Reisepass
REISEPASS
Reisepass für Volljährige
Der brasilianische Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei Verlust/Diebstahl eines noch gültigen Reisepasses wird der neue Reisepass mit einer beschränkten Gültigkeitsdauer von 4 Jahren oder im Wiederhollungsfall noch kurzer Dauer ausgestellt.
Ein neuer Reisepass kann jederzeit beantragt werden, ungeachtet des Ablaufdatums des vorherigen Reisepasses.
Barzahlungen sind nicht möglich. Die Zahlung durch Debit (EC-Maestro, V-Pay) oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) ist direkt am Schalter möglich. Für andere Zahlungsmöglichkeiten, bitte clicken Sie hier.
> BEANTRAGUNG PER POST Keine Terminreservierung notwendig, aber trotztdem durch das System e-consular zu beantragen. Keine Erfassung der Fingerabdrücke des Passinhabers. Keine Kürzung der Gültigkeitsdauer des neuen Reisepasses. Bei Vorlage der vollständigen Dokumentation wird der neue Reisepass binnen zehn Arbeitstagen ab Eingangsdatum bearbeitet bzw. ausgestellt und anschliessend dem Gesuchsteller mit sämtlichen Unterlagen postalisch zurückgesendet. |
> PERSÖNLICHE BEANTRAGUNG Online-Terminreservierung notwendig.
Bei Vorlage der vollständigen Dokumentation wird der neue Reisepass am reservierten Termin innerhalb der Bedienungszeit am Schalter (d.h. in ca. 40 Min.) bearbeitet bzw. ausgestellt und dem Gesuchsteller ausgehändigt. |
Reisepass für Minderjährige
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses für Minderjährige variiert je nach alter, wie folgt:
Alter des Kinds |
Gültigkeit |
Gebühr |
Bis 1 Jahre alt |
1 Jahr |
44 CHF |
Von 1 bis 2 Jahre alt |
2 Jahre |
44 CHF |
Von 2 bis 3 Jahre alt |
3 Jahre |
44 CHF |
Von 3 bis 4 Jahre alt |
4 Jahre |
44 CHF |
Von 4 bis 18 Jahre alt |
5 Jahre |
88 CHF |
Bei Verlust oder Diebstahl des aktuellen gültigen Reisepasses wird der neue Reisepass mit einer beschränkten Gültigkeitsdauer ausgestellt.
Ein neuer Reisepass kann jederzeit beantragt werden, ungeachtet des Ablaufdatums des vorherigen Reisepasses.
Barzahlung ist nicht möglich. Die Zahlung mit Debit (EC-Maestro, V-Pay) oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) ist direkt am Schalter möglich. Für andere Zahlungsmöglichkeiten bitte klicken Sie hier.
> BEANTRAGUNG PER POST EMPFOHLEN FÜR KINDER UNTER 12 JAHRE ALT, DA DIE FINGERABDRÜCKE BIS ZU DIESEM ALTER NOCH NICHT AUFGENOMMEN WERDEN. Keine Terminreservierung notwendig Keine Kürzung der Gültigkeitsdauer des neuen Reisepasses. Bei Vorlage der vollständigen Dokumentation wird der neue Reisepass binnen zehn Arbeitstagen ab Eingangsdatum bearbeitet bzw. ausgestellt und anschliessend dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin mit sämtlichen Originalunterlagen postalisch zurückgesendet. |
> PERSÖNLICHE BEANTRAGUNG Online-Terminreservierung notwendig, aber trotztdem durch das System e-consular zu beantragen. Die Fingerabdrücke des Passinhabers werden ab dem 12. Lebensjahr am reservierten Termin aufgenommen. Beim Vorweisen der vollständigen Dokumentation wird der neue Reisepass am reservierten Termin innerhalb der Bedienungszeit am Schalter (d.h. in ca. 40 Min.) bearbeitet bzw. ausgestellt und dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin ausgehändigt. |
REISEPASS FÜR VOLLJÄHRIGE - BEANTRAGUNG PER POST
Für die per Post beantragten Reisepässe müssen die untenstehend aufgelisteten Unterlagen in Originalform samt Zahlungsbestätigung und vorfrankiertes Retourcouvert dem Konsulat per Einschreiben zugesendet werden.
