Reisegenehmigung für Minderjährige
REISEGENEHMIGUNG FÜR MINDERJÄHRIGE
Die Hauptseite mit Informationen über den Dienst ist hier auf Portugiesisch zu finden.
Allgemeine Informationen
Das brasilianische Konsulat in Zürich stellt Reisegenehmigung für brasilianische Minderjährige aus, die im Besitz eines gültigen brasilianischen Passes sind.
Die brasilianische Bundespolizei kontrolliert die Dokumente, wenn der brasilianische Minderjährige das Staatsgebiet verlässt.
Wer unterschreibt die Reisegenehmigung?
Wenn die Genehmigung für eine Reise mit einem Elternteil gilt, muss nur der Elternteil, der den Minderjährigen nicht ins Ausland begleitet, eine Reisegenehmigung einholen.
Wenn die Genehmigung für eine Reise ohne Begleitung oder in Begleitung eines brasilianischen Erwachsenen gilt, müssen beide Elternteile eine Reisegenehmigung erteilen.
Die Eltern, die die Genehmigung unterschreiben, müssen beim brasilianischen Konsulat erscheinen.
Für wen gilt die Reisegenehmigung?
Die Reisegenehmigung für Minderjährige ist für alle Brasilianer unter 18 Jahren erforderlich, die das Land verlassen, ohne von beiden Elternteilen (oder gesetzlichen Vertretern) begleitet zu werden. Dem brasilianischen Kind kann gestattet werden, Brasilien zu verlassen:
a) Alleine;
b) in Begleitung nur eines Elternteils (oder des gesetzlichen Vertreter); und
c) in Begleitung einer dritten Person, die Brasilianer und volljährig ist.
Für wen ist die Reisegenehmigung nicht bestimmt?
Eine Reisegenehmigung ist nicht erforderlich:
a) wenn das Kind mit beiden Elternteilen (oder gesetzlichen Vertretern) aus Brasilien reist wird;
b) wenn der Minderjährig weder Brasilianer noch Kind eines Brasilianers (oder einer Brasilianerin) ist.
Wie wird eine Reisegenehmigung erteilt?
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Reisegenehmigung für Minderjährige zu beantragen:
a) Genehmigung im brasilianischen Reisepass des Minderjährigen: Die Eltern können die Aufnahme der Genehmigung in den brasilianischen Reisepass des Minderjährigen beantragen. Die Genehmigung gilt für denselben Zeitraum wie der Reisepass. Weitere Informationen finden Sie unter dem Service «REISEPASS -> FÜR MINDERJÄHRIGE»;
b) Gesonderte Genehmigung: Wenn der Minderjährige bereits einen brasilianischen Reisepass besitzt, aber keine Genehmigung beigefügt ist, kann eine gesonderte Genehmigung ausgestellt werden, die maximal zwei Jahre oder bis zur Verwendung auf einer Reise gültig ist.
Jede Genehmigung, die der Bundespolizei vorgelegt wird, wird in das polizeiliche Reisesystem aufgenommen und kann nicht mehr verwendet werden.
Mein Sohn hat zwei Nationalitäten (Schweiz und Brasilianer). Braucht er eine Reisegenehmigung?
Ja. Die Reisegenehmigung ist für alle Brasilianer unter 18 Jahren erforderlich.
Wenn der Minderjährige ebenfalls Schweizer ist, sollten Sie sich auch an den Schweizer Behörden wenden, falls eine Genehmigung für die Ausreise des Minderjährigen aus der Schweiz erforderlich ist.
Es wird also zwei Genehmigungen geben: eine für die Ausreise des Minderjährigen aus der Schweiz und eine für die Ausreise aus Brasilien.
Das brasilianische Konsulat stellt lediglich die Genehmigung für die Ausreise des Minderjährigen aus Brasilien aus. Dieses Dokument wird in Brasilien von der Bundespolizei kontrolliert.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an notarial.cgzurique@itamaraty.gov.br.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den gewünschten Fall:
1. Minderjährige OHNE brasilianische Reisepass: nur per Post ohne zum Konsulat zu gehen
Es ist möglich, die Reisegenehmigung eines Minderjährigen auf der Grundlage des ausländischen Dokuments des Minderjährigen bei einem örtlichen Notar zu beantragen, ohne zum Konsulat zu gehen. Folgen Sie dazu den nachstehenden Anweisungen.
1. Schritt: Drucken Sie das Formular für die Reisegenehmigung aus und füllen Sie es entsprechend der von beiden Elternteilen vereinbarten Art der Genehmigung aus;
2. Schritt: Lassen Sie die Unterschriften auf den Formularen von einem Schweizer Notar oder der Gemeinde/Kommune anerkennen;
3. Schritt: Nachdem die Unterschrift anerkannt wurde, muss das Dokument bei der Staatskanzlei des Kantons mit der «Haager Apostille» versehen werden;
4. Schritt: Mit der Apostille können die Vollmachten nun verwendet werden, d.h. sie müssen der Bundespolizei vorgelegt werden, wenn der Minderjährige ins Ausland* reisen wird.
ACHTUNG: Sie benötigen zwei Formulare, die der Minderjähriger auf die Reise mitnehmen muss. (*Bei der Ausreise aus Brasilien ins Ausland.)
Fügen Sie nach Erhalt der Reisegenehmigungen eine Kopie des Personalausweises des Kindes oder Jugendlichen und die Sorgerechts- oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils (falls zutreffend) für die Reise bei.
2. Ausländische Minderjährige, die innerhalb Brasiliens reisen.
Ausländische Minderjährige benötigen für Reisen innerhalb Brasiliens eine Reisegenehmigung.
