Haager Apostillen Übereinkommen
„Haager Apostillen Übereinkommen“ zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Am 14. August 2016 tritt das "Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation” (Convenção de Apostila de Haia)" in Brasilien in Kraft, wodurch die Pflicht zur Legalisierung öffentlicher ausländischer Dokumente entfällt.
Dadurch wird die internationale Bearbeitung öffentlicher Dokumente im Dokumentenverkehr zwischen Brasilien und den 111 unterzeichnenden Staaten, einschließlich Deutschland, vereinfacht.
Ab dem 14. August 2016 wird die Legalisierung von Dokumenten im Konsulat abgeschafft.
Brasilianische Dokumente werden in Brasilien mit der Apostille versehen und in Deutschland angenommen. Deutsche Dokumente werden in Deutschland mit der Apostille versehen und in Brasilien angenommen.
Das Dokument erhält die Haager Apostille ("Apostila de Haia") von der zuständigen Behörde im ausstellenden Land, wodurch es in allen die Konvention unterzeichnenden Ländern gültig wird. Dieses Verfahren wird auf Urkunden, Vollmachten, notarielle Urkunden und Bildungszertifikate angewendet.
In Deutschland sind die für die Ausstellung der Apostille folgende Behörden zuständig:
Landgericht: Gerichtsurteile, Handelsregister, Verträge, diverse Erklärungen, Vollmachten sowie beglaubigte Kopien (Reisepässe, Personalausweise und ähnliche)
Regierungen (Bayern) Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Alle von Standesämtern ausgestellten Dokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse und ähnliche) Rathäuser, Landratsämter: Meldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen.
Regierung (Bayern) oder Kultusministerium/Ministerium für Wissenschaft und Forschung (Baden Württemberg): Deutsche Schulzeugnisse, Diplome.
Bei bestehenden Fragen, was zuständige Behörde für die Apostillierung betrifft, wenden Sie sich an die ausstellende Behörde des Originaldokumentes.
Wichtige Informationen:
- Die Apostillierung ist den deutschen Behörden vorbehalten. Fragen Sie da immer bei der ausstellenden Behörde des Originaldokuments nach, welches Amt nachfolgend für die Apostille zuständig ist.
- Dokumente die vor Inkrafttreten der Regelung (ab dem 14.08.2016) vom Brasilianischen Konsulat beglaubigt wurden, werden in Brasilien noch bis zum 14.02.2017 anerkannt.