WICHTIG - Auch Beantragungen per Post müssen erst durch das System ec-zurique.itamaraty.gov.br durchgeführt werden.
Postanschrift: Brasilianisches Generalkonsulat, Postfach 38, 8042 Zürich |
Erforderliche Unterlagen und Prozedur (für weitere Informationen klicken Sie jeweils auf die einzel beschriebene Rubrik)
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister in Originalform
8) Zahlungsbestätigung der konsularischen Gebühr von 132.00 CHF
9) Antwortcouvert - bereits an den Gesuchsteller/die Gesuchstellrin adressiert und mit CHF 6.80 vorfrankiert (unabdingbar für die Rücksendung der Originalunterlagen + Zusendung des neuen Reisepasses per Einschreiben)
Weitere Unterlagen können je nach Situation des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin verlangt werden.
Bei Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an passaporte.cgzurique@itamaraty.gov.br
1) Online generiertes Beantragungsprotokoll - vollständig ausgefüllt und vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin unterzeichnet
Das Beantragungsformular zur Austellung/Erneuerung des Reisepasses kann nur online ausgefüllt werden (auch auf Deutsch). Klicken Sie dafür auf diesem Link: Link.
Nachdem Sie das online-Formular vollständig ausgefüllt und es elektronisch zugesendet haben, erhalten Sie eine automatisch generierte Protokollnummer (welche zwölfstellig gebildet ist - z.B. 190101-50XXXX) und Sie haben die Möglichkeit, ein Bestätigungsblatt mit Barcode bzw. das online generiertes Beantragungsprotokoll (Recibo de Entrega de Requerimento) drucken zu lassen. Dieses muss vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin unterzeichnet werden. Bitte notieren Sie auch Ihre Kontaktangaben auf diesem Beantragungsprotokoll.
Falls Sie das Beantragungsprotokoll nicht drucken können, notieren Sie die online generierte Protokollnummer auf ein Blatt Papier, unterzeichnen Sie dieses und schicken Sie es bitte mit.
Die Webseite fürs online-Ausfüllen des Formulars ist SICHER! Falls Ihr Browser eine Warnung zeigt, wonach darauf hingewiesen wird, dass die Verbindung entweder nicht privat oder nicht sicher sei, klicken Sie bitte hier.
2) Ein aktuelles Passfoto
Ein aktuelles (innerhalb des letzten Monats gemacht) ICAO-Standard Passfoto (farbig, ohne Brille, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern, mit einer Mindestgrösse von 3x4 cm) ist beizulegen.
Auch ein bei einem beliebigen Fotoautomat gemachtes Passfoto kann akzeptiert werden, wobei es zu beachten ist, dass der Hintergrund auch dann weiss ist und kein Schatten das farbige Foto beeinträchtigt.
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister in Originalform
Der Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister entspricht einer brasilianischen zivilstandsamtlichen Urkunde ("certidão de registro civil"), woraus der aktuelle Zivilstand, sowie der Name, Abstammung, Geburtsdatum und -Ort ersichtlich sind.
Vorzulegen ist die brasilianische Urkunde, welche beim zuständigen Zivilstandsamt in Brasilien registriert ist. Besteht noch kein Personenregister des Gesuchsteller/der Gesuchstellerin bei einem Zivilstandsamt in Brasilien (z.B. bei Geburt im Ausland, gefolgt von deren Eintragung ausschliesslich beim brasilianischen Konsulat) oder wurden zivilrechtliche Änderungen im Ausland vorgenommen (z.B. durhc Eheschliessung im Ausland, gefolgt von deren Eintragung ausschliessliche beim brasilianischen Konsulat), so ist entsprechend die konsularische Urkunde des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin vorzulegen.
Dies entspricht:
Bei Ledigen: Gebursturkunde ("certidão de nascimento")
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde ("certidão de casamento")
Bei gerichtlich getrennten oder geschiedenen Personen: Heiratsurkunde, mit Anmerkung über die Trennung oder die Scheidung ("certidão de casamento com averbação de separação ou divórcio")
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde mit Anmerkung über den Tod des verstorbenen Gatten oder Heiratsurkunde und Todesurkunde des verstorbenen Gatten ("certidão de casamento com averbação de viuvez, ou certidão de casamento e certidão de óbito do falecido cônjuge")
4) Der zuletzt ausgestellte brasilianische Reisepass (im Fall von Verlust oder Diebstahl ist eine polizeiliche Meldeanzeige beizulegen)
Der gültige oder bereits abgelaufene Reisepass ist vorzuweisen. Dieser wird nach der Bearbeitung entwertet und dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin zurückgesendet.
