Brasilianischer Reisepass
- Allgemeine Informationen
- Reisepass für Personen über 18-Jährige
- Reisepass für Personen unter 18 Jahren
- Verlorener oder gestohlener Reisepass
- ARB - Erlaubnis zur Rückkehr nach Brasilien
- Gültigkeitsdauern des Reisepasses
Bitte lesen Sie alle folgenden Informationen sorgfältig durch:
Das Generalkonsulat von Brasilien in München ist die zuständige Stelle für die Ausstellung von Reisedokumenten für Brasilianer, die in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg leben.
Passanträge für Erwachsene werden auf dem Postweg beantragt.
Besuchstermine sind nur für Minderjährige möglich. Wenn Sie einen persönlichen Termin wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an passaportes.munique@itamaraty.gov.br, um den Termin zu vereinbaren.
Ein neuer Reisepass kann jederzeit beantragt werden, ohne den Ablauf des aktuellen Reisepasses abzuwarten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Gültigkeit Ihres Reisepasses jederzeit zu überprüfen. Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses kann nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie: Reisepässe können nicht erneuert oder verlängert werden. Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist oder demnächst abläuft und Sie ein neues Reisedokument beantragen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem bisherigen Reisepass mindestens ein Original brasilianische Dokument.
Es ist nicht notwendig, Vermittler einzuschalten, um Ihren Reisepass zu erhalten. Das Generalkonsulat hat keine Vereinbarungen oder Absprachen mit Agenturen oder Speditionen getroffen.
Brasilianer, die auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, können mit einem ausländischen Pass ein- und ausreisen. In diesem Fall wird empfohlen, einen brasilianischen Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist) oder ein anderes Dokument zum Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit vorzulegen.
Inhaber brasilianischer Reisepässe können nicht in die 26 europäischen Länder des Schengen-Raums einreisen, wenn der Reisepass bei der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet des Mitgliedslandes noch weniger als drei (3) Monate gültig ist. In diesem Fall können die Fluggesellschaften und Flughafenbehörden Ihnen das Boarding und die Einreise in diese Länder verweigern.
Um einen Reisepass in Brasilien zu beantragen, besuchen Sie die Website der Bundespolizei. (Polícia Federal)
Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Reisedokumenten ist das Dekret Nr. 5.978 vom 4. DEZEMBER 2006.
Der Antragsteller muss die nachstehend aufgeführten Originaldokumente (zusammen mit Kopien) einreichen. Passanträge werden nicht bearbeitet, wenn die Unterlagen unvollständig sind. Das Generalkonsulat kann weitere Unterlagen anfordern, wenn es dies für erforderlich hält.
Erforderliche Dokumente und Zusätzliche Informationen
1. Erhalt des elektronischen Passantragsformulars (vom Antragsteller unterzeichnet) - RER
a) Das Formular muss elektronisch ausgefüllt werden.
b) Das Hochladen der Dokumente, der Unterschrift und des Fotos beschleunigt die Bearbeitung, ist aber nicht unbedingt erforderlich.
c) Was muss ausgefüllt werden? Es ist wichtig, dass Sie die Pflichtfelder und darüber hinaus so viele Informationen wie möglich ausfüllen, da dies die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtert und die Ausstellung Ihres neuen Passes beschleunigt. Wenn Sie einige der in den nicht obligatorischen Feldern verlangten Angaben nicht kennen oder nicht haben, lassen Sie die Felder leer oder kreuzen Sie die Option "Não consta" oder "Não informado" an; wenn dies nicht möglich ist, tragen Sie allgemeine Angaben ein (z. B. "ZZZZ" oder "000"), die vom Konsularbeamten bei der Bearbeitung Ihres Antrags korrigiert werden.
d) Drucken Sie am Ende des Ausfüllens die Empfangsbestätigung aus und unterschreiben Sie in dem entsprechenden Feld. Die Unterschrift muss mindestens einem der vorgelegten Ausweisdokumente ähneln.
e) Beachten Sie das auf der Empfangsbestätigung des Formulars aufgedruckte Verfallsdatum. Wenn sie abgelaufen ist, müssen Sie das elektronische Formular erneut ausfüllen.
f) Es ist nicht möglich, das Formular anders als elektronisch auszufüllen.
g) Sollten Sie beim Ausfüllen des Formulars auf technische Schwierigkeiten stoßen, empfehlen wir Ihnen, es mit einem anderen Internet-Browser (Explorer, Mozilla, Chrome oder Safari) auszufüllen.
