Lebensbescheinigung
LEBENSBESCHEINIGUNG
Die Hauptseite mit Informationen über den Dienst ist hier auf Portugiesisch zu finden.
1. Allgemeine Informationen
Mit der Lebensbescheinigung soll nachgewiesen werden, dass der Bürger noch lebt und in der Lage ist, weiterhin Renten und Pensionen zu beziehen, die mit dem Tod des Bürgers automatisch erlöschen.
Sowohl brasilianische als auch ausländische Staatsbürger können die Lebensbescheinigung beantragen.
WICHTIG: Wir empfehlen Rentnern und Pensionären von Einrichtungen, die nicht mit der brasilianischen Bundesregierung oder dem INSS (brasilianisches Institut für Sozialversicherung) verbunden sind, sich bei der Stelle, von der sie ihre Leistung beziehen, über die Möglichkeit der Ausstellung eines Lebensnachweises zu informieren, damit sie sich wieder anmelden können, ohne sich an das Konsulat wenden zu müssen.
2. Wie man die Lebensbescheinigung beantragt
Die Ausstellung der Lebensbescheinigung erfolgt persönlich im Konsulats, nachem men einen Termin über das System e-consular vereinbart haben.
Rufen Sie das System e-consular auf, wählen Sie "Lebensbescheinigung", folgen Sie den Anweisungen und fügen Sie die gewünschten Dokumente bei. Wenn Ihr Antrag vom Konsulatsteam geprüft und genehmigt wurde, werden Sie benachrichtigt, um den Tag und die Uhrzeit Ihrer Wahl für den Abschluss des Dienstes und die Abholung der Lebensbescheinigung vereinbaren.
Schließlich muss die Bescheinigung von der interessierten Partei an das Amt geschickt werden, das die Leistung auszahlt. Im Falle des INSS befindet sich die für das bilaterale Abkommen Brasilien-Schweiz zuständige Stelle in Recife (PE). Siehe Punkt 5, unten.
Bei Fragen zur Nutzung von e-consular klicken Sie bitte hier (Portugiesisch).
ACHTUNG: Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Amt nach der Möglichkeit, den Lebensnachweis online zu erbringen, und zwar über eine von der Agentur zur Verfügung gestellte Plattform.
Das brasilianische Konsulat bietet keinen Online Lebensnachweis an. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung erfordert ein persönliches Erscheinen am Konsulat mit Termin über das System E-consular vereinbart.
3. Erforderliche Dokumente
Für Brasilianer
1) Brasilianisches Ausweisdokument mit Foto (Original):
1.1) brasilianischer Reisepass, gültig oder nicht, sofern das Foto die Identifizierung des Inhabers ermöglicht; oder
1.2) Personalausweis, ausgestellt vom Sekretariat für öffentliche Sicherheit des Bundesstaates ("SSP") oder einer anderen zuständigen Behörde des Bundesstaates; oder
1.3) von einer Behörde ausgestellter Personalausweis, der nach Bundesrecht als im gesamten brasilianischen Bundesgebiet gültiges Ausweisdokument anerkannt ist, oder
1.4) gültiger nationaler Führerschein mit Lichtbild, ausgestellt vom DETRAN; oder
1.5) Ausweis, der von einem Institution ausgestellt wurde, die die Ausübung eines gesetzlich geregelten Berufs überwacht.
2) Original des Zahlungsbelegs in Höhe von 6,25 CHF.
Bei Ausländern:
1) Ausweisdokument mit Foto (Original):
1.1) gültiger oder ungültiger Ausweis aus dem nationalen Ausländerregister (RNE), sofern das Foto die Identifizierung des Inhabers ermöglicht, oder
1.2) gültiger oder ungültiger ausländischer Reisepass, sofern das Lichtbild die Identifizierung des Inhabers ermöglicht, oder
1.3) ein anderes gültiges ausländisches Ausweisdokument.
2) Original-Zahlungsbeleg in Höhe von CHF 6,25.
ACHTUNG: Es wird empfohlen, dass der Antragsteller alle gültigen oder ungültigen, brasilianischen oder ausländischen Ausweisdokumente zum Konsulat mitbringt.
4. Kosten
Die Lebensbescheinigung kostet CHF 6.25.
5. Unmöglichkeit, im Konsulat persönlische zu erscheinen
Wenn Sie das Konsulat nicht im Konsulat persönlich erscheinen können, und es auch nicht möglich ist, einen Lebensnachweis online direkt beim zuständigen Amt, zu machen, können Sie einen Lebensnachweis auf folgende Weise erhalten:
1) Drucken Sie das hier verfügbare Formular aus, füllen Sie es aus, beglaubigen Sie die Unterschrift bei einem Schweizer Notar und lassen Sie dann die "Haager Apostille" auf diesem Formular bei der Staatskanzlei des Kantons (Cancelleria dello Stato) anbringen.
2) Mit der auf dem Formular angebrachten Apostille kann man dies, an das zuständige Amt des INSS in Brasilien unter folgender Adresse geschickt zu werden:
Agência da Previdência Social Atendimento Acordos Internacionais - Recife (Código: 15.001.120)
End.: Avenida Mário Melo, nº 343 - Sala 602, 6º andar, Santo Amaro, Recife (PE) - CEP 50.040-010
Tel.: (81) 3412-5683 / (81) 3221-2774
E-mail: apsai15001120@inss.gov.br
6. Kontakt
Im Falle von Zweifeln oder Anfragen, schreiben Sie eine E-Mail an notarial.cgzurique@itamaraty.gov.br.