Vollmacht
Allgemeines
Eine Vollmacht kann durch eine öffentliche Urkunde oder durch eine private Urkunde erteilt werden.
Der Inhalt einer Vollmacht (oder die zu erteilenden Vollmachten), sowie die zu verwendenden Formen (öffentlich oder privat), liegen in der alleinigen Verantwortung des/der Vollmachtgeber(in).
Wir empfehlen Ihnen, sich in Brasilien (z.B. bei einem Rechtsanwalt, Notar etc.) vorab zu informieren, welche Form (öffentlich oder privat) und welcher Wortlaut (der zu erteilenden Vollmachten) in Ihrem Fall verwendung haben.
Wer kann eine öffentliche Vollmacht beim Generalkonsulat von Brasilien in München beantragen?
Geschäftsfähige Brasilianer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder berechtigt sind, eine Vollmacht bzw. einer Urkunde ausstellen zu lassen, die es ermöglicht, in den Vollmachtsbüchern des Generalkonsulats in München sich eingetragen zu lassen.
Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen CRNM oder RNE (Nationale Migrationsregistrierungskarte) sind hierzu ebenfalls berechtigt.
Anmerkungen:
Minderjährige Personen, (also unter 18 Jahre), Analphabeten oder Personen, die aus irgendeinem Grund nicht berechtig sind, können nur durch eine öffentliche Urkunde eine Vollmacht erlangen.
Auch beschränkte geschäftsunfähige Personen können nur zusammen mit ihrem gesetzlichen Vertreter eine Vollmacht unterzeichnen.
Analphabeten oder Personen, die nicht unterschreiben können, lassen sich die Urkunde von einem Bevollmächtigten im Beisein gegenzeichnen.
Personen, die absolut geschäftsunfähig sind, können keine Vollmacht erteilen, weshalb ein Bevollmächtigte(r) in diesem Fall die Vertretung vorzunehmen hat. Dieser Sachverhalt ist zu dokumentieren.
Inhaber einer abgelaufenen CRNM oder RNE, die zum Zeitpunkt des Ablaufs des Dokuments das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 2336 vom 23. Januar 1985, geändert durch das Gesetz Nr. 9505 von 1997, nicht verpflichtet, das Dokument ersetzen.
Sie können also auch das bereits abgelaufende Dokument (CRNM oder RNE) noch vorläufig
WICHTIGE INFORMATIONEN:
Für Brasilianer, die gemeinsam mit ihrem ausländischen Ehepartner, der nicht im Besitz einer von der Bundespolizei ausgestellten CRNM (Nationale Migrationsmeldekarte) ist, und eine Vollmacht benötigen, empfiehlt es sich, vor einem deutschen Notar zu kontaktieren um ihre Unterschriften auf der Vollmacht, vorzugsweise in portugiesischer Sprache, anerkennen zu lassen.
Das Dokument muss dann von dem für Ihre Stadt zuständigen deutschen Gericht ("Landgericht") apostilliert werden. Anschließend muss die Urkunde in einem brasilianischen Urkundenregister umgeschrieben werden.
HINWEIS:
Einige Notare in Deutschland akzeptieren die Beglaubigung von Unterschriften auf Dokumenten, die in portugiesischer Sprache verfasst sind, nicht.
Wird eine Beglaubigung verweigert, sollten die Beteiligten das (in deutscher Sprache abgefasste) Dokument von einem vereidigten Übersetzer in Brasilien übersetzen lassen und es dann im Urkundenregister umschreiben lassen.
Gültigkeitsdauer einer Vollmacht
Mit Ausnahme von Vollmachten, deren Gültigkeitsdauer gesetzlich festgelegt ist, sind Vollmachten im Allgemeinen auf unbestimmte Zeit gültig, es sei denn, ihre Gültigkeitsdauer ist auf Wunsch des/der Vollmachtgeber(s) ausdrücklich in ihrem Text angegeben.
Dies bedeutet, dass die vom Vollmachtgeber(n) erteilte(n) Vollmacht(en) für die angegebene Gültigkeitsdauer oder auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben. Es wird empfohlen, die Gültigkeitsdauer zu bestimmen.
