Militärdienst
MILITÄRDIENST
Die Hauptseite mit Informationen über den Dienst ist hier auf Portugiesisch zu finden.
2. Vom Konsulat angebotene Dienstleistungen
3. Freistellung vom Wehrdienst
4. Beantragung von Dienstleistungen
7. Kontakt mit dem Militärabteilung des Konsulates
Alle brasilianischen Männer sind verpflichtet, mit 18 Jahren in den brasilianischen Militärdienst einzutreten, unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Land Militärdienst geleistet haben - so entbindet z. B. ein in der Schweiz abgeleisteter Militärdienst einen Brasilianer mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht von seiner Verpflichtung zum brasilianischen Militärdienst.
Die Einberufung muss bis zum 30. Juni des Jahres erfolgen, in dem der Brasilianer 18 Jahre alt wird. Es ist möglich, sich nach Ablauf dieser Frist einzuschreiben, aber es muss eine Geldstrafe an die Armee in Brasilien gezahlt werden.
Im Ausland lebende Brasilianer müssen sich bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat oder Botschaft für die Einberufung melden. Das brasilianische Generalkonsulat in Zürich bietet den Militärdienst für Brasilianer an, die in den deutsch- und italienischsprachigen Kantonen der Schweiz leben (Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Tessin, Uri, Zürich, Zug) und im Fürstentum Liechtenstein.
Nach der Einberufung erhalten Sie die Militärische Einberufungsbescheinigung (CAM), ein Dokument, das auch für andere Zwecke verwendet werden kann (z. B. für die Beantragung eines Reisepasses, für die Wahlregistrierung, für die Meldung bei öffentlichen Stellen in Brasilien usw.).
WICHTIG: Nach der Einberufung (und bis Sie eine Befreiung von der Einberufung beantragen) müssen Sie jährlich beim Konsulat vorstellig werden, um nachzuweisen, dass Sie noch im Ausland leben, und um einen Stempel auf Ihrer CAM zu erhalten. Wenn Sie nicht erscheinen, ist Ihr Wehrdienst nicht ordnungsgemäß, und Sie müssen mit Sanktionen rechnen, u. a. keinen Reisepass beantragen zu dürfen.
2. Vom Konsulat angebotene Dienstleistungen
Im Konsulat können Sie die folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Militärdienst beantragen:
- Einberufung: für männliche Brasilianer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihrer Verpflichtung, sich zum Wehrdienst zu melden, noch nicht nachgekommen sind.
- Jährliches persönliches Erscheinen: für bereits eingezogene Brasilianer, die im Ausland wohnen und nicht von der Einberufung befreit wurden
- Einberufungsbefreiung: für bereits eingezogene Brasilianer, die sich seit mindestens drei Monaten im Ausland leben
- Zweitschrift der Einberufungsbescheinigung (CAM): für bereits eingezogene Brasilianer, die ihr ursprüngliches Einberufungsdokument verloren haben
Wenn Sie zwischen 18 und 45 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im Ausland leben, schon eingezogen wurden und einen gültigen brasilianischen Ausweis besitzen, können Sie Einberufungsbefreiung beantragen.
Die Unterlagen für Ihren Antrag auf Befreiung werden vom Konsulat nach Brasilien geschickt und von der Militärbehörde bearbeitet. Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, stellt die Militärbehörde Ihnen eine Befreiungsbescheinigung aus. Von diesem Moment an sind Sie von der jährlichen Erscheinenspflicht beim Konsulat befreit, um Ihren Wohnsitz im Ausland nachzuweisen und einen Stempel auf Ihrem Einberufungsdokument (Military Enlistment Certificate - CAM) zu erhalten.
Das Verfahren zur Ausstellung der CDI dauert im Durchschnitt 3 bis 4 Monate ab Antragstellung. Wenn diese Frist verstrichen ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den militärischen Bereich des Konsulats, um herauszufinden, ob Ihre CDI bereits verfügbar ist.