2. Ein Standard-Passfoto
(3,5 x 4,5 cm) Das Foto muss in Farbe sein, vor einem weißen Hintergrund aufgenommen werden und neueren Datums sein (vorzugsweise vor weniger als 6 Monaten).
Das Foto muss die Standardgröße eines Personalausweises oder Reisepasses haben (3,5x4,5cm).
ACHTUNG: DAS FOTO DARF NICHT AUSGESCHNITTEN ODER GEKLEBT WERDEN.
Fotos, die in früheren Pässen verwendet wurden, werden nicht akzeptiert.
- Schicken Sie keine selbstgemachten "Selfies".
- Es muss von vorne aufgenommen werden, mit einem weißen Hintergrund ohne Schatten oder Texturen.
- Das Gesicht und die Schultern müssen vollständig von der Kamera umrahmt sein, und der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen.
- Auf dem Foto sollten keine Spiegelungen, Schatten oder Schattierungen zu sehen sein.
- Der Antragsteller muss eine neutrale Haltung einnehmen.
- Die Augen sollten offen und sichtbar sein.
- Brillengläser dürfen kein Umgebungs- oder Kameralicht reflektieren. Sonnenbrillen oder Brillen mit dicken oder sehr auffälligen Gestellen dürfen unter keinen Umständen getragen werden.
- Kopfbedeckungen sind nicht zulässig, es sei denn, sie werden aus religiösen Gründen getragen, dürfen aber die Sicht auf das Gesicht des Antragstellers nicht einschränken.
Weitere Informationen zu dem Foto finden Sie unter ICAO-Fotos.
3. Aktueller Reisepass
Der aktuelle Reisepass wird ungültig und dem Antragsteller am Ende der Bearbeitung zurückgegeben.
(wenn der Reisepass seit mehr als 2 Jahren abgelaufen ist, reichen Sie bitte eine Kopie eines europäischen Ausweises ein, z. B. Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel)
4. Dokument zum Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit
a) Die folgenden Dokumente belegen die brasilianische Staatsangehörigkeit, sofern sie den Geburtsort enthalten:
- brasilianische Geburtsurkunde;
- brasilianische Heiratsurkunde, die die Staatsangehörigkeit enthält; oder
- Einbürgerungsurkunde.
b) Wenn der Antragsteller in einer Stadt in Brasilien geboren wurde, kann der Personalausweis (RG) die brasilianische Staatsangehörigkeit nachweisen, sofern er den vollständigen Namen ohne Abkürzung enthält und die Stadt und den Staat der Geburt angibt.
c) Im Ausland geborene Brasilianer müssen unbedingt die konsularische Geburtsregistrierung oder, falls bereits in Brasilien umgeschrieben, die brasilianische Geburtsurkunde (ausgestellt von einem Standesamt in Brasilien) vorlegen.
d) Falls Sie im Ausland geboren sind, kann Ihr Geburtsurkunde einen "Vermerk über die Bestätigung der Staatsangehörigkeit" enthalten. In diesem Fall kann es erforderlich sein, eine Zweitschrift beim Konsulat (falls sie im Konsulat ausgestellt wurde und nicht in Brasilien umgeschrieben wurde) oder beim Standesamt in Brasilien anzufordern.
e) Beschädigte oder sehr alte Dokumente, deren Echtheit nicht bestätigt werden kann, können nach Ermessen der Konsulat abgelehnt werden.
5. Brasilianisches Ausweisdokument *Vorlage eines anderen Dokuments als eines Reisepasses.
Die folgenden brasilianische Dokumente weisen den Antragsteller aus:
- Aktueller, gültiger oder abgelaufener Reisepass
- Personalausweis (RG) - wenn er nicht die vollständige Staatsangehörigkeit (Stadt/Staat) enthält, muss er von einem anderen Originaldokument begleitet werden, das den Geburtsort belegt;
- Gültiger Führerschein (CNH) sowie ein weiteres Originaldokument, das den Geburtsort belegt;
- Ausweis, der von der Aufsichtsbehörde für die Ausübung eines gesetzlich geregelten Berufs ausgestellt wird;
- Arbeits- und Sozialversicherungskarte - CTPS.