Verfahren für die Ausstellung einer öffentlichen Vollmacht beim Generalkonsulat in München
Ihr Antrag muss durch Ausfüllen des Formulars gestellt werden, das unter folgendem Link verfügbar ist.
https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/ui/#/cidadao-nacionalidade
Bitte in digitaler Form einreichen:
Text der zu erteilenden Vollmachten: Bitte verwenden Sie Muster z.B. von einem Notariat, einer Bank, Rechtsanwalt etc.
Gute lesbare Kopie eines gültigen brasilianischen Ausweises (RG, PASSAPORT und/oder CNH) des/der Vollmachtgeber(s) (nicht älter als 10 Jahre) und eines brasilianischen Ausweises des/der Vollmachtnehmer(s).
Bei ausländischen Staatsangehörigen muss eine gültige RNE vorgelegt werden.
Eine gut lesbare Kopie des Nachweises über den Familienstand des/der Antragsteller(s).
Nach Abschluss des Verfahrens senden Sie die Antragsquittung - RER - und den Zahlungsbeleg der Banküberweisung an die folgende E-Mail-Adresse:
procuracao.munique@itamaraty.gov.br
Handelt es sich bei dem Vollmachtgeber um eine brasilianische juristische Person, müssen neben den Ausweisdokumenten des Vertreters, dem Nachweis des CNPJ, der Satzung und deren Änderungen, dem Ausweis und dem CPF des geschäftsführenden Gesellschafters auch die vereinfachte Bescheinigung der Handelskammer (gültig für 30 Tage) vorgelegt werden.
Bearbeitung und Rücknahme der Vollmacht im Konsulat
Nach Eingang des Antrags wird der Entwurf der gewünschten Vollmacht erstellt.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 20 Arbeitstage ab dem Eingang der E-Mail mit den oben genannten Unterlagen.
Das Konsulat wird Sie per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um den Tag der persönlichen Vorsprache des/der Vollmachtgeber(s) zur Entgegennahme der Vollmacht zu bestätigen, sobald der Entwurf bearbeitet wurde.
Anmerkung: Die unvollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen führt zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung und Zustellung.
Erforderliches Verfahren zur Erstellung einer privatschriftlichen Vollmacht (notarielle Beglaubigung) im Generalkonsulat München
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Beglaubigung per E-Mail an procuracao.munique@itamaraty.gov.br
Am Tag des Termins legen Sie bitte vor:
Das ausgedruckte Dokument, das vor dem Konsularbeamten unterschrieben wird;
Gültiges brasilianisches Ausweisdokument (RG, PASSAPORTE und/oder CNH) des/der Antragsteller(s) (nicht älter als 10 Jahre). Bei ausländischen Staatsbürgern muss ein gültiger RNE vorgelegt werden;
Nachweis über die Zahlung der Konsulatsgebühr.
Antrag auf Erteilung einer zweiten Ausfertigung einer öffentlichen Vollmacht (2º Ausfertigung):
Der Antrag auf Erteilung einer zweiten Ausfertigung einer öffentlichen Vollmacht kann auf dem Postweg gestellt werden. Senden Sie dazu ein Schreiben mit Angabe der Buch-, Laufzeit- und Blattnummer der ursprünglichen Vollmacht, eine Kopie der/des Ausweises/e des Antragstellers, einen Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühr von 11,00 € und einen frankierten Umschlag mit der Anschrift des Empfängers.
Der Schriftverkehr ist an die folgende Adresse zu richten:
Sonnenstraße 31
80331 München
HINWEIS: Das Generalkonsulat in München ist nicht verantwortlich für verloren gegangene Korrespondenz, die auf dem Postweg eingeht und/oder versendet wird.
Zahlungsmöglichkeiten
Gegen Vorlage eines Nachweises über die Einzahlung der Konsulargebühr auf das Bankkonto.
EUR: 22,00 - pro Einzelperson, Paar oder Miterben
Die Bankdaten für die Überweisung lauten wie folgt:
Generalkonsulat von Brasilien
Commerzbank München
IBAN: DE66 7008 0000 0349 4597 00
BIC: DRESDEFF700
Verwendungszweck: Öffentliche Vollmacht und Name des Antragstellers