Diese Dienstleistungen können nur bei einem örtlichen Notar erbracht werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
3. Minderjährige MIT einem brasilianischen Reisepass
Überprüfen Sie das Ablaufdatum des brasilianischen Reisepasses des Minderjährigen. Ist er abgelaufen, empfiehlt das Konsulat dringend die Ausstellung eines neuen Passes.
Prüfen Sie auch, ob der Reisepass die gewünschte Genehmigung enthält. Ist sie bereits im Pass enthalten, muss kein neuer Pass ausgestellt werden.
Die Dienstleistung kann auf folgenden Wegen erbracht werden:
- Persönlich (Im Konsulat)
Die Erteilung von Reisegenehmigungen für Minderjährige erfolgt in der Regel persönlich im Konsulat, nach vorheriger Anmeldung über das elektronische Konsular System.
Greifen Sie auf das e-consular, wählen Sie “Autorização de Viagem para menor (Reisegenehmigung für Minderjährige)”, folgen Sie den Anweisungen und fügen Sie die angeforderten Dokumente bei. Wenn Ihr Antrag von den Konsularmitarbeitern geprüft und genehmigt wurde, werden Sie benachrichtigt, um einen Tag und eine Uhrzeit Ihrer Wahl zu vereinbaren, um die Dienstleistung abzuschliessen und die Reisegenehmigung abzuholen.
Zur Verwendung des e-consular haben, klicken Sie hier.
Erforderliche Dokumente:
- Mindestens ZWEI KOPIEN des Formulars (Deutsch oder Italienisch), ordnungsgemäss ausgefüllt, aber nicht unterschrieben (die Unterschrift auf dem Formular muss bei der Vorsprache im Konsulat geleistet werden).
- Original oder Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen (Wenn dies der Fall ist).
- Original oder Kopie des gültigen brasilianischen Reisepasses des Minderjährigen.
- Original des gültigen Passes des/der Erziehungsberechtigen, der/die die Genehmigung erteilt/erteilen, d.h. der/die den Minderjährigen nicht auf der Reise begleitet.
- Gültiges Reisedokument des erwachsenen Brasilianers, der den Minderjährigen auf der Auslandreise begleiten wird.
- Per Post (mit dem Konsulat)
Die Reisegenehmigung kann auf der Grundlage der Unterschriftserkennung persönlich oder per Post erfolgen.
Wenn ein Elternteil/Erziehungsberechtigter ein Ausländer ist, der nicht in Brasilien wohnt und nicht persönlich im Konsulat erscheinen kann, kann die Zustellung nur bei einem örtlichen Notar erfolgen. Klicken Sie auf diesen Link, um herauszufinden, wie.
Um diese Dienstleistung per Post zu beantragen, muss der Antragsteller bereits eine notariell beglaubigte Unterschrift beim brasilianischen Konsulat geleistet haben.
Greifen Sie auf das e-Konsular, wählen Sie " Autorização de Viagem para menor (Reisegenehmigung für Minderjährige)", folgen Sie den Anweisungen und fügen Sie die angeforderten Dokumente bei. Sobald Ihr Antrag vom Konsularmitarbeitern geprüft und genehmigt wurde, werden Sie aufgefordert, die ORIGINAL-Unterlagen zusammen mit einem frankierten Rückumschlag an das Konsulat zu senden. Die Frist für die Bearbeitung der Unterlagen beträgt 10 Tage.
Erforderliche Dokumente:
- Mindestens ZWEI KOPIEN des Formulars, ordnungsgemäss ausgefüllt, aber nicht unterschrieben (die Unterschrift auf dem Formular muss bei der Vorsprache im Konsulat geleistet werden).
- Original oder Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen.
- Original oder Kopie des gültigen brasilianischen Reisepasses des Minderjährigen.
- Original des gültigen Passes des/der Erziehungsberechtigen, der/die die Genehmigung erteilt/erteilen, d.h. der/die den Minderjährigen nicht auf der Reise begleitet.
- Gültiges Reisedokument des erwachsenen Brasilianers, der den Minderjährigen auf der Auslandreise begleiten wird (Wenn dies der Fall ist).
- Per Post (ohne zum Konsulat zu gehen)
Es ist möglich, die Reisegenehmigung eines Minderjährigen auf der Grundlage des ausländischen Dokuments des Minderjährigen bei einem örtlichen Notar zu beantragen, ohne zum Konsulat zu gehen. Folgen Sie dazu den nachstehenden Anweisungen.
1. Schritt: Drucken Sie das Formular für die Reisegenehmigung aus und füllen Sie es entsprechend der von beiden Elternteilen vereinbarten Art der Genehmigung aus;
2. Schritt: Lassen Sie die Unterschriften auf den Formularen von einem Schweizer Notar oder der Gemeinde/Kommune anerkennen;
3. Schritt: Nachdem die Unterschrift anerkannt wurde, muss das Dokument bei der Staatskanzlei des Kantons mit der «Haager Apostille» versehen werden;
4. Schritt: Mit der Apostille können die Vollmachten nun verwendet werden, d.h. sie müssen der Bundespolizei vorgelegt werden, wenn der Minderjährige ins Ausland* reisen wird.
ACHTUNG: Sie benötigen zwei Formulare, die der Minderjähriger auf die Reise mitnehmen muss. (*Bei der Ausreise aus Brasilien ins Ausland.)
Fügen Sie nach Erhalt der Reisegenehmigungen eine Kopie des Personalausweises des Kindes oder Jugendlichen und die Sorgerechts- oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils (falls zutreffend) für die Reise bei.