6. Bei Namens oder Nachnamensänderung
a) Bei Namensänderung durch Heirat muss das Original der brasilianischen Heiratsurkunde vorgelegt werden.
b) Wenn die Namensänderung aufgrund einer Scheidung erfolgt ist, muss er eine brasilianische Heiratsurkunde mit dem entsprechenden Scheidungsvermerk vorlegen.
c) Auch wenn Ihr aktueller Reisepass Ihren Ehenamen enthält, müssen Sie eine brasilianische Heiratsurkunde vorlegen.
d) Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und Ihre Ehe noch nicht in Brasilien oder in einem brasilianischen Konsulat registriert haben, klicken Sie hier, um Informationen über die Registrierung Ihrer Ehe zu erhalten.
e) Wenn die Namensänderung aus einem anderen Grund als Heirat oder Scheidung erfolgte, muss er/sie eine Geburtsurkunde zusammen mit der entsprechenden Eintragung der Namensänderung vorlegen.
f) Wenn die Namensänderung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung auf eine Geschlechtsumwandlung, eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Adoption zurückgeht, ist eine Geburtsurkunde mit der entsprechenden Eintragung der Namensänderung NICHT erforderlich. Allerdings muss der frühere Name nachgewiesen werden, was durch eine beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Namensänderung geschehen kann.
7. Wähler-Bescheinigung (Certidão de Quitação Eleitoral)
Unbescholtene Wähler sollten das Wahlzeugnis (Certidão de Quitação Eleitoral) direkt auf der TSE-Website anfordern.
Wähler sollten ihre Situation über das System Título Net Exterior regeln. Danach sollten sie die Wahlbescheinigung direkt auf der TSE-Website beantragen. Da in Brasilien Wahlpflicht gilt ist um der Reisepass zu beantragen dieser Bescheinigung unbedingt erforderlich.
8. Beantragung und Befreiung vom Militärdienst
a) Nur für männliche Staatsbürger zwischen 18* und 45 Jahren.
*Männer, die in dem Jahr, in dem sie einen Pass beantragen, 18 Jahre alt werden, müssen außerdem ihren Militärdokument vorlegen.
b) Vorlage der Bescheinigung über die Befreiung vom Wehrdienst.
c) Klicken Sie hier, um weitere Informationen über den Erhalt des Dokuments zu erfahren.
9. Zahlung der Gebühren
Der Zahlungsnachweis/Banküberweisung sollte dem Passantrag beigefügt werden. Wenn Sie den Zahlungsnachweis nicht vorweisen, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
→ Wie viel?
Reisepässe für Personen ab 18 Jahren: 132,00 EUR;
→ Wie kann ich bezahlen?
Die Zahlung sollte vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen, wobei die nachstehenden Daten anzugeben sind:
Begünstigter: Brasilianisches Generalkonsulat
Kreditinstitut: Commerzbank München
IBAN: DE66 7008 0000 0349 4597 00
BIC: DRESDEFF700
EUR: (Wert der Dienstleistung, siehe oben)
Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck: Reisepass (Name(n) des/der Antragsteller(s)) (Beispiel: Reisepass José da Silva)
10. Freirückumschlag
Für die Rückgabe des neuen Reisepasses und der zusätzlichen Dokumente:
(a) DHL EASY EXPRESS oder
b) Freirückumschlag mit 4,25 EUR in Briefmarken versehen und von geeigneter Größe für die Rücksendung der erhaltenen Unterlagen und des/der alte und neue Reisepass/Reisepässe.
Adresse für die Einsendung der Dokumente:
Generalkonsulat von Brasilien
Reisepassabteilung
Sonnenstraße 31
80331 – München
Reisepass für Kinder unter 18 Jahren
Der Antragsteller muss die nachstehend aufgeführten Originaldokumente einreichen. Passanträge werden nicht bearbeitet, wenn die Unterlagen unvollständig sind. Das Generalkonsulat kann weitere Unterlagen anfordern, wenn es dies für erforderlich hält.
Erforderliche Dokumente und Zusätzliche Informationen
1. Der Empfang des elektronischen Passantragsformulars - RER (muss nicht unterschrieben werden)
a) Das Formular muss elektronisch ausgefüllt werden (klicken Sie hier, um es zu öffnen).
b) Das Hochladen der Dokumente, des Fotos, beschleunigt die Bearbeitung, ist aber nicht unbedingt erforderlich.
c) Was muss ausgefüllt werden? Es ist wichtig, dass Sie die Pflichtfelder und darüber hinaus so viele Informationen wie möglich ausfüllen, da dies die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtert und die Ausstellung Ihres neuen Passes beschleunigt. Wenn Sie einige der in den nicht obligatorischen Feldern verlangten Angaben nicht kennen oder nicht haben, lassen Sie die Felder leer oder kreuzen Sie die Option "Não consta" oder "Não informado" an; wenn dies nicht möglich ist, tragen Sie allgemeine Angaben ein (z. B. "ZZZZ" oder "000"), die vom Konsularbeamten bei der Bearbeitung Ihres Antrags korrigiert werden.
