Heiratsregistrierung
HEIRATSREGISTRIERUNG
Die im Ausland zelebrierte Eheschliessung mit einem brasilianischen Staatsangehöriger ist nach brasilianischem Recht anerkannt, muss aber eingetragen werden, um in Brasilien rechtswirksam zu sein. Ohne die Eintragung kann beispielweise kein neuer Pass ausgestellt werden mit dem neuen Namen.
Um den Namen auf anderen brasilianischen Dokumenten zu aktualisieren (z.B. brasilianische Identitätskarte, Fahrausweis) ist nach der konsularischen Eintragung eine Umschreibung der konsularischen Urkunde bei einer brasilianischen Zivilstandsamt (cartório de primeiro ofício de registro civil) nötig.
Gebühr: CHF 25.00
Barzahlungen sind nicht möglich. Die Zahlung durch Debit (EC-Maestro, V-Pay) oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) ist direkt am Schalter möglich. Für andere Zahlungsmöglichkeiten, bitte clicken Sie hier.
Für Fragen, bitte senden Sie eine E-mail an casamento.cgzurique@itamaraty.gov.br
HEIRATSREGISTRIERUNG - SCHWEIZ ODER LIECHTENSTEIN
Elektronische Voranmeldung erforderlich |
Mit Vorlage der vollständigen Dokumentation wird die neue Urkunde während des Termins ausgehändigt.
Es ist möglich, einen neuen Pass mit dem neuen Namen am gleichen Tag zu beantragen, wenn einen zweiten Termin für den Pass am gleichen Tag vereinbart wird, später als die Eintragung der Heirat (z.B. einen Termin um 9 Uhr für die Eintragung der Heirat und einen Zweiten Termin für den Pass um 10h20).
Für Fragen bitte senden Sie eine E-mail an casamento.cgzurique@itamaraty.gov.br
WER MUSS IM KONSULAT ERSCHEINEN FÜR DIE EINTRAGUNG?
Die Anwesenheit des brasilianischen Ehegattes ist obligatorisch. Die Anwesenheit des anderen Ehegattes ist fakultativ; der abwesende Ehegatte muss aber seine/ihre Unterschrift vorab auf dem Formular von einem schweizerischen Notar beglaubigen lassen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
(Im Original oder beglaubigte Kopie)
Weitere Unterlagen können gefordert werden.
1) Heiratsregistrierungsformular
Beide Ehegatten mussen das Formular in Anwesenheit eines konsularischen Mitarbeiters unterschreiben.
Der abwesende Ehegatte muss vorab das Formular unterschreiben und seine/ihre Unterschrift bei einem schweizerischen Notar beglaubigen lassen.
2) Heiratsurkunde
In der Schweiz geschlossene Heirate: Auszug aus dem Eheregister oder Eheschein
DER FAMILIENAUSWEIS WIRD ALS HEIRATSURKUNDE NICHT AKZEPTIERT.
In dem Fürstentum Liechtenstein geschlossene Heirate: Eheschein
3) Identifikationsdokument der Ehegatten
Vorzugsweise Reisepässe.
Brasilianische Ehegatte sollen sich möglichst mit einer brasilianischen Dokument ausweisen, auch wenn abgelauft.
4) Dokumente für den brasilianischen Ehegatte nach Zivilstand
- LEDIG
a) Brasilianische Geburtsurkunde;
b) Bestätigung des vorherigen Zivilstands, durch eine der folgenden Möglichkeiten:
- Die Geburtsurkunde wurde maximal 6 Monate von einem brasilianischen Zivilstandsamt vor der Antragsstellung ausgestellt;
- GESCHIEDEN
a) Brasilianische Heiratsurkunde mit Scheidungsanmerkungen.
- VERWITWET
a) Brasilianische Heiratsurkunde mit Anmerkung des verstorbenen Ehegattes oder brasilianische Heiratsurkunde und die konsularische Todeschein des verstorbenen Ehegattes (nur wenn der verstorbene ehemalige Ehepartner brasilianischer Staatsbürger war).
5) Dokumente für den nicht-Brasilianer Ehegatte nach Zivilstand
- LEDIG
a) Unterschrift auf dem Heiratsregistrierungsformular; beglaubigung dieser Unterschrift durch einen schweizerischen Notar wenn der andere Ehegatte nicht persönlich im Konsulat erscheint.
- GESCHIEDEN
a1) Von einem brasilianischen Staatsangehöriger geschieden: brasilianische Heiratsurkunde mit Scheidungsanmerkungen.
a2) Andere Fälle: schweizerische Scheidungsurteil.
