Sterbeurkunde
Ausstellung einer Sterbeurkunde eines im Ausland verstorbenen brasilianischen Staatsbürgers
Im Falle des Todes eines brasilianischen Staatsbürgers im Ausland kann die zuständige konsularische Vertretung unterstützend tätig werden bei: kostenfreier Ausstellung der brasilianischen Sterbeurkunde; Hilfe und Beratung bei den vor Ort zu unternehmenden Schritten zur Identifizierung einer Leiche, Exhumierung oder Überführung sterblicher Überreste.
Nicht übernommen werden jedoch die Kosten für Beerdigung, Einäscherung, Einbalsamierung oder Überführung der sterblichen Überreste nach Brasilien.
Eintragung der Sterbeurkunde
Zur Ausstellung einer Sterbeurkunde eines
in Bayern/Baden-Württemberg verstorbenen brasilianischen Staatsbürgers, sind folgende Unterlagen in Form von gut lesbaren Kopien einzureichen.
1. Offizielle Sterbeurkunde, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ortes, wo der Tod eingetreten ist (die Beglaubigung der Unterschrift der zeichnenden deutschen Behörde ist nicht notwendig).
2. Brasilianischer Reisepass (Seiten 1 bis 4) und Personalausweis des Verstorbenen.
3. Formular vollständig ausfüllen. Hier klicken
4.Totenschein mit Angaben zur Todesursache. (Causa mortis)
5. Einäscherungsurkunde. (falls erfolgt)
6. CPF Ausweis. (falls vorhanden)
7. Brasilianische Geburturkunde/Brasilianische Heiratsurkunde.
8. Wählerausweis. (Título de Eleitor) – falls vorhanden.
9. Sozialversicherungsnachweis (INSS)
10. Sonstige Sozialversicherungsnachweise. (falls vorhanden)
Dokumente und Angaben zum Familienangehörigen. Antragsteller/in*
1. Reisepass/Personalausweis.
2. Vollständige Anschrift und Telefon Nr./Mobiltelefon und E- Mail Adresse.
Verfahren
Ein Familienangehöriger des Verstorbenen reicht die o.g. Unterlagen per Post an das Generalkonsulat. Erst wenn die Unterlagen dem Generalkonsulat vollständig vorliegen, wird nach ca. 20 Werktagen die persönliche Vorsprache des Antragstellers/in* erforderlich sein.
Die Eintragung eines Sterbefalls, der in einem Krankenhaus, Gefängnis oder sonstigen öffentlichen Einrichtung eingetreten ist, erfolgt trotz fehlender Erklärung seitens eines Familienangehörigen, entsprechend den Bestimmungen der jeweils zuständigen Verwaltung.
Gilt eine Person infolge einer Schiffs-, Überschwemmungs-, Brand- oder sonstigen Katastrophe als vermisst, so muss die von der lokalen Behörde ausgestellte Sterbeurkunde vom Generalkonsulat beglaubigt und dann der zuständigen brasilianischen gerichtlichen Behörde vorgelegt werden.
Die Eintragung des Sterbefalls und die Ausstellung der Sterbeurkunde sind kostenlos.
Der Familienangehörige muss die vom Generalkonsulat ausgestellte Sterbeurkunde von einem brasilianischen Standesamt (Cartório do Primeiro Ofício do Registro Civil) anerkennen lassen.
Überführung der sterblichen Überreste
Die Kosten für Beerdigung, Einäscherung, Einbalsamierung oder Überführung der sterblichen Überreste nach Brasilien werden von der Familie des Verstorbenen getragen.
Die Überführung erfolgt erst nach Genehmigung durch die zuständige Flughafenverwaltung/Zoll.
Erforderliche Unterlagen
- Deutsche Sterbeurkunde (beim deutschen Standesamt internationales Formular anfordern); mit Apostille
- Brasilianische Konsularische Sterbeurkunde, nur für brasilianische Staatsangehörige;
- Leichenpass (Laissez-passer mortuaire), ausgestellt vom zuständigen Bestattungsunternehmen; mit Apostille
- Nachweis über eine Grabreservierung, ausgestellt von der entsprechenden Friedhofsverwaltung in Brasilien;
- Beförderungsnachweis für die sterblichen Überreste vom Abflughafen;
Das Konsulat ist an der Überführung von sterblichen Überresten nicht beteiligt, es stellt keine Bescheinigungen aus und beglaubigt aufgrund des internationalen Apostillenakommens keine Dokumente.
Das medizinische Gutachten im Falle einer Einbalsamierung ist unerlässlich, insbesondere, wenn der Tod auf eine nachweislich oder potentiell ansteckende bzw. quarantänepflichtige Krankheit zurückzuführen ist.
Unter diesen Umständen ist es zwingend vorgeschrieben, den Körper in einem hermetisch verschlossenen verzinkten Sarg zu transportieren.
Bei Einäscherungen ist es zusätzlich erforderlich, dass die sterblichen Überreste in abgedichteten, versiegelten Urnen transportiert werden.
Die Urkunden über Exhumierung, Einbalsamierung und Einäscherung müssen von der konsularischen Vertretung beglaubigt werden, in deren Konsularbezirk das entsprechende Dokument ausgestellt wurde.