Ist der brasilianische Reisepass nicht mehr vorhanden, so muss der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin eine polizeiliche Verlustanzeige erstatten und diese dem Konsulat zusammen mit den anderen Dokumenten zusenden.
5) Brasilianisches Identifikationsdokument oder subsidiär: Schweizer Aufenthaltsbewiligung/Ausweis und/oder ausländischer Ausweis
Falls vorhanden, ist ein brasilianisches Identifikationsdokument in Originalform vorzuweisen - z.B. die Identifikationskarte (carteira de identidade - RG), der Fahrausweis (carteira de motorista - CNH) u.a.
Subsidiär können auch Schweizer oder von einem dritten Land amtlich ausgestellte Ausweise vorgelegt werden - z.B. die Aufenthaltsbewilligung oder Ausweise wie ID-Karte/Reisepass
6) Betreffend den brasilianischen Stimmausweis ("Título de Eleitor): Bestätigung der brasilianischen Wahlbehörde über die reguläre Stimmberechtigung ("comprovante de situação eleitoral regular") - ünabdingbar für Personen zwischen 18 und 70 Jahre alt
Die Bestätigung über die reguläre Stimmberechtigung des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin in Brasilien ("comprovante de situação eleitoral regular") ist für Personen zwischen 18 und 70 Jahre alt unabdingbar und kann jederzeit direkt auf der Webseite des brasilianischen Obersten Wahlgerichtes (Tribunal Superior Eleitoral - TSE) abgerufen werden.
Die online-Anfrage kann vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin selbst auf diesem Link gemacht werden:
https://www.tse.jus.br/servicos-eleitorais/titulo-e-local-de-votacao/consulta-por-nome
Falls (i) der Stimmausweis anulliert wurde ("situação do título eleitoral: cancelado"), oder (ii) der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin sich noch nie zuvor für den brasilianischen Stimmausweis angemelget hat, dann muss die Stimmberechtigung des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin bei der Abteilung "Título de Eleitor" geregelt werden und zwar vor der postalische Beantragung des Reisepasses. Denn erst nach der Regelung der Stimmberechtigung kann die Beantragung des Reisepasses in dieser Hinsicht bearbeitet werden. Mehr über die Prozedur zur Regelung der "anullierten" oder fehlenden Stimmberechtigung: hier klicken.
Für remote service und das Ausfüllen des Título Net greifen Sie auf Folgendes zu: https://www.tse.jus.br/servicos-eleitorais/eleitorado-no-exterior/pre-atendimento-eleitoral-no-exterior-titulo-net
Achtung: Wenn der Antragsteller keinen gültigen brasilianischen Personalausweis mit aktuellem Foto besitzt, müssen der Reisepass und der Wahlenausweis am selben Tag gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass der erste Termin für den Wahlausweis und der zweite Termin für den Reisepass separat gebucht werden müssen.
Um einen neuen Pass zu beantragen, kann der Antragsteller (innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Wahltitels) Folgendes einreichen:
- das beim Konsulat erhaltene Protokoll;
- oder das gedruckte Protokoll, das beim Ausfüllen des Título Net empfangen wurde. Es wird jedoch nur das Protokoll akzeptiert, für das keine Probleme vorliegen.
7) Brasilianischer Militärausweis - unabdingbar für Männer zwischen 18 und 45 Jahre alt
Vorzuweisen sind entweder die sog. CAM ("Certificado de Alistamento Militar") oder CDI ("Certificado de Dispensa de Incorporação").