d) Nach dem Ausfüllen des Formulars müssen die Eltern den RER-Protokoll ausdrucken und das Foto mit den Büroklammern (ohne Einkleben) in das entsprechende Feld einfügen.
e) Beachten Sie das auf der RER- Formulars aufgedruckte Verfallsdatum. Wenn sie abgelaufen ist, müssen Sie das elektronische Formular erneut ausfüllen.
f) Es ist nicht möglich, das Formular auf andere Weise als elektronisch auszufüllen.
g) Sollten Sie beim Ausfüllen des Formulars auf technische Schwierigkeiten stoßen, empfehlen wir Ihnen, es mit einem anderen Internet-Browser (Explorer, Mozilla, Chrome oder Safari) auszufüllen.
2. Ein Standard-Passfoto
(3,5 x 4,5 cm) Das Foto muss in Farbe sein, vor einem weißen Hintergrund aufgenommen werden und neueren Datums sein (vorzugsweise vor weniger als 6 Monaten).
Das Foto muss die Standardgröße eines Personalausweises oder Reisepasses haben (3,5x4,5cm).
ACHTUNG: DAS FOTO DARF NICHT AUSGESCHNITTEN ODER GEKLEBT WERDEN.
Fotos, die in früheren Pässen verwendet wurden, werden nicht akzeptiert.
- Schicken Sie keine selbstgemachten "Selfies".
- Es muss von vorne aufgenommen werden, mit einem weißen Hintergrund ohne Schatten oder Texturen.
- Das Gesicht und die Schultern müssen vollständig von der Kamera umrahmt sein, und der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen.
- Auf dem Foto sollten keine Spiegelungen, Schatten oder Schattierungen zu sehen sein.
- Der Antragsteller muss eine neutrale Haltung einnehmen.
- Die Augen sollten offen und sichtbar sein.
- Brillengläser dürfen kein Umgebungs- oder Kameralicht reflektieren. Sonnenbrillen oder Brillen mit dicken oder sehr auffälligen Gestellen dürfen unter keinen Umständen getragen werden.
- Kopfbedeckungen sind nicht zulässig, es sei denn, sie werden aus religiösen Gründen getragen, dürfen aber die Sicht auf das Gesicht des Antragstellers nicht einschränken.
- Kinder dürfen nicht mit Schleifen, Schnullern, Spielzeug oder Menschenhänden, die sie halten, auftreten.
Weitere Informationen zu dem Foto finden Sie unter ICAO-Fotos.
3. Aktueller Reisepass und/oder brasilianischer Personalausweis mit Foto.
Der aktuelle Reisepass wird ungültig gemacht und dem Antragsteller nach Beendigung des Bearbeitungsverfahren zurückgegeben.
(wenn der Reisepass seit mehr als 2 Jahren abgelaufen ist, senden Sie bitte eine Kopie eines europäischen Ausweises, z. B. Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel).
4. Original brasilianische Geburtsurkunde
a) Im Ausland geborene Brasilianer müssen unbedingt eine brasilianische Geburtsurkunde vorlegen.
b) Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde und die Geburt noch nicht in einem brasilianischen Konsulat oder bei einem brasilianischen Standesamt registriert wurde, können die Eltern das Kind registrieren lassen. Weitere Informationen sehen Sie an:
c) Wenn der Antragsteller in einer brasilianischen Stadt geboren wurde, kann der Personalausweis (RG) die brasilianische Staatsangehörigkeit nachweisen, sofern er den vollständigen Namen ohne Abkürzung enthält und die Stadt und den Staat der Geburt angibt.
d) Wenn Sie im Ausland geboren sind, kann Ihr Zeugnis den Vermerk "Bestätigung der Staatsangehörigkeit" enthalten. In diesem Fall kann es notwendig sein, ein Zweischrift beim Konsulat (falls es im Konsulat ausgestellt wurde und nicht in Brasilien umgeschrieben wurde) oder beim Standesamt in Brasilien zu beantragen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
e) Beschädigte oder sehr alte Dokumente, deren Echtheit nicht bestätigt werden kann, können nach Ermessen der Konsulat abgelehnt werden.
