wählers, nach der Wählerausweisnummer oder nach dem CPF erfolgen und erfordert die Angabe des Geburtsdatums des Wählers und des korrekten Namens der Mutter und des Vaters des Wählers.
5. Häufig benötigte Dokumente für Autoatendimento Eleitoral
Welche Dokumente sollte ich aufnehmen?
Für alle Wahldienstleistungen, füllen Sie bitte das Wahlvorbereitungsformular für im Ausland wohnenden Bürger aus - Autoatendimento Eleitoral – und fügen Sie die unten aufgeführten Dokumente bei:
- Deutliches “Selfie”-Foto des Wählers, der ein gültiges brasilianisches Ausweisdokument mit einem aktuellen Foto bei sich trägt; In Ermangelung eines brasilianischen Ausweises ist ein gültiger ausländischer Reisepass vorzulegen (sofern der Name mit dem in der brasilianischen Geburtsurkunde angegebenen Namen übereinstimmt).
- Bild des Ausweises, der für das “Selfie” verwendet wurde.
- Bild der brasilianischen Geburts- oder Heiratsurkunde, aus der, der aktuelle Name des Wählers hervorgeht;
WICHTIG: Wenn der Name auf dem Ausweisdokument aufgrund einer Änderung des Familienstands, einer Adoption oder aus anderen Gründen vom aktuellen Namen abweicht, muss dem Formular des Autoatendimento Eleitoral ein brasilianisches Dokument zum Nachweis der Namenänderung beigefügt werden. Füllen Sie in diesem Fall das Formular mit dem aktuellen Namen aus, auch wenn dieser nicht mit dem Namen auf dem Ausweis übereinstimmt.
- Ein innerhalb von drei Monaten ausgestellter Wohnsitzausweis, aus dem der Name und die Anschrift des Wählers hervorgehen: Rechnung eines Versorgungsunternehmens, Telefonrechnung, Kreditkartenabrechnung, Bankauszug oder Eigenerklärung des Wohsitzes.
- Wehrpflichtbescheinigung (Certificado de alistamento militar (CAM)) oder Befreiungsbescheinigung (Dispensa de incorporação (CDI)): NUR für Männer zwischen 18 und 45 Jahren.
- Nachweis über die Zahlung von Bussgeldern oder Antrag auf Verzicht auf die Zahlung solcher Bussgelder.
Für andere Dienstleistungen müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen die folgenden Dokumente vorlegen:
FÜR DIE AKTUALISIERUNG DER REGISTRIERUNG: Belege für die Änderung, die in Ihre Registrierung eintragen werden soll (bei einer Namensänderung aufgrund einer Heirat oder Scheidung reichen Sie bitte die entsprechende brasilianische Heiratsurkunde mit den entsprechenden Vermerken ein); Andere brasilianische oder ausländische Dokumente, gültig oder mit abgelaufenem Datum, die die Identifizierung des Wählers erleichtern.
FÜR DIE AKTUALISIERUNG DER EINSCHREIBUNG: Unterlagen, die die Änderung belegen, die in Ihre Einschreibung eingetragen werden soll (im Falle einer Namensänderung aufgrund einer Heirat oder Scheidung ist die entsprechende brasilianische Heiratsurkunde mit allen Vermerken vorzulegen); Andere brasilianische oder ausländische Dokumente, die gültig sind oder deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist und die Identifizierung des Wählers erleichtern.
Der Wähler muss die beim Wahlgericht gestellten Anträge anhand des Protokolls, das er am Ende des Antragsprotokolls erhält, selbst weiterverfolgen.
Das Konsulat in Zürich hat keinen Zugang zu den Wahlsystemen.
Sie können Ihre Anträge an den Wahlgerichtshof unter diesem Link (Autoatendimento Eleitoral) weiterverfolgen, indem Sie auf die Schaltfläche "Acompanhe uma solicitação (Antrag weiterverfolgen)" klicken.
Sie können die Daten nach dem Namen des Wählers, der Titelnummer oder dem CPF suchen und benötigen das Geburtsdatum des Wählers und den korrekten Namen der Mutter (wie im Wählerverzeichnis eingetragen). Eine weitere Möglichkeit ist die Suche nach der Protokollnummer.
Alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Wahlen sind gebührenfrei.
8. Wie kann ich das Konsulat kontaktieren?
Versuchen Sie zuerst, mit dem Wahlgericht zu sprechen: per E-Mail (eleitor.exterior@tre-df.jus.br), per Whatsapp (+55619293-9773) oder per Telefon (+55613048-1770, montags bis freitags - werktags - von 12.00 bis 19.00 Uhr, Brasília-Zeit).
Falls Sie noch Fragen haben, schreiben Sie eine E-Mail an eleitor.cgzurique@itamaraty.gov.br.
Die Wahldienste sind nicht über das e-consular erreichbar und haben keine persönlichen Termine.