Falls nicht mehr vorhanden, erkunden Sie sich direkt bei der Abteilung Militärdienst, wie vorzugehen ist. Dafür senden Sie bitte eine E-Mail an: militar.cgzurique@itamaraty.gov.br
Falls der Gesuchsteller sich noch nie zuvor für den brasilianischen Militärdienst angemeldet hat (was total unabhängig ist von einer allfälligen Anmeldung des Gesuchstellers für den schweizerischen oder anderen ausländischen Militärdienst), dann muss er diesen Schritt noch vor der postalischen Zusendung der Beantragung des Reisepasses einleiten. Denn erst nach einer ordentlichen Anmeldung des Gesuchstellers für den brasilianischen Militärdienst kann die Beantragung des Reisepasses in dieser Hinsicht bearbeitet werden. Mehr über die entsprechende Anmeldungsprozedur: (hier klicken).
REISEPASS FÜR VOLLJÄHRIGE - PERSÖNLICHE BEANTRAGUNG
Erforderliche Unterlagen und Prozedur (für weitere Informationen klicken Sie jeweils auf die einzel beschriebene Rubrik)
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister in Originalform
9) Online-Terminreservierung (hier klicken)
Weitere Unterlagen können je nach Situation des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin verlangt werden.
Bei Fragen schreiben Sie bitte eine E-mail an passaporte.cgzurique@itamaraty.gov.br
1) Online generiertes Beantragunsgprotokoll - vollständig ausgefüllt und vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin unterzeichnet
Das Beantragungsformular zur Austellung/Erneuerung des Reisepasses kann nur online ausgefüllt werden (auch auf Deutsch). Klicken Sie dafür auf diesem Link.
Nachdem Sie das online-Formular vollständig ausgefüllt und es elektronisch zugesendet haben, erhalten Sie eine automatisch generierte Protokollnummer (welche zwölfstellig gebildet ist - z.B. 190101-50XXXX) und Sie haben die Möglichkeit, ein Bestätigungsblatt mit Barcode bzw. das online generiertes Beantragungsprotokoll (Recibo de Entrega de Requerimento) drucken zu lassen. Dieses muss vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin unterzeichnet werden. Bitte notieren Sie auch Ihre Kontaktangaben auf diesem Beantragungsprotokoll.
Falls Sie das Beantragungsprotokoll nicht drucken können, notieren Sie die online generierte Protokollnummer auf ein Blatt Papier, unterzeichnen Sie dieses und bringen Sie es bitte mit.
Die Webseite fürs online-Ausfüllen des Formulars ist SICHER! Falls Ihr Browser eine Warnung zeigt, wonach darauf hingewiesen wird, dass die Verbindung entweder nicht privat oder nicht sicher sei, klicken Sie bitte hier.
2) Ein aktuelles Passfoto
Ein aktuelles (innerhalb des letzten Monats gemacht) ICAO-Standard Passfoto (farbig, ohne Brille, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern, mit einer Mindestgrösse von 3x4 cm) ist vorzulegen.
Auch ein bei einem beliebigen Fotoautomat gemachtes Passfoto kann akzeptiert werden, wobei es zu beachten ist, dass der Hintergrund auch dann weiss ist und kein Schatten das farbige Foto beeinträchtigt.
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister in Originalform
Der Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister entspricht einer brasilanischen zivilstandsamtlichen Urkunde ("certidão de registro civil"), woraus der aktuelle Zivilstand, sowie der Name, Abstammung, Geburtsdatum und –Ort ersichtlich sind.
Vorzulegen ist die brasilianische Urkunde, welche beim zuständigen Zivilstandsamt in Brasilien registriert ist. Besteht noch kein Personenregister des Gesuchsteller bei einem Zivilstandsamt in Brasilien (z.B. bei Geburt im Ausland, gefolgt von deren Eintragung ausschliesslich beim brasilianischen Konsulat) oder wurden zivilrechtliche Änderungen im Ausland vorgenommen (z.B. durch Eheschliessung im Ausland, gefolgt von deren Eintragung ausschliesslich beim brasilianischen Konsulat), so ist entsprechend die konsularische Urkunde des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin vorzulegen.
