Heirat in Brasilien
Heirat in Brasilien
Die Brautleute sollen sich zuerst vor Ort bei der gewählte Notariatskanzlei in Brasilien erkündigen, wie der Ablauf der lokalen Prozedur ist. Dies weil die Praxis zeigt, dass es abweichende Prozedur gibt. Die Grunddokumente um in Brasilien zu heiraten sind:
- Auszug aus dem Geburtsregister (nicht älter als 6 Monate)
- Zivilstandsnachweis
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Wohnsitzbescheinigung
- Kopien der ersten drei Seiten des Passes
- Taufschein (für kirchliche Trauung)
Bemerkungen:
Alle Dokumente müssen von der zuständigen Staatskanzlei des Ausstellungskantons mit der sogenannte „Apostille“ versehen werden.
Anschließend sind die Originaldokumente in Brasilien durch einen dort zugelassenen amtlichen Übersetzer übersetzen zu lassen.
Ersetzung der konsularischen Legalisierung durch die Haager Apostille Ab dem 14. August 2016 ist Brasilien Vertragsstaat des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Die konsularische Legalisierung wird durch die sogenannte Haager Apostille ersetzt. |
Beachten Sie, dass wenn der/die Ausländische Braut/Bräutigam früher mit einem brasilianischen Staatsangehörigen verheiratet war, dann ist es zwingend das vorlegen der Eheurkunde der letzten Ehe mit dem Scheidungsvermerk, und Witwe der Eheurkunde der letzten Ehe mit dem Verwitwetsvermerkung.