5. Reisegenehmigung / Erlaubnis beider Elternteile
a) Das Ausfüllen des "Formulário de Autorização para Concessão de Passaporte e de Viagem" ist nach brasilianischem Recht obligatorisch. Das Formular muss von beiden Elternteilen des Kindes unterschrieben werden und die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden (durch Beglaubigung), durch einen deutschen Notar oder ein Bürgerbüro (letzteres, sofern es die erforderlichen Angaben für das Konsulat enthält (siehe Muster).
b) Die Unterschrift beider Elternteile auf dem Formular ist auch dann erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, es sei denn, das Sorgerechtsurteil erlaubt die Beantragung des Reisepasses ohne die Zustimmung des anderen Elternteils.
c) Wenn der Minderjährige nicht unter der Obhut seiner Eltern steht, muss der Erziehungsberechtigte das Formular unterschreiben und eine Originalausfertigung der Bescheinigung des Vormunds beifügen.
d) Wenn ein Elternteil des Minderjährigen verstorben ist, muss der überlebende Elternteil das Formular unterschreiben und das Original der Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils beifügen.
e) Ist der Aufenthaltsort eines Elternteils unbekannt, sollte der andere Elternteil einen Gerichtsbeschluss erwirken, der ihn ermächtigt, den Reisepass des Minderjährigen selbst zu beantragen.
f) Wenn es nicht möglich ist, dass beide Elternteile im Generalkonsulat anwesend sind, kann alternativ eine aktuelle Vollmacht eines Elternteils an den anderen akzeptiert werden, die bei einem brasilianischen Notar oder einem brasilianischen Konsulat ausgestellt wurde und die Ausstellung eines Reisepasses für das Kind erlaubt. Die Vollmacht muss folgende Angaben enthalten: vollständige Namen des Minderjährigen und der Eltern, Geburtsdatum und -ort des Minderjährigen, Daten aus dem Ausweis der Eltern sowie einen eindeutigen Hinweis auf die Ausstellung des Reisepasses des Minderjährigen und ggf. die Aufnahme einer Reisegenehmigung.
g) Die Genehmigung für die Ausstellung von Reisepässen für Minderjährige ist nicht mit der Reisegenehmigung für Minderjährige zu verwechseln (link Reisegenehmigung). Es ist jedoch möglich, dass die Eltern des Minderjährigen bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses auf dem Formular für die Reisegenehmigung ausdrücklich beantragen, dass die Reisegenehmigung in den Reisepass aufgenommen wird, so dass nicht für jede Auslandsreise des Minderjährigen ein Formular für die Reisegenehmigung erstellt werden muss.
6. Ausweisdokument der Eltern
a) Das Dokument muss mit einem Foto versehen und gültig sein.
b) Brasilianische Eltern müssen ein brasilianisches Ausweisdokument vorlegen.
c) Wenn ein Elternteil des Minderjährigen seinen Namen aufgrund von Heirat, Trennung oder Scheidung geändert hat und der neue Name nicht mit dem Namen übereinstimmt, der noch in den Unterlagen des Minderjährigen steht, muss die Heirats-/Scheidungsurkunde vorgelegt werden, um die Abweichung zu begründen.
d) Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde (Original) vorgelegt werden.
e) Beschädigte oder sehr alte Dokumente, deren Echtheit nicht bestätigt werden kann, können nach Ermessen des Konsulats abgelehnt werden.
7. Zahlung der Gebühren
Die Zahlung der Konsular Gebühr kann im Voraus per Banküberweisung oder persönlich per Debitkarte (EC-Karte) erfolgen.
Begünstigter: Brasilianisches Generalkonsulat
Kreditinstitut: Commerzbank München
IBAN: DE66 7008 0000 0349 4597 00
BIC: DRESDEFF700
EUR: (Wert der Dienstleistung, siehe oben)
Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck: Reisepass [Name(n) des/der Antragsteller(s)] (Beispiel: Reisepass José da Silva)
→ Wie viel?
Pässe für Kinder zwischen 0 und 4 Jahren: 44,00 EUR
Pässe für Minderjährige von 4 bis 18 Jahren unvollständig: 88,00 EUR.
8. Freirückumschlag
Für die Rückgabe des neuen Reisepasses und der zusätzlichen Dokumente:
(a) DHL EASY EXPRESS oder
b) Freirückumschlag mit 4,25 EUR in Briefmarken versehen und von geeigneter Größe für die Rücksendung der erhaltenen Unterlagen und des/der alte und neue Reisepass/Reisepässe.