Dies entspricht:
Bei Ledigen: Gebursturkunde ("certidão de nascimento")
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde ("certidão de casamento")
Bei gerichtlich getrennten oder geschiedenen Personen: Heiratsurkunde, mit Anmerkung über die Trennung oder die Scheidung ("certidão de casamento com averbação de separação ou divórcio")
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde mit Anmerkung über den Tod des verstorbenen Gatten oder Heiratsurkunde und Todesurkunde des verstorbenen Gatten ("certidão de casamento com averbação de viuvez, ou certidão de casamento e certidão de óbito do falecido cônjuge")
4) Der zuletzt ausgestellte brasilianische Reisepass (im Fall von Verlust oder Diebstahl ist eine polizeiliche Meldeanzeige vorzulegen)
Der gültige oder bereits abgelaufene Reisepass ist vorzuweisen. Dieser wird nach der Bearbeitung entwertet und dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin zurückgegeben.
Ist der brasiliansiche Reisepass nicht mehr vorhanden, so muss der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin eine polizeiliche Verlustanzeige erstatten und diese dem Konsulat vorlegen.
5) Brasilianisches Identifikationsdokument oder subisidiär: Schweizer Aufenthaltsbewiligung/Ausweis und/oder ausländischer Ausweis
Falls vorhanden, ist ein brasilianisches Identifikationsdokument in Originalform vorzuweisen - z.B. die Identifikationskarte (carteira de identidade - RG), der Fahrausweis (carteira de motorista - CNH) u.a.
Subsidiär können auch Schweizer oder von einem dritten Land amtlich ausgestellte Ausweise vorgelegt werden - z.B. die Aufenthaltsbewilligung oder Ausweise wie ID-Karte/Reisepass.
6) Betreffend den brasilianischen Stimmausweis ("Título de Eleitor"): Bestätigung der brasilianischen Wahlbehörde über die reguläre Stimmberechtigung - unabdingbar für Personen zwischen 18 und 70 Jahre alt
Die Bestätigung über die reguläre Stimmberechtigung des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin in Brasilien ("comprovante de situação eleitoral regular") ist für Personen zwischen 18 und 70 Jahre alt unabdingbar und kann jederzeit direkt auf der Webseite des brasilianischen Obersten Wahlgerichtes (Tribunal Superior Eleitoral - TSE) abgerufen werden.
Die online-Anfrage kann vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin selbst auf diesem Link gemacht werden:
https://www.tse.jus.br/servicos-eleitorais/titulo-e-local-de-votacao/consulta-por-nome
Falls (i) der Stimmausweis anulliert wurde ("situação do título eleitoral: cancelado"), oder (ii) der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin sich noch nie zuvor für den brasilianischen Stimmausweis angemelget hat, dann muss die Stimmberechtigung des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin bei der Abteilung "Título de Eleitor" geregelt werden und zwar vor der postalische Beantragung des Reisepasses. Denn erst nach der Regelung der Stimmberechtigung kann die Beantragung des Reisepasses in dieser Hinsicht bearbeitet werden. Mehr über die Prozedur zur Regelung der "anullierten" oder fehlenden Stimmberechtigung: hier klicken.
Für remote service und das Ausfüllen des Título Net greifen Sie auf Folgendes zu: https://www.tse.jus.br/servicos-eleitorais/eleitorado-no-exterior/pre-atendimento-eleitoral-no-exterior-titulo-net
7) Brasilianischer Militärausweis - unabdingbar für Männer zwischen 18 und 45 Jahre alt
Vorzuweisen sind entweder die sog. CAM ("Certificado de Alistamento Militar") oder CDI ("Certificado de Dispensa de Incorporação").
Falls nicht mehr vorhanden, erkunden Sie sich direkt bei der Abteilung Militärdienst, wie vorzugehen ist. Dafür senden Sie bitte eine E-mail an: militar.cgzurique@itamaraty.gov.br
Falls der Gesuchsteller sich noch nie zuvor für den brasilianischen Militärdienst angemeldet hat (was total unabhängig ist von einer allfälligen Anmeldung des Gesuchstellers für den schweizerischen oder anderen ausländischen Militärdienst), dann muss er diesen Schritt noch vor seiner Erscheinung bei der Abteilung Reisepass einleiten. Denn erst nach einer ordentlichen Anmeldung des Gesuchstellers für den brasilianischen Militärdienst kann die Beantragung des Reisepasses in dieser Hinsicht bearbeitet werden. Um die Angelegenheit betreffend die Pflicht zum Militärdienst ruhig zu erledigen hat der Gesuchsteller genug Zeit zwischen Anmeldung bei der Abteilung "Serviço Militar" und Termin für den Reisepass einzuplanen. Mehr über die entsprechende Anmeldungsprozedur: (hier klicken).
