Registrierung einer Geburt
Schriftverkehr richten Sie bitte an: Abteilung Geburten-registrierung
E-Mail: nascimento.munique@itamaraty.gov.br
Parteienverkehr: Montags, Dienstags, Donnerstags von 10:00-13:00 Uhr
- Registrierung von minderjährigen unter 12 Jahren
- Registrierung von minderjährigen über 12 Jahren
- Registrierung von minderjährigen im alter von 16. bis zum unvollendeten 18. Lebensjahr
- Registrierung ab 18 Jahre
- Minderjährige Eltern oder ein minderjähriges Elternteil
- Wie beantragt man die Registrierung der Geburtsurkunde?
- Erforderliche Unterlagen
Brasilien erkennt die Mehrstaatenzugehörigkeit an. Es genügt, dass ein Elternteil brasilianischer Staatsbürger ist, damit seine Kinder auch die brasilianische Staatsangehörigkeit erhalten. Damit die brasilianische Staatsangehörigkeit rechtswirksam wird, muss die ausländische Geburtsurkunde bei einer konsularischen Vertretung Brasiliens registriert werden. Diese Registrierung ist daher zugleich ein Nachweis der brasilianischen Abstammung und Voraussetzung für die Ausstellung sämtlicher brasilianischer Dokumente.
Die Registrierung der ausländischen Geburtsurkunde ist notwendig für die Beantragung eines Reisepasses für das Kind. Daher: beantragen Sie bitte zuerst die Registrierung der Geburtsurkunde und dann den Reisepass für Minderjährige! Die ausländische Geburtsurkunde gilt nicht als brasilianischer Ausweis.
Für die Beurkundung der Geburt im Konsulat muss der Anwärter auf die brasilianische Staatsangehörigkeit einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.
Registrierung von minderjährigen unter 12 Jahren
Persönliche Vorsprache des brasilianischen Elternteils mit den erforderlichen Dokumenten.
Registrierung von minderjährigen über 12 Jahren
Persönliche Vorsprache des brasilianischen Elternteils, des Minderjährigen und zweier Zeugen. Bei der persönlichen Vorsprache im Konsulat müssen alle ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen.
Registrierung von minderjährigen im alter von 16. bis zum unvollendeten 18. Lebensjahr
Persönliche Vorsprache des brasilianischen Elternteils, des Minderjährigen und zweier Zeugen. Bei der persönlichen Vorsprache im Konsulat müssen alle ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen.
Registrierung ab 18 Jahre
Persönliche Vorsprache des Volljährigen mit zwei Zeugen erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache im Konsulat müssen alle ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen.
Minderjährige Eltern oder ein minderjähriges Elternteil
Für die Registrierung von Kindern minderjähriger Eltern ist nach brasilianischem Recht die Vorsprache deren Eltern oder die dafür ernannten gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ist es den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern der minderjährigen Eltern nicht möglich, persönlich vorzusprechen, so wird eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigt.
Wie beantragt man die Registrierung der Geburtsurkunde?
Um die Geburt registrieren zu lassen, muss der brasilianische Elternteil persönlich im Generalkonsulat vorsprechen, da seine Unterschrift im Geburtenbuch hinterlegt und beurkundet werden muss. Um die Geburt zu registrieren ist es nicht erforderlich, das Kind mitzubringen.
Die Unterlagen sind per Post einzureichen. Erst wenn die Unterlagen dem Generalkonsulat vollständig vorliegen, ist - nach etwa 20 Werktagen - die persönliche Vorsprache des brasilianischen Antragstellers/in erforderlich.
BITTE BEACHTEN: Auch wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, können wir die Geburtenregistrierung nicht am gleichen Tag vornehmen. Die nochmalige Vorsprache im Konsulat ist demnach immer erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
2) ANTRAGSFORMULAR. (Hier klicken) Fehlerfrei und maschinell oder in Blockschrift ausfüllen, persönlich abgeben oder mit den vollständigen Unterlagen zusenden.
3) BRASILIANISCHE HEIRATSURKUNDE. Ausgestellt in Brasilien oder von einem Brasilianischen Konsulat oder Botschaft. Scheidungsurkunde (im Falle einer Scheidung). Original und leserliche Kopie.
4) GEBURTSURKUNDE DES BRASILIANISCHEN ELTERNTEILS. Nur in portugiesischer Sprache. Original und leserliche Kopie.
5) GEBURTSURKUNDE DES AUSLÄNDISCHEN ELTERNTEILS. Original und leserliche Kopie.
Geburtsurkunden, ausgestellt außerhalb Deutschlands: diese müssen vom Konsulat oder der Botschaft von Brasilien im Geburtsland beglaubigt (Apostille) und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer auf Portugiesisch, oder Deutsch, übersetzt werden. Original und leserliche Kopie.
6) KOPIE DES GÜLTIGEN REISEPASSES ODER PERSONALAUSWEISES DES BRASILIANISCHEN ELTERNTEILS.
7) KOPIE DES GÜLTIGEN REISEPASSES UND DES PERSONALAUSWEISES DES AUSLÄNDISCHEN ELTERNTEILS. (Vor- und Rückseite).
8) GUT LESBARE FOTOKOPIE DES GÜLTIGEN REISEPASSES ODER DES PERSONALAUSWEISES DER BEIDEN ZEUGEN (nur bei der REGISTRIERUNG VON MINDERJÄHRIGEN ÜBER 12 JAHREN erforderlich).
DIE EINTRAGUNG IM REGISTERBUCH IST GEBÜHRENFREI.
DIE AUSSTELLUNG DER GEBURTSURKUNDE WIRD CA. 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NEHMEN.
DER ANTRAG KANN NUR ANGENOMMEN UND BEARBEITET WERDEN, WENN DIE UNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG SIND.
FÜR ALLE ANTRAGSTELLER, DIE ÄLTER ALS 12 JAHRE ALT SIND, PERSÖNLICHE VORSPRACHE ZWEIER ZEUGEN MIT GÜLTIGEN REISEPÄSSEN ODER PERSONALAUSWEISEN ERFORDERLICH.
WICHTIGER HINWEIS
Laut Artikel 32 des Gesetzes 6.015/1973 muss eine vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausgestellte Geburtsurkunde im Standesamt in dem die Antragssteller ihren Wohnsitz haben, registriert werden. Erst hierdurch erlangt diese Urkunde ihre Gültigkeit in Brasilien.
Für die Antragssteller, die noch keinen Wohnsitz in Brasilien haben, sollte die Registrierung der Geburtsurkunde in Brasília bei der nachstehend angegeben Anschrift beantragt werden:
CARTÓRIO MARCELO RIBAS
Ed. Venâncio 2000- SCS Quadra 08-BI. B-60
Sala 140 / E – 1º andar
70333-900 Brasília- DF
Tel.: 005561 – (3) 224 – 40 26 / 44 77
Fax: 005561 – (3) 223 – 80 81
Website: www.cartoriomarceloribas.com.br
E-mail: sac@cartoriomarceloribas.com.br ou cartoriomribas@gmail.com