Registrierung der Ehe
Kontakt: casamento.munique@itamaraty.gov.br
Zur Registrierung Ihrer Ehe sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Unterlagen sind per Post einzureichen. Erst wenn die Unterlagen dem Generalkonsulat vollständig vorliegen, ist - nach etwa 20 Werktagen - die persönliche Vorsprache des brasilianischen Antragstellers/in erforderlich.
1) Der Antrag zur Registrierung der Ehe ist vom brasilianischen Antragsteller auszufüllen und an das Konsulat zu senden. Hier klicken.
2) Für die ordnungsgemäß ausgefüllte und von beiden Ehepartnern zu unterschreibende Erklärung „Güterstand“ / „Regime de Bens“ (Hier klicken). Sollte ein Ehevertrag vorhanden sein, ist eine Kopie beizufügen. Andernfalls ist das Formular „Zugewinngemeinschaft“ - PARTICIPAÇÃO FINAL NOS AQÜESTOS - auszufüllen;
3) Ledigkeitsbescheinigung des ausländischen Ehepartners ausfüllen und unterschreiben (Hier klicken). Die Unterschrift kann bei persönlicher Vorsprache direkt im Konsulat beglaubigt werden. Sollte die Erklärung per Post zugesendet werden, muss die Unterschrift vorher von einem Notar beglaubigt werden.
4) Internationale Heiratsurkunde, ausgestellt vom einem Standesamt in Deutschland.
Heiratsurkunde außerhalb von Deutschland ausgestellt: Die Heiratsurkunde muss entweder mit einer Apostille versehen werden oder vom Konsulat oder der Botschaft von Brasilien des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde, beglaubigt und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer auf Portugiesisch oder Deutsch übersetzt werden.
5) Geburtsurkunde des brasilianischen Ehepartners (nur in portugiesischer Sprache). Die Zweitschrift der Geburtsurkunde, ausgestellt maximal 180 Tage vor der Eheschließung.
6) Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners. Sollte das Dokument nicht in deutscher Sprache verfasst sein, bitte von einem vereidigten Übersetzer auf Deutsch oder Portugiesisch übersetzen lassen.
7) Fotokopie des brasilianischen Reisepasses und des brasilianischen Personalausweises (VOR- und RÜCKSEITE).
8) Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweises des ausländischen Ehepartners (VOR- und RÜCKSEITE).
9) Im Falle einer vorausgegangenen Scheidung, ist es für den brasilianischen Staatsbürger erforderlich, die Heiratsurkunde/Geburtsurkunde mit dem entsprechenden Scheidungsvermerk.
10) Scheidungsurkunde des ausländischen Ehepartners. Für ausländische Staatsbürger, die von brasilianischen geschieden sind, ist es erforderlich, die Heiratsurkunde mit dem entsprechenden Scheidungsvermerk.
11) Sollte der brasilianische Ehepartner verwitwet sein, bitte die brasilianische Heiratsurkunde mit dem entsprechenden Vermerk beilegen. Das gilt auch für den ausländischen Ehepartner.
12) Konsularische Gebühren für die Registrierung der Ehe: € 22,00
Zweitschrift: Heiratsurkunde
Zweitschriften können nur dann vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausgestellt werden, wenn die Eheschließungen auch hier registriert worden sind.
Zweitschriften von Eheschließungen die im Brasilianischen Generalkonsulat in Frankfurt oder in der Brasilianischen Botschaft in Berlin registriert worden sind, müssen bei den jeweiligen brasilianischen Dienststellen beantragt werden.
Das Brasilianische Generalkonsulat in Frankfurt ist im Besitz der Urkunden-Register der ehemaligen Brasilianischen Generalkonsulate in Köln und Düsseldorf. Die Brasilianische Botschaft in Berlin, ist im Besitz der Urkunden-Register der ehemaligen Brasilianischen Botschaft in Bonn und des Brasilianischen Generalkonsulats in Hamburg.
Im Falle, dass eine Eheschließung nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land registriert wurde, muss die Zweitschrift der Urkunde bei der jeweiligen Brasilianischen Konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes beantragt werden.
Falls die Eheschließung in Brasilien registriert wurde, muss die Zweitschrift oder der Neuauszug beim jeweiligen Standesamt beantragt werden, bei dem die Registrierungen vorgenommen wurde.
Die Zweitschriften, der in Brasilien registrierten Urkunden können auch online unter der folgenden „Homepage“ beantragt werden: www.sistecart.com.br oder cartório das certidões. Die oben erwähnten elektronischen Adressen sind keine staatlichen Einrichtungen, so dass das Brasilianische Generalkonsulat in München keinerlei Haftung für Service oder Dienstleistung übernimmt.
Die Zweitschrift kann per Post unter folgenden Angaben beantragt werden:
- Vor und Nachnamen von beiden Eheleuten, vor und nach der Eheschließung. (Formular ausfüllen)
- Kopie des Passes beilegen und Register Nr., Datum, Jahr, Buch und Seite informieren.
- Schriftlicher Antrag mit vollständiger Anschrift in Deutschland, Telefonnummer, Mobiltelefon und E-Mail Adresse.
- Ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag.
Postgebühren dürfen weder bar bezahlt, noch überwiesen werden.
Nur in Form von bereits auf dem Couvert aufgeklebten Briefmarken oder Porto mittels Frankiermaschine.
KONSULARISCHE GEBÜHREN: € 5,50
WICHTIGER HINWEIS
Laut Artikel 32 des Gesetzes 6.015/1973 muss eine vom Brasilianischen Generalkonsulat in München ausgestellte Heiratsurkunde im Standesamt in dem die Antragssteller ihren Wohnsitz haben, registriert werden. Erst hierdurch erlangt diese Urkunde ihre Gültigkeit in Brasilien.
Für die Antragssteller, die noch keinen Wohnsitz in Brasilien haben, sollte die Registrierung der Heiratsurkunde in Brasília bei der nachstehend angegeben Anschrift beantragt werden:
CARTÓRIO MARCELO RIBAS
Ed. Venâncio 2000- SCS Quadra 08-BI. B-60
Sala 140 / E – 1º andar
70333-900 Brasília- DF
Tel.: 005561 – (3) 224 – 40 26 / 44 77
Fax: 005561 – (3) 223 – 80 81
Website: www.cartoriomarceloribas.com.br
E-mail: sac@cartoriomarceloribas.com.br ou cartoriomribas@gmail.com
Der Antrag auf die Registrierung von Heiratsurkunden muss nicht von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Zahlungsmöglichkeiten
a. Banküberweisung
Begünstigter: BRASILIANISCHES GENERALKONSULAT MÜNCHEN
Kreditinstitut: COMMERZBANK AG
Konto - Nr. des Begünstigten.: Commerzbank München. IBAN: DE66 700800000349459700. BIC: DRESDEFF700
Verwendungszweck: Registrierung der Ehe
b. Zahlung per EC-MAESTRO-CARD.
BITTE LEGEN SIE DEN DOKUMENTEN EINE KOPIE DES ÜBERWEISUNGSSCHEINS BEI.