- VERWITWET
a1) Der vorherige Ehegatte war BrasilianerIn: brasilianische Heiratsurkunde mit Anmerkung des verstorbenen Ehegattes oder brasilianische Heiratsurkunde und die konsularische Todeschein des verstorbenen Ehegattes.
a2) Andere Fälle: schweizerische Auszug aus dem Eheregister und Todesschein des verstorbenen Ehegattes.
HEIRATSREGISTRIERUNG - ANDERE LÄNDER
Elektronische Voranmeldung erforderlich |
Mit Vorlage der vollständigen Dokumentation wird die neue Urkunde während des Termins ausgehändigt.
Es ist möglich, einen neuen Pass mit dem neuen Namen am gleichen Tag zu beantragen, wenn einen zweiten Termin für den Pass am gleichen Tag vereinbart wird, später als die Eintragung der Heirat (z.B. einen Termin um 9 Uhr für die Eintragung der Heirat und einen Zweiten Termin für den Pass um 10h20).
Für Fragen bitte senden Sie eine E-mail an casamento.cgzurique@itamaraty.gov.br
WER MUSS IM KONSULAT ERSCHEINEN FÜR DIE EINTRAGUNG?
Die Anwesenheit des brasilianischen Ehegattes ist obligatorisch. Die Anwesenheit des anderen Ehegattes ist fakultativ; der abwesende Ehegatte muss aber seine/ihre Unterschrift vorab auf dem Formular von einem schweizerischen Notar beglaubigen lassen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
(Im Original oder beglaubigte Kopie)
Weitere Unterlagen können gefordert werden.
1) Heiratsregistrierungsformular
Beide Ehegatten mussen das Formular in Anwesenheit eines konsularischen Mitarbeiters unterschreiben.
Der abwesende Ehegatte muss vorab das Formular unterschreiben und seine/ihre Unterschrift bei einem schweizerischen Notar beglaubigen lassen.
2) Heiratsurkunde
Die ausländische Heiratsurkunde muss vorab legalisiert werden, durch eine der folgenden Möglichkeiten:
1. Mit einer Apostille visiert, für Vertragsstaater des Haager Abkommens (hier checken), oder
2. Von der zuständigen brasilianischen Vertretung beglaubigt.
Eheurkunde, die in Frankreich oder Argentinien ausgestellt worden sind, brauchen keine Apostille oder weitere Beglaubigungen.
Falls die Urkunde nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, eine öffentliche Übersetzung ist vorzulegen.
Falls die Namen der Eltern nicht aus der Urkunde hervorgehen, eine andere Dokumente mit diesen Namen ist vorzulegen.
3) Identifikationsdokument der Ehegatten
Vorzugsweise Reisepässe.
Brasilianische Ehegatte sollen sich möglichst mit einer brasilianischen Dokument ausweisen, auch wenn abgelauft.
4) Dokumente für den brasilianischen Ehegatte nach Zivilstand
- LEDIG
a) Brasilianische Geburtsurkunde;
b) Bestätigung des vorherigen Zivilstands, durch eine der folgenden Möglichkeiten:
- Die Geburtsurkunde wurde maximal 6 Monate von einem brasilianischen Zivilstandsamt vor der Antragsstellung ausgestellt.
- GESCHIEDEN
a) Brasilianische Heiratsurkunde mit Scheidungsanmerkungen.
- VERWITWET
a) Brasilianische Heiratsurkunde mit Anmerkung des verstorbenen Ehegattes oder brasilianische Heiratsurkunde und die konsularische Todeschein des verstorbenen Ehegattes (nur wenn der verstorbene ehemalige Ehepartner brasilianischer Staatsbürger war).
5) Dokumente für den nicht-Brasilianer Ehegatte nach Zivilstand
- LEDIG
a) Unterschrift auf dem Heiratsregistrierungsformular; beglaubigung dieser Unterschrift durch einen schweizerischen Notar wenn der andere Ehegatte nicht persönlich im Konsulat erscheint.
- GESCHIEDEN
a1) Von einem brasilianischen Staatsangehöriger geschieden: brasilianische Heiratsurkunde mit Scheidungsanmerkungen.
a2) Andere Fälle: schweizerische Scheidungsurteil.
- VERWITWET
a1) Der vorherige Ehegatte war BrasilianerIn: brasilianische Heiratsurkunde mit Anmerkung des verstorbenen Ehegattes oder brasilianische Heiratsurkunde und die konsularische Todeschein des verstorbenen Ehegattes.
a2) Andere Fälle: schweizerische Auszug aus dem Eheregister und Todesschein des verstorbenen Ehegattes.