Todesregistrierung
TODESREGISTRIERUNG
Im Falle des Todes eines brasilianischen Staatsbürgers im Ausland kann die zuständige konsularische Vertretung unterstützend tätig werden bei: kostenfreier Ausstellung der brasilianischen Sterbeurkunde; Hilfe und Beratung bei den vor Ort zu unternehmenden Schritten zur Identifizierung einer Leiche, Exhumierung oder Überführung sterblicher Überreste. Nicht übernehmen kann sie jedoch die Kosten, die für Beerdigung, Einäscherung, Einbalsamierung oder Überführung der sterblichen Überreste nach Brasilien entstehen.
Antragsstellung
Ein Familienangehöriger des Verstorbenen reicht die u.g. Unterlagen persönlich beim Konsulat ein. Ein Termin muss durch die folgende Link gebucht werden: https://ec-zurique.itamaraty.gov.br. Für dringende Fälle bitte schreiben Sie eine E-mail an nascimento.cgzurique@itamaraty.gov.br.
Bei Einreichung der richtigen Unterlagen wird die brasilianische Todesurkunde sofort ausgestellt.
Die Eintragung des Todes und die Ausstellung der entsprechenden Urkunde sind kostenlos.
Erforderliche Unterlagen
Zur Eintragung des Todes eines brasilianischen Staatsbürgers ist die Vorlage folgender Unterlagen notwendig:
1. Auszug aus dem Todesregister, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ortes;
2. Brasilianischer Reisepass oder ID des Verstorbenen;
3. Jegliche andere brasilianische Dokumente des Verstorbenen (Geburts- und/oder Eheurkunde, Militär- und Wahlausweis, usw.);
4. Bestätigung mit genauerem Todesursache, Namen des Spital und Name des zuständigen Arztes (Achtung: die in der Schweiz übliche Bestätigung, dass der Todesfall natürlich oder nicht-natürlich, ist nicht genügend);
5. Reisepass oder ID des Antragstellers;
6. Formular zur Eintragung des Todesfalles - DOWNLOAD
Für Fragen: senden Sie eine E-mail an nascimento.cgzurique@itamaraty.gov.br