Tiere und Pflanzen
Hunde und Katze
EINREISE MIT HUNDEN ODER KATZEN NACH BRASILIEN
WICHTIG
Hunde und Katzen:
Die Einreise von Haustieren nach Brasilien wird vom "Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento" geregelt. Auf der Website des Ministeriums gibt es eine spezielle Seite (Klicken Sie hier) mit Informationen, die immer auf dem neuesten Stand sind, um Tierhalter anzuleiten. Dies ist die sicherste und aktuellste Quelle, um herauszufinden, wie Sie mit Ihrem Hund und Ihrer Katze nach Brasilien zurückkehren können.
Wir bieten Anleitungen, die auf der oben angegebenen Website überprüft werden sollten:
1. Hunde oder Katzen, die in Brasilien einreisen, benötigen einen internationalen Veterinärausweis (Certificado de Vacinação Internacional - CVI), welcher durch einen Amtstierarzt ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
2. Die Unterschrift des Amtstierarztes musst von einer schweizerischen Notar beglaubigt werden, und diese Beglaubigung musst wiederum durch die zuständige Staatskanzlei des Kantons apostilliert werden.
3. Die CVI ist gültig während 60 Tage.
4. Bitte bedenken Sie: Tiere, die in Brasilien ohne der ordnungsgemäß ausgefüllten CVI einreisen, werden bei der Einreise unter Quarantäne gestellt. Anfallende Kosten hierfür sind vom Tierbesitzer zu tragen!
5. Hunde und Katzen können nur nach Europa zurückkehren, wenn die serologischen Untersuchungen zu Tollwutantikörper durchgeführt wurden. Widrigenfalls dürfen sie erst nach 4 Monaten nach Europa zurückkehren (dies ist der benötigte Zeitraum, um in Brasilien die Untersuchungen nachzuholen).
Vögel
Die Einfuhr lebender Vögel in Brasilien ist zurzeit von Richtlinie n. 17 des Landwirtschaftsministerium (Instrução Normativa n. 17, de 03/08/2010) geregelt.
Pflanzen
Auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehwirtschaft und Versogung (www.agricultura.gov.br) - Serviços/Requerimentos para importação/Exigências documentais finden sich Informationen über das für die Einfuhr nach Brasilien erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis. Reisende mit Pflanzen haben sich bei der Ankunft an den mit "Bens a Declarar" (Zu verzollende Waren) bezeichneten Schalter zu wenden. Die Pflanzen werden vorläufig eingezogen und erst freigegeben, wenn die zuständigen Behörde entschieden hat.