REISEPASS FÜR MINDERJÄHRIGE - BEANTRAGUNG PER POST
Für die per Post beantragten Reisepässe müssen die untenstehend aufgelisteten Unterlagen in Originalform samt Zahlungsbestätigung und vorfrankiertes Antwortcouvert dem Konsulat Per Einschreiben zugesendet werden.
WICHTIG: Auch Beantragungen per Post müssen erst durch das System ec-zurique.itamaraty.gov.br durchgeführt werden.
Postanschrift: Brasilianisches Generalkonsulat, Postfach 38, 8042 Zürich |
Erforderliche Unterlagen und Prozedur (für weitere Informationen klicken Sie jeweils auf die einzel beschriebene Rubrik)
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister bzw. brasilianische Geburtsurkunde in Originalform
7) Reisepässe bzw. Identifikationsdokumente der Eltern
9) Antwortcouvert - bereits adressiert und vorfrankiert mit CHF 6.80 (unabdingbar für die Rücksendung der Originalunterlagen + Zusendung des neuen Reisepasses per Einschreiben)
Weitere Unterlagen können je nach Situation des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin verlangt werden.
Bei Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an passaporte.cgzurique@itamaraty.gov.br
1) Online generiertes Beantragungsprotokoll - vollständig ausgefüllt und vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin oder einem Elternteil unterzeichnet
Das Beantragungsformular zur Austellung/Erneuerung des Reisepasses kann nur online ausgefüllt werden (auch auf Deutsch). Klicken Sie dafür auf diesem Link: Link.
Nachdem Sie das online-Formular vollständig ausgefüllt und es elektronisch zugesendet haben, erhalten Sie eine automatisch generierte Protokollnummer (welche zwölfstellig gebildet ist - z.B. 190101-50XXXX) und Sie haben die Möglichkeit, ein Bestätigungsblatt mit Barcode bzw. das online generiertes Beantragungsprotokoll (Recibo de Entrega de Requerimento) drucken lassen. Dieses mus vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin oder einem Elternteil unterzeichnet werden. Bitte notieren Sie auch Ihre Kontaktangaben auf diesem Beantragungsprotokoll.
Falls Sie das Beantragungsprotokoll nicht drucken können, notieren Sie die online generierte Protokollnummer auf ein Blatt Papier, unterzeichnen Sie dieses und schicken Sie es bitte mit.
Die Webseite füs online-Ausfüllen des Formulars ist SICHER! Falls Ihrer Browser eine Warnung zeigt, wonach darauf hingewiesen wird, dass die Verbindung entweder nicht Privat oder nicht sicher sei, klicken Sie bitte hier.
2) Ein aktuelles Passfoto
Ein aktuelles (innerhalb des letzten Monats gemacht) ICAO-Standard Passfoto (farbig, ohne Brille, mit weissem leerem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern, mit einer Mindestgrösse von 3x4 cm) ist vorzulegen.
Auch ein bei einem beliebigen Fotoautomat gemachtes Passfoto kann akzeptiert werden, wobei es zu beachten ist, dass der Hintergrund auch dann weiss ist und kein Schatten das farbige Foto beeinträchtigt.
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister bzw. brasilianische Geburtsurkunde in Originalform
Die brasilianische Geburtsurkunde des Minderjährigen ist unabdingbar und muss in Originalform vorgelegt werden.
Vorzulegen ist die brasilianische Geburtsurkunde, welche beim zuständigen Zivilstandsamt in Brasilien registriert ist. Besteht noch kein Personenregister des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin bei einem Zivilstandsamt in Brasilien (z.B. bei Geburt im Ausland, gefolgt von deren Eintragung ausschliesslich beim brasilianischen Konsulat), so ist entsprechend die konsularische Urkunde des Minderjährigen vorzulegen.
Schweizerische zivilstandsamtliche Urkunden dienen der Ausstellung des brasilianischen Reisepasses nicht und werden hierfür nicht akzeptiert (z.B. Schweizer Familienausweis, Auszug aus dem Schweizer Geburts- oder Eheregister, usw).