Adresse für die Einsendung der Dokumente:
Generalkonsulat von Brasilien
Reisepassabteilung
Sonnenstraße 31
80331 – München
Wichtige Informationen:
- Männliche Minderjährige, die in dem Jahr, in dem sie einen Reisepass beantragen, 18 Jahre alt werden, müssen persönlich zur Einberufung erscheinen. Für Informationen über die Einberufung zum Militär sind auf Serviço Militar zu sehen.
- Wenn Sie zwischen 1994 und 2007 im Ausland geboren wurden, kann die Geburtsurkunde den Vermerk "Bestätigung der Staatsangehörigkeit" enthalten. In diesem Fall kann es erforderlich sein, eine Zweitschrift beim Konsulat (wenn es im Konsulat ausgestellt wurde und nicht in Brasilien umgeschrieben wurde) oder beim Standesamt in Brasilien zu beantragen.
Verlorener oder gestohlener Reisepass
Die betreffende Person muss die nachstehend aufgeführten Originaldokumente vorlegen. Passanträge werden nicht bearbeitet, wenn die Unterlagen unvollständig sind. Das Generalkonsulat kann weitere Unterlagen anfordern, wenn es dies für erforderlich hält.
Erforderliche Unterlagen
1. Erhalt des elektronischen Passantragsformulars (vom Antragsteller unterzeichnet) – RER
a) Das Formular muss elektronisch ausgefüllt werden.
b) Das Hochladen der Dokumente, der Unterschrift und des Fotos beschleunigt die Bearbeitung, ist aber nicht unbedingt erforderlich.
c) Was muss ausgefüllt werden? Es ist wichtig, dass Sie die Pflichtfelder und darüber hinaus so viele Informationen wie möglich ausfüllen, da dies die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtert und die Ausstellung Ihres neuen Passes beschleunigt. Wenn Sie einige der in den nicht obligatorischen Feldern verlangten Angaben nicht kennen oder nicht haben, lassen Sie die Felder leer oder kreuzen Sie die Option "Não consta" oder "Não informado" an; wenn dies nicht möglich ist, tragen Sie allgemeine Angaben ein (z. B. "ZZZZ" oder "000"), die vom Konsularbeamten bei der Bearbeitung Ihres Antrags korrigiert werden.
d) Drucken Sie am Ende des Ausfüllens die Empfangsbestätigung aus und unterschreiben Sie in dem entsprechenden Feld. Die Unterschrift muss mindestens einem der vorgelegten Ausweisdokumente ähneln.
e) Beachten Sie das auf der Empfangsbestätigung des Formulars aufgedruckte Verfallsdatum. Wenn sie abgelaufen ist, müssen Sie das elektronische Formular erneut ausfüllen.
f) Es ist nicht möglich, das Formular anders als elektronisch auszufüllen.
g) Sollten Sie beim Ausfüllen des Formulars auf technische Schwierigkeiten stoßen, empfehlen wir Ihnen, es mit einem anderen Internet-Browser (Explorer, Mozilla, Chrome oder Safari) auszufüllen.
2. Ein Standard-Passfoto
(3,5 x 4,5 cm) Das Foto muss in Farbe sein, vor einem weißen Hintergrund aufgenommen werden und neueren Datums sein (vorzugsweise vor weniger als 6 Monaten).
Das Foto muss die Standardgröße eines Personalausweises oder Reisepasses haben (3,5x4,5cm).
ACHTUNG: DAS FOTO DARF NICHT AUSGESCHNITTEN ODER GEKLEBT WERDEN.
Fotos, die in früheren Pässen verwendet wurden, werden nicht akzeptiert.
- Schicken Sie keine selbstgemachten "Selfies".
- Es muss von vorne aufgenommen werden, mit einem weißen Hintergrund ohne Schatten oder Texturen.
- Das Gesicht und die Schultern müssen vollständig von der Kamera umrahmt sein, und der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen.
- Auf dem Foto sollten keine Spiegelungen, Schatten oder Schattierungen zu sehen sein.
- Der Antragsteller muss eine neutrale Haltung einnehmen.
- Die Augen sollten offen und sichtbar sein.
- Brillengläser dürfen kein Umgebungs- oder Kameralicht reflektieren. Sonnenbrillen oder Brillen mit dicken oder sehr auffälligen Gestellen dürfen unter keinen Umständen getragen werden.
- Kopfbedeckungen sind nicht zulässig, es sei denn, sie werden aus religiösen Gründen getragen, dürfen aber die Sicht auf das Gesicht des Antragstellers nicht einschränken.
