Reisegenehmigung für Minderjährige
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W I C H T I G E R H I N W E I S ! Ab sofort wird von jedem Minderjährigen (auch von Nicht-Brasilianern) eine Reisegenehmigung bei der Ein- und Ausreise in Brasilien gefordert, wenn dieser unbegleitet oder in Begleitung nur eines Elternteils reist. Das entsprechende Formular ist auf unserer Seite verfügbar. Bitte in zweifacher Ausfertigung vor dem Notar unterschreiben (Unterschrift des Elternteils, der nicht mitfliegt, oder beider Eltern, falls der Minderjährige unbegleitet reist). Danach muss für beide Ausfertigungen die Apostille des zuständigen Landgerichts eingeholt werden!
Entsprechend dem Statut für Kinder und Jugendliche (Beschluβ Nr. 131 des CNJ, vom 26/05/2011), können brasilianische Minderjährige (bis zum 18. Lebensjahr) Brasilien nur verlassen:
1. in Begleitung beider Eltern, oder
2. in Begleitung eines Elternteils mit Genehmigung des anderen Elternteils, oder
3. unbegleitet, mit Genehmigung beider Eltern
4. mit richterlicher Genehmigung
5. in Begleitung eines Elternteils und unter Vorlage einer Meldebescheinigung (ausgestellt vom Konsulat):
a) Die Meldebescheinigung (gemäß Gültigkeit des brasilianischen Reisepasses) dient nur zum Zweck der Ausreise aus Brasilien in Begleitung eines Elternteils, also nicht für Reisen innerhalb Brasiliens.
Unterschrift des Elternteils, der die Reisegenehmigung erteilt. Bei deutschem Elternteil, muss diese Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden. Anschliessend muss die Reisegenhemigung mit einer "Apostille" versehen werden (Landgericht).
Die Unterschrift des brasilianischen Elternteils kann durch Vorlage des brasilianischen Reisepasses direkt im Generalkonsulat beglaubigt werden.
BITTE BEIDE AUSFERTIGUNGEN IN BRASILIEN VORLEGEN!