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VITEM XI - Familienzusammenführung
Allgemeine Informationen
Das VITEM XI ist ähnlich zum alten VIPER-RF (Visto Permanente por Reunião Familiar). Das Visum erlaubt dauerhaften Wohnsitz in Brasilien mit Erwerbstätigkeit.
Für diejenigen, die in Brasilien mittels eine Vollmacht die Ehe geschlossen haben (casamento por procuração), kann kein VITEM XI erteilt werden, sondern nur ein VIVIS.
Wer kann ein VITEM XI beantragen?
1. Der Ehegatte/die Ehegattin, der Partner/die Partnerin von entweder einer brasilianischen Staatsangehörigen oder einer ausländischen Person mit Aufenthaltsbewilligung für Brasilien;
2. Der Vater/die Mutter eines brasilianischen Kinds, oder eines Kinds mit Aufenthaltsbewilligung für Brasilien;
3. Vorfahren und Nachfahren bis auf dem zweiten Verwandschaftsgrad entweder einer brasilianischen Staatsangehörigen oder einer ausländischen Person mit Aufenthaltsbewilligung für Brasilien;
4. Der Bruder/die Schwester einer brasilianischen Staatsangehörigen oder einer ausländischen Person mit Aufenthaltsbewilligung, wenn jünger als 18 Jahren oder jünger als 24 Jahren für Studierenden. Einen Beweis der finanziellen Abhängigkeit is in diesem Fall vorzulegen;
5. Der Auslander, der einen brasilianischen Minderjähriger unter seiner Obhut hat.
Antragsstellung und Vorgehensweise
2. Sobald das Visum genehmigt wurde, wird der Antragssteller per Post informiert;
3. Der Antragssteller muss ins Konsulat vorbeikommen, um das Visum abzuholen. Reisepass und Gebührenzahlungsnachweis müssen vorgelegt werden;
Unterlagen
1 |
Ausgefülltes, ausgedrücktes und untergezeichnetes online Formular. Das Foto und die Unterschrift müssen eingescannt werden. Die Webseite des Formulars ist SICHER! In dem Fall, Ihrer Browser eine Warnung zeigt, dass die Verbindung entweder nicht Privat oder sicher sei, clicken Sie bitte hier. Bitte beachten: die Namen der Eltern des Antragstellers müssen vollständig ausgeschrieben angegeben werden. |
2 | Passfoto (ICAO-standard: in Farbe, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern). |
3 | Auszug aus dem Zentralstrafregister (keine Beglaubigung nötig, ausgestellt vor weniger als 90 Tage). |
4 |
Verpflichtungserklärung. Diese muss vor dem konsularischen Mitarbeiter unterzeichnet werden. Wenn die einladende Person in Brasilien lebt, ihre Unterschrit muss von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. |
5 |
Eine Eidesstattliche Erklärung, dass die einladende Person in Brasilien einen Wohnsitz hat oder haben wird. Diese muss vor dem konsularischen Mitarbeiter unterzeichnet werden. Wenn die einladende Person in Brasilien lebt, ihre Unterschrit muss von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. |
6 |
Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder je nach Familienstand Geburtsurkunde. Wenn die einladende Person brasilianische Staatsangehörige ist, dann ist eine brasilianische Urkunde vorzulegen. |
7 |
Vom Gastgeber: a. Reisepass mit dem brasilianischen Visum; b. Kopie der Identifikationsseiten des Passes. Wenn die einladende Person brasilianische Staatsangehörige ist, dann ist den brasilianischen Reisepass vorzulegen. |
8 |
Vom Antragssteller: a. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und 2 freien Seiten. b. Kopie der Identifikationsseiten des Passes; c. Falls vorhanden, die brasilianische RNE. |
9 | Retourcouvert frankiert mit 1.20 CHF (A-Post). |
Weitere Unterlagen können verlangt werden.
Gebühren
Barzahlungen sind nicht möglich. Die Zahlung durch Debit (EC-Maestro, V-Pay) oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) ist direkt am Schalter möglich. Für andere Zahlungsmöglichkeiten, bitte clicken Sie hier.
VITEM XI | |
Nationalität | Gebühren (CHF) |
Vereinigte Staaten | 319,00 |
Grossbritannien | 236,50 |
Andere Länder | 110,00 |
Die Gebühren werden nicht erstattet in den folgenden Fällen:
(i) das Visum wird verweigert;
(ii) das Visum wird nicht ausgestellt;
(iii) die Antragstellern die Reise aufgeben.