- Kinder dürfen nicht mit Schleifen, Schnullern, Spielzeug oder Menschenhänden, die sie halten, auftreten.
Weitere Informationen zu dem Foto finden Sie unter ICAO-Fotos.
3. Formular RE - für verlorene, gestohlene oder beschädigte Reisepässe
Füllen Sie das Formular für verlorene, gestohlene oder beschädigte Pässe aus und unterschreiben Sie es. (Link)
4. originaler Polizeibericht (z.B. Verlust oder Diebstahlanzeige)
a) Original-Polizeibericht des verlorenen/gestohlenen Passes, erhältlich bei der örtlichen Polizei (bei Diebstahl) oder beim Ausländeramt (bei Verlust)
Auf dieses Dokument kann verzichtet werden, wenn der verlorene/gestohlene Reisepass abgelaufen ist.
5. Dokument zum Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit
a) Die folgenden Dokumente belegen die brasilianische Staatsangehörigkeit, sofern sie den Geburtsort enthalten:
- Brasilianische Geburtsurkunde;
- brasilianische Heiratsurkunde, die die Staatsangehörigkeit enthält; oder
- Einbürgerungsurkunde für Brasilien
b) Wenn der Antragsteller in einer Stadt in Brasilien geboren wurde, kann der Personalausweis (RG) die brasilianische Staatsangehörigkeit nachweisen, sofern er den vollständigen Namen ohne Abkürzung enthält und die Stadt und den Staat der Geburt angibt.
c) Im Ausland geborene Brasilianer müssen unbedingt die konsularische Geburtsregistrierung oder, falls bereits in Brasilien umgeschrieben, die brasilianische Geburtsurkunde (ausgestellt von einem Standesamt in Brasilien vorlegen.
d) Wenn Sie im Ausland geboren wurden, kann Ihr Geburtsurkunde einen "Vermerk über die Bestätigung der Staatsangehörigkeit" enthalten. In diesem Fall kann es erforderlich sein, eine Zweitschrift beim Konsulat (falls sie im Konsulat ausgestellt wurde und nicht in Brasilien umgeschrieben wurde) oder beim Standesamt in Brasilien anzufordern.
e) Beschädigte oder sehr alte Dokumente, deren Echtheit nicht bestätigt werden kann, können nach Ermessen des Konsulats abgelehnt werden.
Brasilianisches Ausweisdokument Die folgenden Dokumente weisen den Antragsteller aus:
- Personalausweis (RG). Wenn es nicht den vollständigen Geburtsort (Stadt/Bundesland) enthält, muss es von einem anderen Originaldokument begleitet werden, das den Geburtsort belegt;
- Gültiger Führerschein (CNH), begleitet von einem anderen Originaldokument, das den Geburtsort belegt; oder
- Ausweis, der von einer Aufsichtsbehörde für die Ausübung eines gesetzlich geregelten Berufs ausgestellt wird.
- Berufsnachweiskarte (Carteira Profissional)
Bei Änderung des Namens oder Nachnamens
a) Bei Namensänderung durch Heirat ist das Original der brasilianischen Heiratsurkunde vorzulegen.
b) Wenn die Namensänderung auf eine Scheidung zurückzuführen ist, müssen Sie die brasilianische Heiratsurkunde zusammen mit der entsprechenden Scheidungsvermerkt einreichen.
c) Auch wenn Ihr aktueller Reisepass Ihren Ehenamen enthält, müssen Sie eine brasilianische Heiratsurkunde vorlegen.
d) Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und Ihre Heirat noch nicht in Brasilien oder in einem brasilianischen Konsulat registriert haben, wenden Sie sich bitte an den Registrierungsabteilung, um Informationen über diesen Service zu erhalten.
e) Wenn die Namensänderung aus einem anderen Grund als Heirat oder Scheidung erfolgt ist, müssen Sie die Geburtsurkunde zusammen mit dem entsprechenden Vermerk der Namensänderung einreichen.
6. Wähler-Bescheinigung (Certidão de Quitação Eleitoral)
Unbescholtene Wähler sollten das Wahlzeugnis (Certidão de Quitação Eleitoral) direkt auf der TSE-Website anfordern.
Wähler sollten ihre Situation über das System Título Net Exterior regeln. Danach sollten sie die Wahlbescheinigung direkt auf der TSE-Website beantragen. Da in Brasilien Wahlpflicht gilt ist um der Reisepass zu beantragen dieser Bescheinigung unbedingt erforderlich.
