Wehrdienst
Sprechzeiten der Abteilung mit Terminvereinbarung: MO - FR:10:00 - 13:00 Uhr und MITTWOCHS: 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt: militar.munique@itamaraty.gov.br
Männliche brasilianische Staatsbürger zwischen 18 und 45 Jahren haben folgender Verpflichtung nachzukommen:
Anmeldung zum Wehrdienst:
Zwischen Januar und Juni des Jahres, in dem der männliche brasilianische Staatsbürger sein 18. Lebensjahr vollendet, muss der Wehrpflichtige im Konsulat vorsprechen, um sich für den Wehrdienst erfassen zu lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass man neben der brasilianischen Staatsbürgerschaft eine oder weitere besitzt. Bei Zuwiderhandlung können weitere wichtige Dienstleistungen wie Antrag auf Reisepass, Wählerausweis oder Steuernummer CPF nicht in Anspruch genommen werden. Eine Einschreibung an einer brasilianischen Universität sowie die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sind ebenfalls nur dann möglich, wenn man sich ordnungsgemäß zum Wehrdienst angegemeldet hat. Eine Einschreibung bedeutet nicht dass man zum Wehrdienst eingezogen wird, sondern stellt lediglich die Erfassung des volljährigen männlichen brasilianischen Staatsbürgers da.
Achtung: Nur bei ständigem Wohnsitz in Bayern oder Baden-Württemberg.
1) Brasilianische Geburtsurkunde (ausgestellt in Brasilien oder von einer braslianischen konsularischen Vertretung) im Original oder als beglaubigte Fotokopie.
Wichtig: Für Antragsteller, die nicht in Brasilien geboren wurden, muss die Geburtsurkunde folgenden Vermerk enthalten: "brasileiro nato c) nascidos no estrangeiro de pai brasileiro ou de mãe brasileira, desde que venham a residir na República Federativa do Brasil e optem, em qualquer tempo, pela nacionalidade brasileira".Bevor Sie den Antrag auf ein Militärdokument stellen, müssen Sie eine aktuelle Abschrift Ihrer Geburtsurkunde bei der zuständigen brasilianischen Vertretung beantragen, damit der oben beschriebene Vermek, gemäss der Gesetzesänderung n° 54/2007, nachträglich engetragen werden kann. Sollte die Geburt bereits in Brasilien beim Standesamt eingetragen worden sein, mit dem Zusatz auf Option der brasilianischen Staatsbürgerschaft, so muss man auch in diesem Fall eine Zweitschrift beantragen mit der Bitte, diesen Zusatz (gemäss dem Beschluss n° 155 do CNJ, de 16/07/2012, Absatz 12) zu streichen.
2) Brasilianischer Reisepass oder Personalausweis (Carteira de Identidade RG). Alternativ: deutscher Personalausweis oder Reisepass.
3) Das vollständig ausgefüllte Formular. siehe unten.
4) Steuernummer CPF, falls vorhanden.
5) Antragsformular, bitte hier klicken.
Sämtliche Dienstleitungen die Militärangelegenheiten betreffen sind kostenlos!
VERLÄNGERUNG DES DOKUMENTS.
Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres hat sich der Wehrpflichtige, solange er seinen Wohnsitz im Ausland behält, einmal jährlich im Konsulat zu melden, um sein Militärdokument zu verlängern. Dies kann ebenfalls nur durch persönliche Vorsprache erfolgen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.
ANTRAG AUF WEHRDIENSTBEFREIUNG.
Falls der brasilianische Staatsbürger sich entschließt, seinen Wohnsitz endgültig im Ausland beizubehalten, kann er die Befreiung vom Wehrdienst beantragen.
Hier gilt:
1) Persönliche Vorsprache im Konsulat.
2) Selbsterklärung des Wohnsitzes, bitte hier klicken.
3) Fotokopie des brasilianischen Personalausweises oder des brasilianischen Reisepasses.
4) Formular: bitte hier klicken.
Bei Genehmigung der Wehrdienstbefreiung, muss der Antragsteller keinen weiteren Verpflichtigungen nachkommen. Die Bearbeitungsdauer ist dem Verteidigungsministerium vorbehalten. Nach Erteilung der Befreiung wird der Antragsteller gebeten ein letztes Mal in dieser Angelegenheit persönlich vorzusprechen um das Befreiungsdokument abzuholen.
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN WEHRPFLICHTIGEN: Bei endgültiger Rückkehr nach Brasilien muss sich der Wehrpflichtige bei der Wehrerfassungsbehörde seines Wohnortes vorstellen.