Auf Anweisung des Militärs muss das CDI dann persönlich abgeholt werden. Wenn Ihr CDI bereits vorliegt, gehen Sie mit Ihrem Ausweis und dem Original Ihrer CAM zum Konsulat. Ein Termin dafür ist nicht erforderlich.
4. Beantragung der Dienstleistungen
Die oben genannten Leistungen werden persönlich im Konsulat erbracht, nach Terminvereinbarung über das e-consular System.
Rufen Sie das e-konsularische System auf, wählen Sie die gewünschte Dienstleistung aus, folgen Sie den Anweisungen und fügen Sie die angeforderten Dokumente bei. Wenn Ihr Antrag vom Konsularteam geprüft und genehmigt wurde, werden Sie benachrichtigt, damit Sie einen Tag und eine Uhrzeit Ihrer Wahl für die Erledigung der Dienstleistung im Konsulatssitz vereinbaren können.
Wenn Sie Fragen zur Verwendung von e-konsular haben, klicken Sie hier.
Um die Einberufung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen
1) Original eines gültigen brasilianischen Ausweises mit Foto: Reisepass oder RG oder CNH oder Berufsausweis oder ein anderes brasilianisches Ausweisdokument, das in allen Bundesstaaten gültig ist;
2) Original der brasilianischen Geburts- oder Heiratsurkunde;
3) Originalnachweis des Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich des Konsulats: "Wohnsitzbestätigung", "Wohnsitzbescheinigung", Strom- oder Telefonrechnung, Krankenversicherungsrechnung, Schulkorrespondenz usw. Der Wohnsitznachweis muss aktuell sein (innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt).
Um das jährliche persönliche Erscheinen zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen:
1) Original eines gültigen brasilianischen Ausweises mit Foto: Reisepass oder RG oder CNH oder Berufsausweis oder ein anderes brasilianisches Ausweisdokument, das in allen Bundesstaaten gültig ist;
2) Original der Einberufungsbescheinigung (CAM);
3) Originalnachweis des Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich des Konsulats: "Wohnsitzbestätigung", "Wohnsitzbescheinigung", Strom- oder Telefonrechnung, Krankenversicherungsrechnung, Schulkorrespondenz, usw. Der Wohnsitznachweis muss aktuell sein (innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt).
Zur Beantragung der Einberufungsbefreiung müssen Sie Folgendes vorlegen:
1) Original eines gültigen brasilianischen Ausweises mit Foto: Reisepass oder RG oder CNH oder Berufsausweis oder ein anderes brasilianisches Ausweisdokument, das in allen Bundesstaaten gültig ist;
2) Original der brasilianischen Geburts- oder Heiratsurkunde;
3) Originalnachweis des Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich des Konsulats: "Wohnsitzbestätigung", "Wohnsitzbescheinigung", Strom- oder Telefonrechnung, Krankenversicherungsrechnung, Schulkorrespondenz usw. Die Quittung darf nicht innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt worden sein und nicht älter als ein Jahr sein;
4) Original der militärischen Einberufungsbescheinigung (CAM);
5) Ausgefüllter Antrag auf Militärdokumente (hier klicken).
Um eine Zweitschrift Ihres Militärdokuments zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen:
1) Original eines gültigen brasilianischen Ausweises mit Foto: Reisepass oder RG oder CNH oder Berufsausweis oder ein anderes brasilianisches Ausweisdokument, das in allen Bundesstaaten gültig ist;
2) Ausgefüllter Antrag auf ein Militärdokument (hier klicken).
Das Generalkonsulat in Zürich erhebt keine Gebühren. Allfällige Gebühren können von den Militärbehörden in Brasilien erhoben werden (Gesetz Nr. 4.375/1964).
7. Kontakt mit dem Militärabteilung des Konsulates
Wenn Sie Fragen oder Wünsche haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an militar.cgzurique@itamaraty.gov.br.