4) Der zuletzt ausgestellte brasilianische Reisepass (im Fall von Verlust oder Diebstahl ist eine polizeiliche Meldeanzeige vorzulegen)
Der gültige oder bereits abgelaufene Reisepass ist vorzuweisen. Dieser wird nach der Bearbeitung entwertet und dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin zurückgegeben.
Falls kein Reisepass vorhanden: Erklärung der Eltern des Minderjährigen, dass der brasilianische Reisepass zum ersten Mal beantragt wird (das kommt v.a. bei Neugeborenen vor) oder polizeiliche Anzeige über den Passverlust.
5) Brasilianisches Identifikationsdokument oder subsidiär: Schweizer Aufenthaltsbewilligung/Ausweis oder ausländischer Ausweis
Falls vorhanden ist ein brasilianisches Identifikationsdokument in Originalform vorzuweisen - z.B. die Identifikationskarte (carteira de identidade - RG), u.a.
Subsidiär können auch Schweizer oder von einem dritten Land amtlich ausgestellte Ausweise vorgelegt werden - z.B. die Aufenthaltsbewilligung oder Ausweise wie ID-Karte oder Reisepass.
6) Schriftliche Zustimmung der Eltern im Bezug sowohl auf die Ausstellung des Reisepasses als auch auf die Reisegenehmigung für Brasilien
Mit ihrer unabdingbaren, schriftlichen Zustimmung genehmigen die Eltern die Ausstellung des Reisepasses des gemeinsamen Kindes und können gleichzeitig eine Reisegenehmigung des Mindesjährigen für Brasilien auf dem Reisepass vermerken lassen. Das dafür vorgesehene Formular ist auf diesem link abrufbar: Formular
Die Eltern müssen das erwähnte Formular vollständig ausfüllen (inkl. die Art der Reisegenehmigung auswählen - z.B. ob das Kind in Begleitung von einem der Eltern oder allein reisen darf). Die Unterschriften von beiden Elternteilen müssen entweder am Konsulat (kostenlos) oder bei einem beliebigen Schweizer Notar beglaubigt werden.
Wichtige Bemerkungen:
- Wenn das alleinige Sorgerecht nur einem Elternteil ausgesprochen wurde, muss der entsprechende behördliche/gerichtliche Entscheid beigelegt werden. In diesem Fall ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht mehr notwendig.
- Ist ein Elternteil vestorben, dann muss die Todesurkunde von diesem beigelegt werden.
7) Reisepässe bzw. Identifikationsdokumente der Eltern
Beizulegen ist auch eine Pässe/ID-Karte von beiden Elternteilen.
REISEPASS FÜR MINDERJÄHRIGE - PERSÖNLICHE BEANTRAGUNG
Erforderliche Unterlagen und Prozedur (für weitere Informationen klicken Sie jeweils auf die einzel beschriebene Rubrik)
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister bzw. brasilianische Geburtsurkunde in Originalform
8) Online-Terminreservierung (hier klicken)
Weitere Unterlagen können je nach Situation des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin verlangt werden.
Bei Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an passaporte.cgzurique@itamaraty.gov.br
1) Online generiertes Beantragungsprotokoll - vollständig ausgefüllt und vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin oder einem Elternteil unterzeichnet
Das Beantragungsformular zur Ausstellung/Erneuerung des Reisepasses kann nur online ausgefüllt werden (auch auf Deutsch). Klicken Sie dafür auf diesem Link.
Nachdem das online-Formular vollständig ausgefüllt und es elektronisch zugesendet haben, erhalten Sie eine Protokollnummer (welche zwölfstellig gebildet ist - z.B. 190101-50XXXX) und Sie haben die Möglichkeit, ein Bestätigungsblatt mit Barcode bzw. das online generiertes Beantragungsprotokoll (Recibo de Entrega de Requerimento) drucken zu lassen. Dieses muss vom Gesuchsteller/von der Gesuchstellerin oder von einem Elternteil unterzeichnet werden. Bitte notieren Sie auch Ihre Kontaktangaben auf diesem Beantragungsprotokoll.
Falls Sie das Beantragungsprotokoll nicht drucken können, notieren Sie die online generierte Protokollnummer auf ein Blatt Papier, unterzeichnen Sie dieses und bringen Sie es bitte mit.
