Geburtsregistrierung
GEBURTSREGISTRIERUNG
Die konsularische Geburtsregistrierung gilt als Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit
Der Verfassungsartikel 12, mit der Verfassungsergänzung 54 von 2007 sieht vor, dass Personen formell die brasilianische Staatsangehörigkeit haben, „die im Ausland als Kinder von einem brasilianischen Vater oder einer brasilianischen Mutter geboren wurden, sofern sie bei einer zuständigen brasilianischen Vertretung registriert worden sind.“
Somit ist die konsularische Geburtsregistrierung der ausreichende Nachweis der brasilianischen Staatszugehörigkeit und ist zugleich die Voraussetzung für die Beantragung bzw. für die Ausstellung weiterer brasilianischer Dokumente, wie der brasilianische Reisepass.
Die konsularische Geburtsregistrierung ist kostenlos.
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