7. Beantragung und Befreiung vom Militärdienst
a) Nur für männliche Staatsbürger zwischen 18* und 45 Jahren.
*Männer, die in dem Jahr, in dem sie einen Pass beantragen, 18 Jahre alt werden, müssen außerdem ihren Militärdokument vorlegen.
b) Vorlage der Bescheinigung über die Befreiung vom Wehrdienst.
c) Klicken Sie hier, um weitere Informationen über den Erhalt des Dokuments zu erfahren.
8. Zahlung der Gebühren
Bitte fügen Sie Ihrem Passantrag den Nachweis der Zahlung/Banküberweisung bei.
Wir können Ihren Antrag nicht bearbeiten, wenn wir den Zahlungsnachweis nicht erhalten haben.
→ Wie viel?
a) Reisepässe für Personen über 18 Jahre: 132,00 EUR;
→ Wie kann ich bezahlen?
Die Zahlung sollte vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen, wobei die nachstehenden Daten anzugeben sind:
Begünstigter: Brasilianisches Generalkonsulat
Kreditinstitut: Commerzbank München
IBAN: DE66 7008 0000 0349 4597 00
BIC: DRESDEFF700
EUR: (Wert der Dienstleistung, siehe oben)
Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck: Reisepass (Name(n) des/der Antragsteller(s)) (Beispiel: Reisepass José da Silva)
11. Freirückumschlag
Für die Rückgabe des neuen Reisepasses und der zusätzlichen Dokumente:
(a) DHL EASY EXPRESS oder
b) Freirückumschlag mit 4,25 EUR in Briefmarken versehen und von geeigneter Größe für die Rücksendung der erhaltenen Unterlagen und des/der alte und neue Reisepass/Reisepässe.
Adresse für die Einsendung der Dokumente:
Generalkonsulat von Brasilien
Reisepassabteilung
Sonnenstraße 31
80331 – München
Wenn der Reisepass eines Minderjährigen verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, legen Sie bitte auch eine ausgefüllte und von beide Elternteilen unterschriebenes Formular für Reisepass und Reisegenehmigung.
ARB - Erlaubnis zur Rückkehr nach Brasilien
Das Generalkonsulat kann einem brasilianischen Staatsangehörigen, der dringend nach Brasilien zurückkehren muss und/oder die für die Ausstellung eines Reisepasses erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen kann, ein kostenloses Reisedokument ausstellen.
Die ARB (Authorization to Return to Brazil) erlaubt ihrem Inhaber nur eine direkte Reise nach Brasilien. Flüge mit Zwischenlandung auf internationalen Flughäfen, bei denen der Passagier im Transitbereich bleibt, gelten als Direktflüge nach Brasilien.
Die ARB muss beim Generalkonsulat per E-Mail beantragt werden:
passaportes.munique@itamaraty.gov.br.
Über die Zweckmäßigkeit der Ausstellung von ARB entscheidet gegebenenfalls das Generalkonsulat.
Die Gültigkeit der ARB ist auf den Zeitraum beschränkt, der für die Durchführung der Reise erforderlich ist - im Allgemeinen 7 Tage.
Erforderliche Unterlagen:
1) Der Brasilianer muss alle verfügbaren Unterlagen zusammenstellen, einschließlich des brasilianischen Personalausweises mit Foto, des früheren Reisepasses, der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, des Nachweises der Dringlichkeit und des Originalflugtickets.
2) Das Formular muss elektronisch ausgefüllt werden.
3) Aktuelles Foto - 3,5 x 4,5 cm, frontal, weißer Hintergrund
Pässe sind maximal 10 (zehn) Jahre gültig, wenn Sie über 18 Jahre alt sind.
Wird kein gültiger Reisepass vorgelegt, so beträgt die Gültigkeitsdauer 4 (vier) Jahre.
Diese Gültigkeitsdauer wird im Wiederholungsfall auf 2 Jahre, 1 Jahr und 7 Monate verkürzt.
Bei Minderjährigen richtet sich die Gültigkeit nach dem Alter des Minderjährigen zum Zeitpunkt der Ausstellung:
(i) im Alter von 0 bis 1 Jahr: 1 Jahr Gültigkeit;
ii) im Alter von 1 bis 2 Jahren: 2 Jahre Gültigkeit;
iii) im Alter von 2 bis 3 Jahren: 3 Jahre Gültigkeit;
iv) Im Alter von 3 bis 4 Jahren: 4 Jahre Gültigkeit; und
(v) von 4 bis 17 Jahren: 5 Jahre Gültigkeit.