Die Webseite fürs online-Ausfüllen des Formulars ist SICHER! Falls Ihr Browser eine Warnung zeigt, wonach darauf hingewiesen wird, dass die Verbindung entweder nicht privat oder nicht sicher sei, klicken Sie bitte hier.
2) Ein aktuelles Passfoto
Ein aktuelles (innerhalb des letzten Monates gemacht) ICAO-Standard Passfoto (färbig, ohne Brille, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern, mit einer Mindestgrösse von 3x4 cm) ist vorzulegen.
Auch ein bei einem beliebigen Fotoautomat gemachtes Passfoto kann akzeptiert werden, wobei es zu beachten ist, dass der Hintergrund auch dann weiss ist und kein Schatten das farbige Foto beeinträchtigt.
3) Auszug aus dem brasilianischen Zivilregister bzw. brasilianische Geburtsurkunde in Originalform
Die brasilanische Geburtsurkunde des Minderjährigen ist unabdingbar und muss in Originalform vorgelegt werden.
Vorzulegen ist die brasilianische Geburtsurkunde, welche beim zuständigen Zivilstandsamt in Brasilien registriert ist. Besteht noch kein Personenregister des Gesuchstellers bei einem Zivilstandsamt in Brasilien (z.B. bei Geburt im Ausland, gefolgt von deren Eintragung ausschliesslich beim brasilianischen Konsulat), so ist entsprechend die konsularische Urkunde des Minderjährigen vorzulegen.
Schweizerische zivilstandsamtliche Urkunden dienen der Ausstellung des brasilianischen Reisepasses nicht und werden hierfür auch nicht akzeptiert (z.B. Schweizer Familienausweis, Auszug aus dem Schweizer Geburts- oder Eheregister, usw).
4) Der zuletzt ausgestellte brasilianische Reisepass (im Fall von Verlust oder Diebstahl ist eine polizeiliche Meldeanzeige vorzulegen)
Der gültige oder bereits abgelaufene Reisepass ist vorzuweisen. Dieser wird nach der Bearbeitung entwertet und dem Gesuchsteller/der Gesuchstellerin zurückgegeben.
Falls kein Reisepass vorhanden: Erklärung der Eltern des Minderjährigen, dass der brasilianische Reisepass zum ersten Mal beantragt wird (das kommt v.a. bei Neugeborenen vor) oder polizeiliche Anzeige über den Passverlust.
5) Brasilianisches Identifikationsdokument oder subsidiär: Schweizer Aufenthaltsbewilligung/Ausweis oder ausländischer Ausweis
Falls vorhanden ist ein brasilianisches Identifikationsdokument in Originalform vorzuweisen - z.B. die Identifikationskarte (carteira de identidade - RG), u.a.
Subsidiär können auch Schweizer oder von einem dritten Land amtlich ausgestellte Ausweise vorgelegt werden - z.B. die Aufenthatsbewilligung oder Ausweise wie ID-Karte oder Reisepass.
6) Schriftliche Zustimmung der Eltern im Bezug sowohl auf die Ausstellung des Reisepasses als auch auf die Reisegenehmigung für Brasilien
Mit ihrer unabdingbaren, schriftlichen Zustimmung genehmigen die Eltern die Ausstellung des Reisepasses des gemeinsamen Kindes und können gleichzeitig eine Reisegenehmigung des Minderjährigen für Brasilien auf dem Reisepass vermerken lassen. Das dafür vorgesehene Formular ist auf diesem Link abrufbar: Formular
Die Eltern müssen das erwähnte Formular vollständig ausfüllen (inkl. die Art der Reisegenehmigung auswählen - z.B. ob das Kind in Begleitung von einem der Eltern oder allein reisen darf). Die Unterschriften von beiden Elternteilen müssen entweder am Konsulat (kostenlos) oder bei einem beliebigen Schweizer Notar beglaubigt werden.
Wichtige Bemerkungen:
- Wenn das alleinige Sorgerecht nur einem Elternteil ausgesprochen wurde, muss der entsprechende behördliche/gerichtliche Enstscheid vorgelegt werden. In diesem Fall ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht mehr notwendig.
- Ist ein Elternteil verstorben, dann muss die Todesurkunde von diesem vorgelegt werden.