Zweitschrift der Sterbeurkunde
Zweitschriften können nur dann vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausgestellt werden, wenn die Sterbefälle auch hier registriert worden sind.
Sterbefälle die im Brasilianischen Generalkonsulat in Frankfurt oder in der Brasilianischen Botschaft in Berlin registriert worden sein, müssen bei den jeweiligen brasilianischen Dienststellen beantragt werden.
Das Brasilianische Generalkonsulat in Frankfurt ist im Besitz der Urkunden-Register der ehemaligen Brasilianischen Generalkonsulate in Köln und Düsseldorf. Die Brasilianische Botschaft in Berlin, im Besitz der Urkunden-Register der ehemaligen Brasilianischen Botschaft in Bonn und des Brasilianischen Generalkonsulats in Hamburg.
Im Falle, dass ein Sterbefall nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land registriert wurde, muss die Zweitschriften der Urkunden bei der jeweiligen Brasilianischen Konsularischen Vertretung des entsprechenden Landes beantragt werden.
Falls ein Sterbefall in Brasilien registriert wurde, muss die Zweitschrift, oder ein Neuauszug beim jeweiligen Standesamt beantragt werden, bei dem die Registrierung vorgenommen wurde.
Die Zweitschriften der in Brasilien registrierten Urkunden können auch online unter der folgenden „Homepage“ beantragt werden. www.sistecart.com.br oder www.cartorio24horas.com.br oder per e-mail casa do barão@brturbo.com.br oder ofilho@mre.gov.br . Die oben erwähnten elektronischen Adressen sind keine staatlichen Einrichtungen, so dass das Brasilianische Generalkonsulat in München keinerlei Haftung für Service oder Dienstleistung übernimmt.
Die Zweitschrift kann per Post unter folgenden Angaben beantragt werden:
- Name/Brasilianische Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde des Verstorbenen .
- Mitteilung der Register Nr., Datum, Jahr, Buch und Seite (falls möglich).
- Schriftlicher Antrag mit vollständiger Anschrift in Deutschland.
- Telefonnummer, Mobiltelefon und E-Mail Adresse.
- Frankierter Ruckumschlag für die Zusendung des Dokuments.
Seit dem 08.04.2013 übernimmt das Konsulat keine Haftung für die Zustellung von Dokumenten durch die Deutsche Post oder anderen Anbietern.
Sollten Sie dennoch eine Zustellung durch z. B. die Deutsche Post AG wünschen, so müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Gleiches gilt, wenn Sie bei der Antragstellung persönlich vorsprechen und eine Rücksendung der Dokumente wünschen.
Postgebühren dürfen weder bar bezahlt, noch überwiesen werden.
Nur in Form von bereits auf dem Couvert aufgeklebten Briefmarken oder Porto mittels Frankiermaschine.
Sollte dem Antrag kein frankiertes Couvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.
KONSULARISCHE GEBÜHREN: € 5,50
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Seit dem 01.04.2010 sind nur noch drei Zahlungsarten möglich:
- Banküberweisung
- Bareinzahlungen auf das Konto des Brasilianischen Konsulats in München
- Zahlung per EC-MAESTRO-CARD
- Begünstigter: BRASILIANISCHES GENERALKONSULAT MÜNCHEN
- Kreditinstitut: COMMERZBANK AG
- Konto Nr. des Begünstigten: 03 494 59 700
- Bankleitzahl: 700 80 000
- Verwendungszweck: Zweitschrift Sterbeurkunde
BITTE LEGEN SIE DEM ANTRAG EINE KOPIE DES ÜBERWEISUNGSSCHEINS BEI.
BITTE BERÜCKSICHTIGEN SIE, DASS DIE AUSSTELLUNG DER DOKUMENTE ERST DANN MÖGLICH IST, WENN DIE GEBÜHREN AUF UNSEREM KONTO EINGEZAHLT WURDEN.
Inkorrekte Einzahlungen können nicht berücksichtigt werden.
WICHTIGER HINWEIS
Laut Artikel 32 des Gesetzes 6.015/1973 muss eine vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausgestellte Geburtsurkunde im Standesamt in dem die Antragssteller ihren Wohnsitz haben, registriert werden. Erst hierdurch erlangt diese Urkunde ihre Gültigkeit in Brasilien.
Für die Antragssteller, die noch keinen Wohnsitz in Brasilien haben, sollte die Registrierung der Geburtsurkunde in Brasília bei der nachstehend angegeben Anschrift beantragt werden:
CARTÓRIO MARCELO RIBAS
Ed. Venâncio 2000- SCS Quadra 08-BI. B-60
Sala 140 / E – 1º andar
70333-000 Brasília- DF
Tel.: 005561 – (3) 224 – 40 26 / 44 77
Fax: 005561 – (3) 223 – 80 81
E mail: cartoriomribas-df@terra.com.br
Der Antrag auf die Registrierung der Geburtsurkunden muss nicht von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Bitte überprüfen Sie alle Angaben genau, bevor Sie die endgültige Umschreibung vornehmen.
Generalkonsulat von Brasilien
Sonnenstraße 31 80331 München